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Dorfentwicklung im Land Brandenburg ‒ Teil 2
Gebäude, Baugestaltung, Natur und Landschaft

Der folgende Text von Dipl.-Architekt Norbert Rauscher (Glienicke/Nordbahn) wurde ursprünglich für die Broschüre "Dorfentwicklung in Brandenburg" (siehe unten) verfasst. Die Wiedergabe hier auf der Webseite erfolgt als überarbeitete Fassung mit diversen Ergänzungen, Korrekturen und Aktualisierungen sowie mit zusätzlichen Fotos und Zeichnungen. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Fotos (meist digitalisierte Diapositive aus dem Zeitraum 1995-2001, dazu einige aktuellere Aufnahmen) sowie Zeichnungen und Texte Arbeiten des Verfassers, sie unterliegen dem Urheberrechtsschutz, siehe Impressum.

Gesamtkonzeption und Gestaltung der Broschüre sowie inhaltliche Bearbeitung der Teile 2 bis 6 durch Norbert Rauscher, inhaltliche Bearbeitung Teil 1 durch Märkische Akademie ländlicher Raum e.V. (Seddiner See), herausgegeben 2002 vom damaligen Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR) des Landes Brandenburg. Nachfolgend werden die Teile 3 Gebäude und Baugestaltung (Seiten 29-44) und 4 Natur und Landschaft (Seiten 45-50) der Broschüre wiedergegeben. Teil 2 Kulturgut im Siedlungsraum (Seiten 13-28) ist auf der vorangegangenen Webseite zu finden (siehe hier: ). Die oberste Bildreihe ist der Stockphoto-Galerie Nr.1a "Dorf und Bauernhaus" entnommen (siehe hier: ), bei allen Gebäuden handelt es sich um ehemalige Bauernhäuser im heutigen Bundesland Brandenburg.

 


 
Baukultur im ländlichen Raum

In vielen Fällen werden Gebäude und ihre Gestaltung als angenehm empfunden, ohne dass eine genaue Erklärung für diese Wirkung gegeben werden kann. Das Gebäude, die Fassade oder das Dach sind einfach "schön", es stimmt alles. Bei der Wahrnehmung von Architektur ist unser Empfinden geprägt von Gewohnheiten, von einer gebauten Umwelt, in der wir aufgewachsen sind und die ständig und unmerklich auf uns eingewirkt hat. Die Erfahrungen mit unserer Heimat und den auch heute noch zu einem sehr hohen Prozentsatz historischen Architekturformen unserer Umwelt prägen unser Urteil und unser stilistisches Empfinden. Dieser Tatsache bleibt unbewusst jeder unterworfen, ob er will oder nicht. Sie tritt besonders deutlich in Erscheinung, wenn wir uns in historischer Umgebung befinden und die gewohnten traditionellen Formen geradezu erwarten. Für einen zeitgemäßen Umgang mit den traditionellen Bauformen des Dorfes gibt es daher bestimmte Grundregeln, welche diese Erfahrungen berücksichtigen.
  


 
 

Zeitgemäße Bautätigkeit im traditionellen Umfeld

Grundlagen und Begriffsbestimmung

Die wichtigsten Begriffe sind in diversen Gesetzen und Verordnungen der Bundes und der Länder bestimmt, z.B. im Baugesetzbuch (BauGB), in der Baunutzungsverordnung (BauNVO), in der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) oder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); siehe hierzu auch die Literaturhinweise im Teil 6 der Broschüre. Nachfolgend sollen einige dieser Begriffe kurz erläutert werden. Dabei wird hier besonders auf die mit der sogenannten "Bausubstanz" in Verbindung stehenden Begriffe eingegangen.

Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden fest verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen, z.B. Gartenzäune, Garagen, Häuser, usw. Verschiedene bauliche Anlagen dürfen im Siedlungsgebiet (Innenbereich, § 34 BauGB) ohne Genehmigung errichtet oder verändert werden, z.B. offene Einfriedungen (Zäune) bis 2,00 m Höhe und geschlossene Einfriedungen (Mauern) bis 1,50 m Höhe, falls eine Gestaltungssatzung keine anderen Festlegungen getroffen hat.

Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dienen, z.B. Wohnhäuser, Ställe oder Garagen. Die Errichtung der meisten Gebäude ist genehmigungspflichtig, die BbgBO stellt jedoch einige Gebäude von der Genehmigung frei. Keiner Genehmigung bedürfen auch die in der BbgBO näher bestimmten baulichen Änderungen an bzw. von Gebäuden.

Instandsetzungen sind Maßnahmen zur Wiederherstellung und Erhaltung des bestimmungsgemäßen Zustandes eines Bauwerkes. Der Austausch von Material, welches verschlissen, zerstört oder auf andere Weise nicht mehr den erforderlichen Eigenschaften entspricht, darf genehmigungsfrei durch gleichartiges Material erfolgen. Ein Dach darf z.B. genehmigungsfrei durch gleichartiges Material umgedeckt werden (falls eine Gestaltungssatzung keine anderen Festlegungen getroffen hat), einzelne Sparren dürfen ausgewechselt werden usw.

Wenn jedoch ein ganzer Dachstuhl abgetragen und neu in gleicher Form wieder aufgebaut werden soll, ist nicht mehr von Instandsetzung zu sprechen sondern von Abbruch und Wiederaufbau. Ein Wiederaufbau wird jedoch baurechtlich als Neubau bewertet und unterliegt der Genehmigungspflicht.

   

• Links: Geschlossene Hoffront unmittelbar an der Grundstücksgrenze, Bauernhaus mit integriertem Torhaus als Fachwerkbau (Schönhagen bei Gumtow, Ostprignitz)
• Mitte: Zentrales Ensemble eines Dorfes, Gebäude und öffentliche Freifläche umfassend saniert und neu gestaltet (Saathain, Elbe-Elster)
• Rechts: Neues Buswartehaus im alten Dorf, ein gelungenes Gestaltungsbeispiel (Groß Schulzendorf, Teltow-Fläming)
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Sanierungsmaßnahmen haben ihren Ursprung als Begriff im lateinischen Wort "sanare" (gesund machen, heilen). Im Bauwesen steht der Begriff Sanierung für alle komplexen Baumaßnahmen, die eine mit Modernisierung, Instandsetzung oder Umbau verbundene Renovierung (Wiederneumachung) zum Ziel haben oder, ganz allgemein gesprochen, die umfassende Verbesserung des Zustandes eines Siedlungsbereiches oder eines einzelnen Bauwerkes unter den Gesichtspunkten heutiger Nutzungsbedürfnisse. Der Begriff Sanierung ist bauordnungsrechtlich nicht exakt zu bestimmen, weil er regelmäßig eine Vielzahl von teils genehmigungspflichtigen und teils genehmigungsfreien Baumaßnahmen beinhaltet. Von Sanierung wird daher formell nur im Planungsrecht gesprochen, so im BauGB ab § 136 von der "Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme".

Nutzungsänderungen erklären sich aus dem Begriff selbst. Im ländlichen Bereich ist besonders der Ausbau von bisher ungenutzten Nebengebäuden und Dachgeschossen zu Wohnzwecken interessant; die Nutzungsart "Stall" wird geändert in "Wohnraum". Wohnräume sind jedoch Aufenthaltsräume für Menschen, die Errichtung oder Änderung von Aufenthaltsräumen ist weitgehend genehmigungspflichtig, gleichgültig, ob durch Neubau, Umbau oder Ausbau. Damit ist der Ausbau von Nebengebäuden zur Wohnnutzung grundsätzlich genehmigungspflichtig, auch wenn sich keine äußerlich erkennbaren Veränderungen an der Fassade ergeben. Der Ausbau von Dachgeschossen ist nur teilweise genehmigungsfrei, siehe § 55 Abs.2 Nr.9.

Gestalterisch sind Umnutzungen immer Einzelfallentscheidungen, es gibt hier keine Patentrezepte. Wegen der bestehenden Bauantragspflicht muss ein Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur hinzugezogen werden. Zu wünschen bleibt, dass diese auch das nötige gestalterische Gefühl mitbringen und der Umbau nicht zum Panoptikum gerät. Schutzwürdige und ortstypische Bauformen sollten weitestgehend erhalten und respektiert werden, Einbauten (Türen und Fenster) sich möglichst der vorhandenen Architektursprache bedienen und gegebene Fassadengliederungen gestalterisch nutzen.

   

• Links: Sanierung eines Giebellaubenhauses der Oderregion nach denkmalpflegerischen Grundsätzen; Fachwerkbau um 1816, ehemaliges Wohn-Speicher-Haus, Giebel verbrettert, neue Rohrdeckung / Reetdeckung (Lüdersdorf, Barnim)
• Mitte: Umnutzung eines Nebengebäudes mit Naturstein-Ziegel-Fassade zu Wohnraum (Schönfeld, Barnim)
• Rechts: Instandsetzung des Feldsteinmauerwerks (um 1880) in traditioneller Zwickeltechnik für Erdgeschoss und Hofmauer, sorgfältige und fachgerechte Arbeit (Polßen, Uckermark)
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Umgang mit der historischen Bausubstanz

Ein historisches Gebäude, welches in seiner Substanz weitgehend brauchbar ist und sich außerdem in Gemeinschaft mit anderen Gebäuden gleicher Form und Funktion befindet (Ensemblewirkung), sollte in seiner Gesamtwirkung möglichst ursprünglich wiederhergestellt und nicht gewaltsam auf "modern getrimmt" werden. Das schließt eine Anpassung an zeitgemäße Nutzungsqualität und Funktionalität nicht aus; ebenso wenig soll die Korrektur von offensichtlichen konstruktiven und bauphysikalischen Fehlern der Vergangenheit verhindert werden.

Bei näherer Betrachtung stellt sich allerdings sehr oft heraus, dass viele Baufehler nicht historischer Art sind sondern erst entstanden, nachdem alte Bausubstanz mangelhaft gepflegt, unsachgemäß behandelt, umgebaut oder moderne Anlagen und Bauelemente ohne Kenntnis bautechnischer und bauphysikalischer Zusammenhänge eingebaut wurden. Mit diesem Satz ist das Kernproblem bereits beschrieben.

Sanierungsmaßnahmen, Umbauten und Anbauten bei erhaltenswerten Gebäuden sollen sich dem vorhandenen Charakter des Gebäudes unterordnen und nicht durch ein gestalterisches Eigenleben auffallen. Es ist keine Schande, in einem alten Haus zu wohnen. Alte Gebäude bieten bei sachgemäßer Sanierung oder Modernisierung unter günstigen Umständen eine höhere Wohn- und Lebensqualität als die Bauten der Neuzeit.

Wenn der Beschluss gereift ist, ein altes Haus zu erhalten, muss entschieden werden, welcher Aufwand getrieben werden soll. Über den finanziellen Aufwand kann jeder allein entscheiden. Der materielle Aufwand berührt jedoch bei größerem Umfang eventuell schon bauordnungsrechtliche Fragen und damit die Genehmigungspflicht, besonders wenn die tragende Konstruktion betroffen ist. Auch wenn diese beiden Fragen gelöst sind, bleibt noch als drittes Problem die formale Frage. Kompliziert wird es dabei, wenn der Wunsch nach "stilgerechter" Sanierung besteht, ein altes Gebäude auch zweifelsfrei vorhanden ist, aber durch Umbau schon so viel verändert wurde, dass die Entstehungszeit zumindest äußerlich nicht mehr erkennbar ist.

Meist wurden bei solchen Gebäuden die Fensteröffnungen und die Fenster verändert, der Fassadenstuck abgeschlagen und infolge einer Grundrissänderung der Eingang von vorn nach hinten oder zur Seite verlegt. Was ehemals der funktionelle und deshalb auch gestalterische Mittelpunkt der Straßenfassade war, ist jetzt ein auffallend großes Fenster, eventuell ein Blumenfenster mit außen vorgesetztem Glaskasten. Dazu kommt noch eine übergroße Schleppgaube, welche auf die Symmetrie der Fassade keine Rücksicht nimmt und neuerdings ein seitlich angesetzter Blechkasten mit Flachdach als Garage.

Wenn Veränderungen eine solche Größenordnung angenommen haben, sollte man nicht den Versuch unternehmen, durch angeklebten Stuck und kleinkarierte Sprossenfenster die Historie wiederzubeleben. Es wird in den meisten Fällen mehr oder weniger kläglich enden und den etwas peinlichen Eindruck einer Kulisse erzeugen. Die Grenzen bei der formalen Wiederherstellung eines historischen Zustandes sind immer dann erreicht, wenn keinerlei stilistische Einzelelemente mehr vorhanden sind, die als Vorbild oder Modell für zu ergänzende Teile dienen könnten. Wer auf Vermutungen angewiesen ist und Zierelemente erfinden muss, weil nichts Originales mehr vorhanden ist, sollte bei der Wahrheit bleiben und auf fragwürdige Zutaten verzichten. Vor den bunten Prospekten mit "Bauernhausfenstern" und "Stuckelementen für jeden Geschmack" muss dringend gewarnt werden.

Vorausgesetzt, der Bauherr hat sich die Erforschung der Baugeschichte seines Hauses nicht zum Hobby gemacht und die Denkmalschutzbehörde hat keine Auflagen erteilt, ist es besser, mit schlichten und klaren Elementen, Formen und Farben den Gesamteindruck des Gebäudes in seinen alten Proportionen wiederherzustellen und dabei auf historisierende Einzelelemente zu verzichten. Fenster- und Türöffnungen sowie der von außen sichtbare Eingangsbereich sollten wieder in die alten Maßverhältnisse und an die alte Stelle zurückgeführt werden. Das Dach sollte mit einem (möglichst roten) Tondachziegel gedeckt und von störenden Aufbauten befreit werden.

Allein diese Maßnahmen genügen oft, um ein Gebäude wieder in seine historische Umgebung einzufügen. Sie sind im Zweifelsfall für die Gesamtwirkung eines Straßenzuges vorteilhafter als der deutlich erkennbare Versuch, mit allen Mitteln aufzufallen und damit aus der Gemeinschaft einer Hausgruppe auszubrechen. Gerade das ist es, was früher bei ländlichen Wohnhäusern nur ganz selten beabsichtigt war. Sonderrollen blieben immer auch besonderen Funktionen vorbehalten, z.B. der Kirche, der Schule oder dem Haus des Dorfschulzen.

   

• Links: Wiederaufbau (Kopie) eines Giebellaubenhauses, in etwa Orientierung am Original des späten 18.Jahrhunderts; die Schleppgauben sind Zutaten, die Dachdeckung entspricht nicht der Bauzeit (Schmiedeberg, Uckermark)
• Mitte: Doppelhäuser, die ewig ungleichen Brüder ... um 1800 (Neubarnim, Märkisch-Oderland)
• Rechts: Wohnhaus der Jahrhundertwende mit Zwerchgiebel und stehenden Gauben (Dachhäuschen), Ziegeltorpfeiler mit Holztor, um 1900 (Börnicke, Havelland)
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Neubauten im Dorf

Ein neu zu errichtendes Gebäude soll zeitgemäß sein und nicht historisierend und "altertümlich" gebaut werden, nur weil sich das Baugrundstück zufällig in einer solchen Umgebung befindet. Ein Neubau soll als Produkt seiner Zeit erkennbar sein, auch in historischer Umgebung und auf dem Dorf.

Jedoch soll dieser Neubau Rücksicht nehmen auf das Ensemble und sich nach Maß und Proportion einfügen in seine nähere Umgebung. Dazu gehören besonders Gesamtkubatur, Traufhöhe, Dachneigung, Dachdeckung und Stellung des Gebäudes auf dem Baugrundstück. Sollte das Ensemble, dem der Neubau eingefügt wird, in seinem baugeschichtlichen Informationsgehalt sehr wertvoll sein, sind eventuell weitergehende Forderungen, z.B. durch Erstellen einer Gestaltungssatzung, zu formulieren. Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung der Situation könnten dann auch gestalterische Vorgaben für Dachüberstände, Dachaufbauten, die Proportionen der Fenster, Farbgebung sowie Einfriedungen aufgenommen werden.

Dabei sollte bei den gegenwärtigen Diskussionen um Schutz und Bewahrung historischer Bausubstanz nie vergessen werden, dass einst diese Bauten selbst Gegenstand hitziger Diskussionen waren, gegen herrschende und konservative Vorstellungen verteidigt und durchgesetzt werden mussten und teilweise den erbitterten Angriffen wertkonservativer Bauherren, Interessenverbände und Architekturtheoretiker ausgesetzt waren. Aus den Aufzeichnungen und überlieferten Berichten der friderizianischen Landbaumeister in Brandenburg ist bekannt, wie schwer neue Formen, Bauweisen und Grundrisse gerade im ländlichen Raum durchzusetzen waren. Ähnlich gelagerte, jedoch vorrangig ästhetisch geprägte Diskussionen wurden zur Zeit Schinkels im frühen 19.Jahrhundert oder im Zusammenhang mit der (teils sozialreformerischen) Heimatschutzbewegung zu Beginn des 20.Jahrhunderts geführt. In beiden Fällen waren die Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes ein Schwerpunktthema.

Interessant ist hier z.B. die Feststellung, dass so gut wie alles, was unsere Vorväter unter rein funktionalen Gesichtspunkten entwickelten, uns heute "schön" vorkommt und sogleich unser Schutzbedürfnis erweckt. Erinnert sei nur an die sehr stark landschaftsprägenden Brückenbauten aus Eisen- und Stahlkonstruktionen des späten 19.Jahrhunderts, die seinerzeit bei ihrer Einführung gerade von Landschafts- und Heimatschützern auf das Heftigste attackiert wurden und heute als technische Baudenkmale von zweifellos hohem ästhetischen Wert bewundert werden.

Vieles von dem, was heute als typisch für eine bestimmte Epoche der Baugeschichte angesehen wird und formal möglichst unverändert behütet und erhalten werden soll, wurde in seiner Entstehungszeit als störend oder geschmacklos empfunden und abgelehnt. In vielen Fällen wurde auch rücksichtslos zeitgemäße Stilistik den damals vorhandenen Formen aufgezwungen oder übergestülpt und erst der Abstand aus heutiger Sicht und der noch größere stilistische Kontrast zu den Formen unserer Zeit lässt das Ganze zu einer architektonischen Einheit verschmelzen. Bekanntestes Beispiel in hundertfacher Ausführung: romanische Kirche mit gotischem Gewölbe, barockem Altar und Orgelprospekt der Gründerzeit.
 
 

Pflege, Instandsetzung und Veränderung baulicher Anlagen

Die Kenntnis der historischen Bauformen ist Voraussetzung für eine sachgerechte Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes eines Baukörpers und damit seiner Wirkung im räumlichen Gesamtbild. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Themenkomplexe. Die Hinweise mussten zwangsläufig allgemein gehalten werden, pauschale Aussagen für ganz Brandenburg sind nicht möglich. Sie sollen erste Anregung sein für detaillierte, regional oder örtlich begrenzte Einzeluntersuchungen.


Baukörper

Die Beurteilung der Baukörper hinsichtlich ihrer Wirkung im Ortsbild erfolgt allgemein zuerst nach den Gesichtspunkten Länge, Breite, Höhe und Dachneigung, eventuell werden auch Gliederung der Baukörper sowie Stellung auf dem Grundstück in die Betrachtung mit einbezogen. Abgesehen von der Dachneigung sind damit städtebauliche Kategorien nach § 9 Abs.1 BauGB betroffen, die sich einer bauordnungsrechtlichen Regelung (Gestaltungssatzung) entziehen. Falls kein Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen trifft, sind die vorhandene Situation und das Einfügen eines geplanten Baukörpers in diese Situation nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben unter anderem dann zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Unter baugestalterischen Gesichtspunkten ist dieser Rahmen zumindest im schutzwürdigen historischen Bereich zu allgemein gehalten und damit zu weit gefasst, der Spielraum für gestalterisch unsensible Bauherren bleibt zu groß.

Wenn die Zerstörung von erhaltenswerten Baukörpern verhindert werden soll, kann dies schnellstmöglich durch eine Erhaltungssatzung geschehen. Wenn die weitere Entwicklung von Neubauten (Lückenbebauung, Ersatzbauten) detailliert gesteuert werden soll, bietet nur der Bebauungsplan die erforderlichen Möglichkeiten. Es bleibt jedoch bei dem Grundsatz, dass mit zunehmender Festsetzungstiefe die Anforderungen an die Begründung der Festsetzungen steigen. Sie sind aus dem schutzwürdigen historischen Umfeld heraus zu begründen und müssen der Erhaltung der Baukörperstrukturen in diesem Umfeld dienen. Die Festsetzungen würden dann lediglich den gemäß § 34 BauGB bereits vorgegebenen Rahmen präzisieren und die Vorbildwirkung von eventuell vorhandenen unerwünschten Ausnahmen ausschließen.

Hinsichtlich Dimensionierung der Baukörper sind für das Land Brandenburg insgesamt keine allgemeinverbindlichen Aussagen möglich. Als Grundlage für die weitere Planungsarbeit müssen die Bestandsdaten regional für abgegrenzte Teilbereiche erfasst und ausgewertet werden. Nicht einmal für einzelne historische Perioden sind Angaben zur Orientierung möglich.

So beginnen etwa die Grundflächen für Kolonistenhäuser aus friderizianischer Zeit bei ca. 10 x 8 m (kleines Doppelstubenhaus) und enden bei ca. 18 x 10 m (z.B. Holländerhaus als Wohnstallhaus), größere Doppelhäuser konnten noch länger sein. In der Gründerzeit (um 1870-1900) sind Abmessungen von ca. 7 x 10 m (aus dem Kolonistenhaus hervorgegangenes kleines halbes Haus) bis ca. 25 x 12 m (Großbauernhaus) möglich. Die in der Ostprignitz, im Fläming und teilweise auch in der Niederlausitz errichteten Gebäude mit integriertem Torhaus und Altenteil ("Langhäuser") erreichen teilweise Hauslängen von 30 m.

Der historische Baubestand stellt in der Regel eine Mischung aus Haustypen und Formen dar, die auch das ehemalige Sozialgefüge eines Dorfes widerspiegeln und den städtebaulichen Rahmen vorgeben für Neubauten und Umbauten.

Abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen (z.B. homogene friderizianische Kolonistensiedlungen oder Bodenreformsiedlungen der Zeit nach 1945) kann in keiner Gemeinde die pauschale planerische Vorgabe bestimmter Baukörpergrößen für das gesamte schutzwürdige Gebiet aus dem Bestand abgeleitet werden. Allgemein ist lediglich der Ausschluss von unerwünschten (z.B. zu großen) Baukörpern durch planungsrechtliche Vorgabe von Obergrenzen möglich; hierfür sind allerdings Bebauungspläne (B-Pläne) erforderlich auf Basis von detaillierten Analysen einzelner Straßenzüge und/oder Baugruppen.

   

• Links: Straßendorf mit einheitlichen Baukörpern in gemeinsamer Bauflucht überwiegend aus der gleichen Bauzeit um 1870-1900 (Stüdenitz, Ostprignitz-Ruppin)
• Mitte: Ungleiche Baukörper aus unterschiedlichen Epochen (um 1800 / um 1900) in direkter Nachbarschaft; durch Gestaltungssatzung nicht fassbar (Hohennauen, Havelland)
• Rechts: Einheitliche Ausrichtung der Gebäude (Giebelstellung) zum Straßenraum, durchgängig zweigeschossige Bebauung um 1870; ein typisch sächsisches Dorf, seit 1815 zu Brandenburg (Hirschfeld, Elbe-Elster)

 

• Links: Absolutes Gleichmaß einer friderizianischen Kolonie für Weber 1774-76; enges Straßendorf mit geschlossenen Hausfronten über die gesamte Länge des Dorfes (Neu-Friedrichsdorf, Havelland)
• Rechts: Große Unterschiede innerhalb eines Straßenzuges, diffuse Baukörperstruktur aus unterschiedlichen Bauzeiten, durch Gestaltungssatzung nicht zu fassen (Potsdam-Bornim)
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Dächer und Dachaufbauten

Die Dachlandschaft im traditionellen Brandenburg besteht überwiegend aus Satteldächern in mittlerer Neigung mit roter Ziegeldeckung. Da die Wirkung der Dächer besonders im überwiegend eingeschossig bebauten ländlichen Raum von außerordentlichem Einfluss sowohl auf das innere als auch das äußere Ortsbild ist, sollte der Dachgestaltung größte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die Dachlandschaft prägt das Siedlungsbild in der Landschaft mit Abstand am meisten.

Gleichzeitig ist jedoch zu vermerken, dass Dächer nicht entstanden sind, weil sie schön sind, sondern weil sie eine praktische Funktion hatten. Die Neigung eines Satteldaches wurde nicht unter ästhetischen sondern unter konstruktiven Gesichtspunkten entwickelt und Dachziegel sind nicht "naturrot", weil es den Heimatfreunden heute so gut gefällt sondern weil der verwendete Ton bei der Ziegelherstellung diese und keine andere Farbe ergab (was gelegentlich auch zu "naturgelben" Biberschwänzen geführt hat).

Die Baugeschichte zeigt, dass immer, wenn neue technologische Möglichkeiten zu neuen (besseren und billigeren) Produkten führten, diese auch eingesetzt wurden und bei erprobter Alltagstauglichkeit eine weite Verbreitung stattfand. Alles zusammen, verbunden mit dem jeweiligen Zeitgeschmack, erzeugt Baugeschichte.

Rückblickend muss festgestellt werden, dass die Bereitschaft zur Mitwirkung im Ensemble früher deutlich über dem heute verbreiteten Individualismus rangierte. Insofern sollten wir im schutzwürdigen historischen Dorfbereich den neuen Entwicklungen mit einer gesunden, aber nicht verkrampften Skepsis gegenüberstehen und darauf achten, dass neue Formen dem alten Kulturgut einen gewissen Respekt erweisen. Der gegenwärtige Sachstand ist eben nicht der alles dominierende Schlusspunkt der Entwicklung sondern nur ein weiteres kleines Steinchen in der noch lange nicht abgeschlossenen Geschichte des ländlichen Raumes. Um den Gemeinden die Möglichkeit der Einflussnahme zu sichern, wurden durch den Gesetzgeber die Rechtsgrundlagen für regulierende Eingriffe geschaffen.

Das Bedürfnis nach Regelung erzeugt jedoch auch Probleme. Aus den unterschiedlichen Dachformen und -deckungen des historischen Baubestandes ergibt sich die Feststellung, dass für die Einheitlichkeit der Dachlandschaft eines Ortsteiles die Festsetzung von bestimmten Dachneigungen und Deckungsarten zwar wünschenswert ist, diese Festsetzung aber unter Umständen nicht den gebäudetypischen Merkmalen der vorhandenen Haustypen entspricht.

Bei Existenz einer Gestaltungssatzung etwa hat sich die Neueindeckung eines bestehenden Gebäudes den Vorschriften der Satzung zu unterwerfen. Falls z.B. vorgeschrieben ist, dass Dächer nur mit naturroten Ziegeln oder Betonsteinen eingedeckt werden dürfen, wäre die Schieferdeckung für ein Gebäude der späten Gründerzeit um 1900 in Zukunft ausgeschlossen. Dies wäre bauhistorisch falsch, weil in der kurzen Zeitspanne zwischen etwa 1880 und 1910 teilweise sehr hohe Drempel mit flachen Dachneigungen entstanden, die für Ziegeldeckung nicht mehr geeignet waren (mangelnde Regen- und Sturmsicherheit). Es wurde deshalb Schalung aufgebracht und Schiefer genagelt. Schiefer war außerdem in Mode.

Würde aus diesem Grund Schieferdeckung neben roter Ziegeldeckung für allgemein zulässig erklärt werden, könnten auch Neubauten mit Schiefer eingedeckt werden, was im märkischen Raum jedoch unüblich ist und deshalb ausgeschlossen oder zumindest nicht pauschal zugelassen werden sollte. Man wird also in dem hier beispielhaft konstruierten Fall für das erhaltenswerte Wohngebäude der späten Gründerzeit eine genau formulierte Ausnahmeregelung in eine Satzung aufnehmen müssen. Grundlage für gestalterische Festsetzungen ist immer eine detaillierte Gebietsanalyse als Vorbereitung und Begründung. Analysen dieser Art sind wichtig für jede weitere planerische Überlegung und daher auch Grundlage für Dorfentwicklungsplanungen.

   

• Links: Alte Biberschwanzdeckung als Kronendeckung auf einem Bauernhaus um 1820 (Barenthin, Prignitz)
• Mitte: Neue Biberschwanzdeckung als Kronendeckung mit passenden Ortziegeln / Ortgangziegeln auf einem Kolonistenhaus im Oderbruch; vor dem Haus der ortstypische Holzlattenzaun (Neulietzegöricke, Märkisch-Oderland)
• Rechts: Neue Biberschwanzdeckung als Kronendeckung mit passenden Ortziegeln / Ortgangziegeln für Hauptdach und Schleppgauben; Umbau und Sanierung einer Dorfschule von 1939 (Staffelde, Oberhavel)
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Die Dachform ist in der Mark Brandenburg traditionell ein Satteldach mit einer Neigung um 45° (Schwankungen je nach Haustyp). Bei der Gesamtbetrachtung der Entwicklung bis 1950 stellt sich die Zeitspanne mit (auch hier nicht durchgängig) relativ flach geneigten Dächern etwa ab 1880 bis 1910 nur als kurze Phase dar; allerdings ist aus dieser Phase besonders im Umfeld von Berlin und Potsdam einiger Bestand vorhanden, der durch seine sehr aufwendige Gestaltung bereichsweise auch städtebaulich prägend wirkt. Bei Neubauten im historischen dörflichen Bereich sollten in Zukunft nur Steildächer mit den im Umfeld traditionell üblichen Neigungen zugelassen werden als Sattel- oder Krüppelwalmdächer. Allgemein untypisch sind alle flachen und nicht ausbaufähigen Dachformen sowie Dächer mit Vollwalm in allen Varianten.

Als Dachdeckung wurde bei ländlichen Wohngebäuden noch bis um 1800 meist Reet und Stroh genutzt, später vorzugsweise die Biberschwanz-Deckung, anfangs meist als Einfach- oder Doppeldeckung, etwa ab 1830-1850 zunehmend als Kronendeckung. Diese Dachdeckung war schwer und sturmsicher, außerdem dicht und anpassungsfähig an jede Dach- oder Gaubenkonstruktion. Der Biberschwanz gehört neben der Hohlpfanne zu den ältesten Materialien für harte, nicht brennbare Dachdeckungen bei ländlichen Wohngebäuden in der märkischen Kulturlandschaft. Er kann bei Neudeckung immer dann zum Einsatz kommen, wenn der Wunsch nach weitgehender Wiederherstellung des formalen äußeren Erscheinungsbildes besteht.

Gegenwärtig sind die Dächer in Brandenburg mit den unterschiedlichsten Materialien gedeckt, teils mit Dachsteinen (Beton, Eternit usw.), teils mit Dachziegeln (gebrannter Ton). Seit 1990 wurden viele Dächer auf historischen Gebäuden wieder neu mit traditionellen naturroten harten Deckungen eingedeckt. Diese Tatsache trägt sehr zur Harmonisierung des Siedlungsraumes bei und ist zu begrüßen.

Bei gestalterischen Festlegungen ist immer die Analyse des historischen Baubestandes ausschlaggebend. Wohngebäude aus der Zeit vor etwa 1870 sollten nur naturrote Biberschwanzdeckung (vorzugsweise Kronendeckung) erhalten. Für Bauten aus der Zeit etwa ab 1870 bis 1910 stehen mehrere Varianten zur Verfügung. Neben Biberschwanz sind Doppelmulden-Falzziegel und Reformpfanne zu nennen. Beide Modelle stammen aus der Entstehungszeit dieser Hausgruppe und sind in unserem Landschaftsraum weit verbreitet. Nicht geeignet sind landschaftsuntypische Deckungen, z.B. stark profilierte oder gewellte süddeutsche Pfannen- und Hohlfalzziegel sowie alle romanischen Modelle. Auch Flachpfannen (flache Dachpfannen, Bezeichnung als Gegensatz zu Hohlpfannen) wurden erst um 1920 erfunden. Bei allen Bauten nach dem ersten Weltkrieg können harte Deckungen in allen Varianten zum Einsatz kommen. Anzustreben sind aber auch hier mitteldeutsche Formen und möglichst naturrote Farbtöne.

   

• Links: Alte Biberschwanzdeckung auf einem Doppelhaus, links als Kronendeckung ("Ritterdach"), rechts als Doppeldeckung (umgedeckt, ursprünglich Kronendeckung, sichtbar an den alten Deckspuren); der Anschluss ist kritisch, weil nicht ganz regendicht (Potsdam-Babelsberg, ehemals Kolonie Nowawes)
• Mitte: Hohlpfannendeckung, alte, umgedeckte Ziegel auf einem Wohnhaus der Bodenreformzeit um 1947 (Kriele, Havelland)
• Rechts: Neue Doppelmulden-Falzziegel auf einem friderizianischen Kolonistenhaus; historisch falsch, weil dieses Ziegelmodell zur Bauzeit des Gebäudes 1776 noch nicht existierte, es wurde erst 1881 erfunden bzw. patentiert (Neu-Friedrichsdorf; Havelland)
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Dachüberstände an Ort und Traufe sind ein wichtiges gestalterisches und damit ortsbildprägendes Element. Unter "Ort" ist die Kante zwischen Giebelwand und Dachfläche zu verstehen. Wenn eine Dachkonstruktion in ihren sichtbaren Teilen verändert wird, entsteht eine stilistische Veränderung des Gebäudes. Soll ein Gebäude als architektonisches oder kulturgeschichtliches Zeitzeugnis bewahrt werden, setzt dies die Beibehaltung der wesentlichen sichtbaren Konstruktionsmerkmale voraus. Allein diese Tatsache verbietet eine deutliche Vergrößerung der Dachüberstände bei traditionellen märkischen Gebäuden aller Bauphasen.

Die geringen Dachüberstände sind teilweise auch den bescheidenen märkischen Verhältnissen zuzuschreiben. Die preiswerteste Eindeckung des Ortes bestand im Führen der Dachlatten direkt auf die Giebelwand und Aufmörteln der Ziegel auf den Giebel ohne jeden Überstand. Diese Deckung erfordert keinen Wartungsaufwand und hat in Brandenburg alte Tradition. Auch das Traufgesims besitzt bei den älteren Gebäuden nur bescheidene Dimensionen; es ist baugeschichtlich aus der Konstruktion des Sparrendaches entstanden und hat lediglich die Funktion, die auf den Außenwänden aufliegenden Balkenköpfe zu verdecken und vor Witterungseinflüssen zu schützen. Erst bei den aufwendiger ausgeführten Gebäuden der Gründerzeit wurden auch Traufgesims und Ortgang unter gestalterischen Aspekten behandelt und dem Zeitgeschmack entsprechend ausgeführt. Da die Traufe der Straße zugewandt war, wurde hier der größte Aufwand getrieben.

Bei den älteren Gebäuden sollte deshalb darauf geachtet werden, dass der Dachüberstand auch über der Traufe möglichst kurz gehalten wird. Eine Veränderung ergibt sich zwangsläufig bei Umdeckungen durch das Aufbringen einer Konterlattung und die zwischen diesen Latten liegende Lüftungsebene, die unter der Traufe mit Insektengitter zu schließen ist. Dieses Gitter hat keine gestalterischen Auswirkungen, da es von der Dachrinne verdeckt wird. Wird die Vergrößerung des Dachüberstandes auf diese konstruktive Maßnahme beschränkt, so ergeben sich gestalterisch keinerlei Nachteile für das Gebäude.

Dachaufbauten sind insgesamt für historische ländliche Wohngebäude der Mark Brandenburg untypisch. Abgesehen von den kleinen, nur selten noch erhaltenen Fledermausgauben auf alten märkischen Häusern tauchen Gauben in größerer Anzahl erst seit Ende der Gründerzeit nach 1900 auf. Seit dieser Zeit sind Gauben im ländlichen Raum üblich, bleiben jedoch weiterhin relativ selten. Eingesetzt wurden dann meist stehende Gauben (Dachhäuschen), auch durch nachträglichen Einbau auf älteren Gebäuden. Eine kurze Phase der Fledermausgauben erlebten die 1930er Jahre durch den Heimatstil / Heimatschutzstil.

Allgemein waren Gauben ursprünglich nicht zur Belichtung von Wohnräumen vorgesehen. Sie dienten nur zur Lüftung und Belichtung von Flur oder Treppenraum. Der Mittelteil des Dachraums wurde nicht für Wohnzwecke genutzt. Wohnräume waren nur an den Giebelseiten eingebaut und erhielten Licht und Luft über Normalfenster. Dieses Prinzip hatte formal zur Folge, dass im mittleren Dachbereich nur wenig Lichtbedarf bestand und die Dachflächen kaum durch Aufbauten gestört wurden. Mit Einführung der Drempelzone konnten Kammern in den Abseiten untergebracht und diese sowie der Treppenraum über Drempelfenster belichtet werden; damit waren Gauben vollkommen überflüssig. Da Größe und Ruhe einer geschlossenen Dachfläche maßgeblich die gestalterische Wirkung der märkischen Wohngebäude bestimmen, ergibt sich das Ziel, diese Wirkung weitgehend zu erhalten.

Wenn Gauben zugelassen werden, sollte ihre Gesamtbreite nicht mehr als 30 % der Dachbreite des Hauptdaches betragen. Die nach dem Gaubeneinbau verbleibende Dachfläche eines traditionellen Wohngebäudes darf nicht so weit reduziert werden, dass sie nur noch die Umrahmung der Gaube darstellt. Falls Dachflächenfenster auf der Straßenseite eingebaut werden, sind Gestaltung und Symmetrie der Fassade zu respektieren und beim Einbau zu beachten, auch wenn dies bei der gegebenen Lage der Dachsparren nicht immer leichtfällt. Die Fenster sollten so klein wie möglich gehalten werden, das Format sollte ein Hochformat sein. Sowohl Gauben als auch Dachflächenfenster sollten immer in den Achsen der Fassadenfenster angeordnet bzw. bei vorhandener Fassadensymmetrie symmetrisch in die Dachfläche eingefügt werden.

   

• Links: Fledermausgaube in alter Tradition als qualitätvoller Neubau auf einem Fachwerkhaus (um 1800). Die alte Biberschwanz-Kronendeckung wurde als Doppeldeckung wieder verwendet (Groß Neuendorf, Märkisch-Oderland)
• Mitte: Dachüberstand am Ort (Giebelkante) nur geringfügig vergrößert; akzeptable Lösung bei der Sanierung eines kleinen Mittelflurhauses; Giebel verbrettert, Biberschwanz-Kronendeckung aus alten umgedeckten Ziegeln (Paaren im Glien, Havelland)
• Rechts: Zwerchgiebel, hier als Schildgiebel, und stehende Gauben (Dachhäuschen), Ziegel-Schmuckfassade von 1909, leider mit einer formal völlig unpassenden Einfriedung (Stülpe, Teltow-Fläming)
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Zwerchgiebel sind auf der Traufseite des Gebäudes in der Fläche der Fassade liegende, über die Traufe hervortretende Giebel mit einem eigenen kleinen Dach, dessen First quer zum Hauptdach liegt. Der Giebel dieses kleinen Häuschens befindet sich damit quer zum Hauptgiebel (zwerch von mittelhochdeutsch twerch, dwerch = quer, schräg, verkehrt).

Zwerchgiebel sind keine Dachaufbauten, sie werden nur an dieser Stelle behandelt, weil sie sich gestalterisch auf der Ebene von Gauben befinden. Sie sind allgemein massiv ausgeführt und wirken auch optisch als Fortsetzung der Fassade und nicht als Element des Daches. Die Last der Außenwand des Zwerchgiebels wird vom Mauerwerk der Hausfassade getragen, nie von der Decken- oder Dachkonstruktion. Eine optische Täuschung tritt für den Laien dann auf, wenn durch großen traufseitigen Dachüberstand die Dachrinne und einige Ziegelreihen vor dem Giebel durchlaufen und so den optischen Zusammenhang zwischen Zwerchgiebel und Fassade unterbrechen.

Allgemein sind Zwerchgiebel in den meisten märkischen Dörfern nicht als typisch zu bezeichnen. Sie fügen sich jedoch fast immer problemlos in das Ortsbild ein, sollten daher bis auf begründete Ausnahmen auch zulässig sein und durch Satzung nicht ausgeschlossen werden. Jedoch sollte auch hier die Breite des Zwerchgiebels auf etwa 30 % der Hauptfassade beschränkt bleiben.


Türen, Fenster und Fensterläden

Türen und Fenster können mit relativ geringem Aufwand erneuert, umgebaut oder verändert werden. Von dieser Möglichkeit hat man zu allen Zeiten Gebrauch gemacht, besonders in der Zeit etwa ab 1960 nicht immer mit gestalterischem Erfolg, wie viele Beispiele belegen.

Türen und der Eingangsbereich insgesamt gelten als die Visitenkarte eines Gebäudes; entsprechend viel Sorgfalt wurde für die Gestaltung verwendet. Neben formalen Aspekten bestehen funktionelle Aufgaben: Belichtung des Hausflurs sowie Schutz vor Witterung und Einbruch. Aus diesen Funktionen entstanden die alten Türen mit einem stabilen Türblatt aus Holz, Kämpfer und Oberlicht (als Kämpfer bezeichnet man das fest eingebaute Querholz zwischen Türblatt und Oberlicht). Diese nicht nur in Brandenburg traditionelle Bauart der Türen erfüllt auch heute noch sämtliche Ansprüche; es gibt keinen vernünftigen Grund, im historischen Umfeld von diesem Prinzip abzuweichen.

In den letzten Jahrzehnten wurden durch Umbau der Fassade viele Türen von ihrer ursprünglichen Stelle an der Straßenfassade nach hinten verlegt; Haustüren treten daher heute in einigen Ortsbildern nicht mehr im ursprünglichen Maße in Erscheinung. Aus Sicht der Ortsbildpflege besteht die Aufgabe, den Rückbau der Haustür wieder an der alten Stelle zu fördern, um dem ursprünglichen Charakter der Gebäude zu entsprechen. Nach Möglichkeit sollte dabei der Nachbau eines historischen Vorbildes in Auftrag gegeben werden, aus finanziellen Gründen auch eine schlichte und sachliche Form unter Verzicht auf freie Erfindung von Ornamenten. Die alten Rohbaumaße der Tür sind zu beachten, eine alte Türöffnung sollte auch aus bauordnungsrechtlichen Gründen (Genehmigungspflicht) nicht verändert werden. Wer die Möglichkeit hat, über den Fachhandel mit historischen Bauelementen eine gut erhaltene und passende bauzeittypische Tür zu erwerben, sollte diese Möglichkeit nutzen. Fachgerecht ausgebaute und gelagerte historische Haustüren lassen sich überwiegend problemlos durch einen Tischler aufarbeiten und mit einem neuen Rahmen wieder einsetzen.

   

• Links: Eingangsgestaltung um 1880, portalartiger Eingangsbereich mit Pilastern und Gebälk, typische und unverändert erhaltene Gründerzeittür als Dreifüllungstür mit Oberlicht (Lühsdorf, Potsdam-Mittelmark)
• Mitte: Detail einer Haustür in Restaurierung, abgebeizt, Original-Applikationen aus Zinkguss (oder Bleiguss), Türknäufe und Türdrückergarnitur aus Messingguss, formal alles noch spätklassizistisch / Biedermeier, nachweislich jedoch nicht vor 1875 (Rieben, Potsdam-Mittelmark)
• Rechts: Haustür als Nachbau eines historischen Vorbildes, perfekte Neuanfertigung für ein Bauernhaus von 1908 nach der ehemals noch vorhandenen, aber nicht mehr restaurierungsfähigen Originaltür (Kuhbier, Prignitz)
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Wenn Sie einen architekturgeschichtlichen Überblick über die Entwicklung und Gestaltung von Haustüren in der brandenburgischen Stadt Neuruppin sehen wollen, dann klicken Sie hier: . Die Türgestaltung in den Dörfern war meist schlichter und bescheidener, formal aber dennoch vergleichbar, wie die drei vorstehenden Bilder zeigen. Die kleinen Städte haben den Dörfern schon immer als Vorbild bei der Ausführung von Architekturdetails gedient, die wirtschaftlichen und sozialen Kontakte waren mindestens durch die Markttage regelmäßig und teilweise auch eng.

Fenster stammen meist nicht mehr aus der Bauzeit der Gebäude, auch ältere und aus gestalterischer Sicht bereits erhaltenswerte Formen. Fenster unterliegen einem hohen Verschleiß und wurden deshalb häufiger ausgetauscht. Der Einbau der neuen Fenster erfolgte dann nach dem Geschmack und den technischen Möglichkeiten der jeweiligen Zeit. Die größte Umbauwelle fand in den 1950er bis 1970er Jahren statt. Die formalen Schäden aus dieser Zeit sind für die historische Bausubstanz besonders schwerwiegend, weil nicht nur Fenster oder Türen in den vorhandenen Öffnungen erneuert sondern auch die Maueröffnungen verändert wurden. Meist hat man die Fenster verbreitert, entweder durch Erweiterung der Fenster oder durch Zusammenfassung von benachbarten Fenstern. Aus hochformatigen (stehenden) Fenstern wurden querformatige (liegende).

Hochformatige Fenster sind historisch nicht aus modischen oder formalen Gründen entstanden sondern aus konstruktiven Gründen. Sowohl im Holzbau als auch im Massivbau war die Herstellung breiter Öffnungen materialintensiver, konstruktiv aufwendiger und damit teurer. Interessant ist, dass in den meisten Fällen die Lichtmenge der alten Fenstermaße auch heute noch die Forderung der aktuellen Baugesetze erfüllt. Zur ausreichenden Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen muss gemäß BbgBO die Summe der Fensteröffnungen eines Raumes im Rohbaumaß mindestens ein Achtel der Grundfläche des Raumes betragen. Diese Lichtmenge wird mit den alten Fenstermaßen fast immer erreicht. Hinzu kommt der Umstand, dass hochformatige Fenster wesentlich mehr Licht im Raum bringen als querformatige, auch bei gleich großer Fläche. Die Höhe eines Fensters ist entscheidend für die Ausleuchtung eines Raumes, nicht die Breite. Man beachte in diesem Zusammenhang die Lichtwirkung der alten Kirchenfenster.

Nur in wenigen Fällen existieren noch Gebäude mit alten Kreuzstockfenstern; in allen Fällen sind diese nicht mehr original (von einigen Baudenkmalen abgesehen), sondern formal angeglichene Nachbauten. Das Prinzip der frühen Kreuzstockfenster noch in barocker Tradition besteht aus einem fest in die bauseitige Öffnung eingesetzten Zargenrahmen, in welchen wiederum senkrechte (Pfosten, Stock) und waagerechte Hölzer (Querhölzer) ebenfalls fest eingebaut wurden. Dadurch entstanden vier gleich große Öffnungen für jeweils einen Fensterflügel, der bei entsprechend hohen Fenstern noch mit einer Quersprosse geteilt war. Die Scheiben wurden noch bis etwa 1800 ohne Kitt eingesetzt, das Glas war trüb und schlierig. Später wurden die festen Querhölzer nach oben verlagert, so dass sich oben kleine quadratische und unten hohe rechteckige Flügel ergaben, was den Vorbildern des städtischen Klassizismus entsprach. Dieser Wandel muss sich über einen langen Zeitraum vollzogen haben, beginnend etwa 1780. Noch um 1900 dürfte die Hälfte der Wohngebäude im ländlichen Raum mit Kreuzstockfenstern in barocker Teilung ausgestattet gewesen sein, wie historische Fotos vielfach belegen. Im bäuerlichen Bereich waren die Fenster klein, bei einigen Kolonisten-Häusern tauchen jedoch erstaunlich große Fenster schon um 1750 auf (ca. 1,50 m²), weil teilweise Heimarbeit zu leisten war und dafür viel Licht benötigt wurde (Weber, Wollspinner, Uhrmacher).

   

• Links: Tür, Fenster, Klappläden bei einem Nachfolge-Kolonistenhaus der Zeit um 1830. Tür mit Oberlicht, Kreuzstockfenster in barocker Teilung und Klappläden als formale Einheit, Teilung auf gleicher Höhe. Die Betontreppe ist ein Werk der jüngeren Vergangenheit, die Spritzwasserschäden sind unübersehbar. (Neulietzegöricke, Märkisch-Oderland)
• Mitte: Eingangsgestaltung bei einem Wohnhaus um 1880. Betonter Eingangsbereich (Risalit), Tür der späten Gründerzeit mit Oberlicht, Kämpfer-Fenster ohne Sprossen, Ausstattung bereits mit Rollläden. (Stolzenhagen, Barnim)
• Rechts: Moderne Tür als Neubau, schlichte klare Formen bei Orientierung an der Tradition (Marwitz, Oberhavel)
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Die meisten der heutigen, noch aus der Zeit vor etwa 1920 stammenden Fenster sind typische Gründerzeitfenster. Diese bestehen aus dem fest in der Maueröffnung eingebauten Blendrahmen und dem ebenfalls fest eingebauten Kämpfer (Querholz) im oberen Drittel des Fensters. Die verbleibenden Flächen (Ober- und Unterfenster) wurden ursprünglich noch in klassizistischer Tradition durch fest eingebaute senkrechte Pfosten (Stock) geteilt, womit unten zwei hohe rechteckige und oben zwei quadratische Öffnungen für die Fensterflügel entstanden. In der Folgezeit wurde der Stock weggelassen, es ergaben sich zweiflügelige Ober- und Unterfenster. Nur die beiden unteren Hauptflügel wurden anfangs noch durch eine Quersprosse geteilt, so dass die Gesamthöhe der Fenster dreigeteilt war. Diese klassische 2/3-Teilung ergibt 6 gleich große, möglichst quadratische Scheiben. Da die beiden Sprossen zumindest seit der Gründerzeit nur noch gestalterische Funktion hatten (große Glasscheiben waren inzwischen billig), wurden sie häufig durch den Glaser ausgebrochen und die Zapfstellen verkittet. In der Folgezeit (etwa ab 1880) wurden die Quersprossen in den unteren Hauptflügeln gar nicht mehr eingebaut; der Kämpfer behielt seine Position auf ursprünglicher Höhe bei.

Wenn Fenster erneuert werden sollen und der Wunsch besteht, den historischen Charakter des Gebäudes nicht grundlegend zu verändern, ist besonders auf die Beibehaltung der ursprünglichen Formate zu achten. Die Veränderung von Fensteröffnungen gehört zu den Eingriffen in die tragende und damit konstruktive Bausubstanz, sie war deshalb bisher genehmigungspflichtig, nur der Einbau von Fenstern in die dafür bestimmten (also bereits vorhandenen) Öffnungen war nach der alten BbgBO genehmigungsfrei. Mit der aktuellen Fassung der BbgBO ist diese Pflicht entfallen, jetzt dürfen auch Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen ohne Genehmigung verändert werden. Das erleichtert den Rückbau und die Wiederherstellung von historischen Fensterformaten, aber leider auch die Veränderung erhaltenswerter historischer Formate.

Aus dieser Situation entsteht für die Dörfern ein Problem bei der Ortsbildpflege. Sowohl die Fensterformate als auch die Teilung und damit Gestaltung der Fenster dürfen ohne Genehmigung verändert werden. Wenn eine Gemeinde in ausgewählten Bereichen ihr historisches Erscheinungsbild bewahren oder wiederherstellen will, besteht die einzige Lösung im Erlass einer Gestaltungssatzung.

Wenn der historisch getreue Nachbau eines Fensters nicht möglich ist, wird ein schlichtes zweiflügeliges Holzfenster ohne Sprossen immer die beste Lösung sein; es wirkt wesentlich angenehmer als ein durch Messing- oder Plastikstreifen in Kästchen geteiltes einflügeliges Dreh-Kippfenster. Beim zweiflügeligen Fenster ergibt sich eine echte, weil konstruktiv erforderliche senkrechte Teilung. Die beiden Rahmenhölzer der Fensterflügel, welche sich in der Mitte des Fensters treffen, bringen zusammen mit der Deckleiste das richtige optische Maßverhältnis und Profil. Unbewusst merkt jeder sofort, dass hier formal "alles stimmt".

Fensterläden (Klappläden) sind in Brandenburg insgesamt nur noch wenig, in einigen Regionen jedoch noch erstaunlich häufig vorhanden. Klappläden sind ein altes Funktionselement, das gern zur Fassadengestaltung betont wurde. Die alten ländlichen Wohngebäude hatten ursprünglich alle Klappläden, ebenso die Bodenreformhäuser. Nach ihrer Konstruktion unterscheidet man:

Füllungs-Klappen (zweigeteilter Rahmen mit Füllflächen aus Holz, Teilung auf Höhe des Fensterkämpfers);

Brett-Klappen (rahmenlose Klappen aus senkrecht zusammengefügten Brettern oder ungeteilter Rahmen mit fest und meist waagerecht eingebauten Füllbrettern);

Brettchen-Klappen (geteilter oder ungeteilter Rahmen mit fest oder beweglich eingebauten, waagerechten, lamellenartigen Leisten, "Brettchen" genannt).

Mischformen zwischen den Varianten sind möglich. Der Abstand zwischen zwei Fenstern ergab sich aus dem Maß von zwei Klappen, gelegentlich (selten) war der Abstand auch geringer, so dass die mittleren Läden im aufgeklappten Zustand übereinander lagen.

   

• Links: Alte Vorsatzrollläden mit verzierten Rollladenkästen ("Lambrequins" aus Blech) aus der Zeit um 1880-1900, ein seltenes Beispiel in guter Erhaltung. Große schwere zweiflügelige Haustür (gleichzeitig Durchfahrtstor) der Gründerzeit, Fenster nicht mehr original (Baruth, Teltow-Fläming)
• Mitte: Alte Kreuzstockfenster in klassizistischer Teilung, je Unterflügel eine Sprosse, formal angeglichene Füllungs-Klappen mit Teilung auf Höhe der Fensterteilung, um 1860 (Altranft, Märkisch-Oderland)
• Rechts: Tür, Fenster, Klappläden als Neubau bei Orientierung an historischen Vorbildern der Region. Tür mit Oberlicht, Kämpfer-Fenster, Brettchen-Klappen mit beweglichen Lüftungsbrettchen im unteren Feld, eine im Oderbruch weit verbreitete Tradition (Neurüdnitz, Märkisch-Oderland)
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Farbgebung und Fassadengestaltung

Fassadengestaltung beschränkt sich nicht allein auf Farbe; es gehören auch Putz, Stuck, Traufgesims, Wärmedämmung, Sockelmauerwerk, Türen, Fenster, Fensterläden und Fensterbänke dazu, um nur die wichtigsten Elemente zu nennen. Wer diese Fragen nicht vor Baubeginn im Zusammenhang betrachtet, kann böse Überraschungen erleben.

Wer eine Fassadendämmung aufbringen will, muss das vor der Montage von Fenstern und Klappläden wissen, weil die Fensterlaibungen mit gedämmt werden müssen. Ungedämmte äußere Fensterlaibungen erzeugen Schimmelbildung auf den inneren Laibungen. Die neuen Fenster müssen also entsprechend kleiner bestellt werden, die Klappläden brauchen spezielle, auf die Dicke der Dämmung abgestimmte Halterungen und die Dachüberstände sind entsprechend zu vergrößern. Wer ein Traufgesims aufbringen will, hat das gleiche Problem, auch hier ist der Dachüberstand zu beachten. Fassadenputz und Putzstruktur sind ebenfalls ein gestalterisches Element. Grobstrukturierter Putz wirkt durch seine eigene Schattenbildung auf der Fläche dunkler, der Anstrich muss also etwas heller gewählt werden, um den gewünschten Farbton zu erreichen, usw.

Gegenwärtig sind erkennbare konzeptionelle Farbgestaltungen nur selten anzutreffen. In den meisten Fällen hat man sich bei den Wohngebäuden für unverbindliche helle Pastelltöne entschieden, weil diese in ihrer Wirkung am sichersten zu kalkulieren sind. Bei den einfachen und älteren Gebäuden konzentriert sich der Einsatz von Farbe auf Türen und Klappläden, bei den Bauten der Gründerzeit treten die Ziegel-Stuck-Fassaden am deutlichsten hervor, weil schon die intensive Materialfarbe der Ziegelflächen im Kontrast zu Stuck und Putzflächen auffällt. In den Ziegelregionen ergibt sich eine insgesamt intensivere Farbigkeit allein aus diesem Material im Zusammenspiel mit Türen, Fenstern und Klappläden. Fast immer bleibt aber die Gestaltung nur auf das Einzelobjekt beschränkt, der Zusammenhang zwischen allen Gebäuden einer Hofanlage incl. Einfriedung wird fast nie beachtet.

Jedoch sind in den letzten Jahren im historischen Bereich zunehmend sehr qualifizierte Sanierungen zu beobachten, die offenbar in ihrem Umfeld einen gewissen Motivationsschub ausgelöst haben und als Anregung und Vorbild verstanden wurden. Auch sind ganze Dörfer inzwischen deutlich als Objekte der Dorferneuerung zu erkennen.

Grundsätzlich sollte bei sachgerechter Sanierung und Instandsetzung eines historischen Gebäudes zuerst versucht werden, durch Untersuchungen am Gebäude die ursprüngliche Farbfassung nachzuweisen; teilweise treten dabei überraschende Ergebnisse zutage. Falls eine solche Untersuchung kein Ergebnis bringt, sollte man sich bei der Farbgestaltung an allgemeinen Befunden und Berichten aus der Baugeschichte bzw. der Fachliteratur orientieren; eine Dorferneuerungsplanung hat dazu die entsprechenden Angaben zu liefern.

Insgesamt ist dieses Thema nicht ganz einfach, weil für den Baubestand des 19.Jahrhunderts, mit dem sich die Dorferneuerung überwiegend zu befassen hat, sehr unterschiedliche und teils widersprüchliche Angaben vorliegen. Eine klare, nach den Phasen der städtischen Baugeschichte sortierte Entwicklung des Farbgeschmacks scheint es im ländlichen Raum nicht gegeben zu haben. Vermutlich ist die Landbevölkerung unverkrampfter mit Farbe umgegangen als das durch Repräsentationsbauten beeinflusste Bildungsbürgertum der Städte.

   

• Links: Farbe am Bauernhaus aus der Zeit um 1870 in schlichter Ausführung, sorgfältig ohne gestalterische Zutaten saniert und farblich neu interpretiert (Liepe, Havelland)
• Mitte: Farbe durch Material an einem alten märkischen Fachwerkhaus aus der Zeit um 1800; Holzelemente mit Lasur behandelt, Gefache weiß geputzt, die Fachwerkhölzer noch ohne Endbehandlung (Schmargendorf, Uckermark)
• Rechts: Farbe am Baudenkmal, denkmalgerechte Sanierung und Farbgebung für ein friderizianisches Weberhaus aus der Zeit um 1780; die Tür mit dem damals weit verbreiteten Rautenmuster (Kloster Zinna, Teltow-Fläming)
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Ältere märkische Wohnhäuser aus der Zeit vor etwa 1870 sind so gut wie nie in ihrer ursprünglichen Farbgestaltung erhalten. Soweit die einfachen Wohngebäude in friderizianischer Tradition überhaupt verputzt und nicht nur geschlämmt waren, hatten sie immer Glattputz, naturbelassen, nur gekalkt oder mit hellen, mineralischen Farben beschichtet. Besonders zeittypisch waren helle Ocker-, Gelb- oder auch Grautöne, bekanntester Farbton ist das sogenannte "Preußisch-Ocker" (wie dieser Farbton hergestellt wurde, findet man z.B. beschrieben bei Accum 1826, Band 2 ab Seite 338, siehe Literaturverzeichnis im Teil 5). Der Sockel wurde ebenfalls verputzt (häufig ohne Farbdifferenzierung) oder als Ziegel-Sichtmauerwerk ausgeführt. Fenster erhielten allgemein helle (weiße) Farbe, Türen und Klappläden dunklere Blau-, Grün- oder Brauntöne. Es wird jedoch auch von grauen, graublauen oder holzfarbenen Fensterlasuren berichtet. Insgesamt gilt die gesamte durch den Klassizismus geprägte Zeit als zurückhaltend in der Farbgebung, auch war das Problem der Witterungsbeständigkeit von Farben nur unvollkommen gelöst.

Gleichzeitig liegen Hinweise vor, welche besagen, dass gerade die älteren, einfachen und kleinen Bauernhäuser mit den kräftigsten Farben bearbeitet wurden. Aus der Denkmalpflege wird berichtet, dass bei Bauten der friderizianischen Kolonistendörfer im Oderbruch farbenfrohe Anstriche für Fachwerk und Fächer üblich waren (Rot, Ocker, Gelb, Braun; auch Grau, Weiß oder Grün).

Bauten der Gründerzeit und Folgejahre etwa ab 1870-1910 erhielten nach dem Zeitgeschmack mineralische Pastell- oder Erdfarben (Ocker, Altrosa, Gelb, Hellgrau) auf Glattputz, Stuckteile und sonstige Montagestücke blieben naturbelassen oder weiß. Fenster erhielten meist weiße, Türen dunkle Ölfarben (Braun-, Bordeaux-, Grüntöne). Rollläden wurden unterschiedlich behandelt, zu beobachten ist eine Abstimmung auf die Pastellfarben der Fassade. Der Kellersockel wurde als Klinkersichtmauerwerk ausgeführt oder verputzt und in abgetönter (abgedunkelter) Fassadenfarbe behandelt. Fenster im städtischen Raum haben auch farbige Fassungen erhalten; ob das im ländlichen Raum übernommen wurde, bleibt unklar.

Eine besondere Rolle innerhalb dieser Gruppe spielen die Fassaden aus Ziegelsichtmauerwerk in Kombination mit Stuck. Hier ergibt sich die Farbgestaltung bereits aus den Farben der Materialien. Falls der Zustand des Mauerwerks eine Sanierung rechtfertigt, sollten Ziegel- bzw. vorgeblendete Klinkerfassaden immer erhalten werden. Das Material liefert auch eine gewisse Logik der Farbgebung. Da der gesamte Stuck der Gründerzeit als industriell vorgefertigte Massenware aus Gips oder Zementguss hergestellt wurde (zu dieser Zeit war kein echter Schablonenstuck mehr üblich), war er schon deshalb weiß oder hellgrau. Er wurde nur noch einmal weiß geschlämmt oder übergestrichen zur Egalisierung und Kaschierung der Montagestellen. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass bei Beschädigungen oder Abplatzungen kaum etwas zu sehen ist. Die Farbe der in Kontrast gesetzten Klinkerfläche entspricht der natürlichen Farbe des Tons, ebenso bei Dachziegeln (falls keine Glasur oder Engobe aufgetragen wurde). Putz wiederum ist in seiner natürlichen Farbe nicht weiß und bildet daher ebenfalls einen natürlichen Kontrast zum Gips; dieser Kontrast wurde durch Anstrich nur noch gering verstärkt. Insgesamt ein schönes, aus dem Material abgeleitetes Farbkonzept, das sich sinngemäß auch bei Neubauten anwenden lässt. Weitere Informationen zur brandenburgischen Ziegelarchitektur und zu den Stuckfassaden der Gründerzeit finden Sie im Teil 4 zu dieser Webseite, siehe direkt hier: .

   

• Links: Farbe durch Material, Kontrastwirkung zwischen roter Ziegelverblend-Fassade und naturbelassenen Stuckteilen an einem Wohnhaus um 1900 (Werder, Potsdam-Mittelmark)
• Mitte: Preußisch Ocker an einem bescheidenen Wohnhaus um 1750 (umgebaut 1870), im Kontrast zu weißen Fenstern und formal passenden blauen Klappläden (Alt Geltow, Potsdam-Mittelmark)
• Rechts: Farbe durch Material, Kontrastwirkung zwischen roter Ziegelfassade und weiß beschichteten Stuckteilen an einem Bauernhaus um 1900 (Klein Gottschow, Prignitz)
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Nach dem ersten Weltkrieg wurde im Wohnungsbau nur noch sehr zurückhaltend Farbgestaltung betrieben (abgesehen von wenigen avantgardistischen städtischen Bauten der 1920er Jahre). Allgemein blieb man bei hellen, mineralischen Farbtönen auf Glattputz, etwa ab Mitte der 1920er Jahre wurde meist ganz auf Farbe verzichtet und die Fassade mit naturbelassenem Kratzputz versehen. Fenster erhielten weiterhin weiße Ölfarbe, Klappläden und Türen wurden unterschiedlich, meist in abgetönten dunkleren Farben behandelt. Die Ausführung der Kellersockel erfolgte meist als Klinkersichtmauerwerk, nur selten noch unter Putz in abgetönter (meist abgedunkelter) Fassadenfarbe.

Gestaltungsprinzip auch für Neubauten sollte eine Farbgestaltung mit wenigen Farben und Materialien sein, die dann bei möglichst allen Gebäuden des Hofes bzw. allen Teilen eines Baukörpers immer wieder eingesetzt werden. Dieses Prinzip erzeugt Ruhe und Ausgeglichenheit in der Gesamtwirkung. Besonders bei Umbauten und Sanierungen lassen sich auch formal schlecht oder gar nicht harmonierende Bau- und Gebäudeteile zu einer gestalterischen Einheit zusammenfügen.

Bei der Farbgebung für Fenster ist zu beachten, dass dunkle Farben sich bei Sonneneinstrahlung wesentlich mehr erhitzen als helle und damit das Dehnungsverhalten des Materials stark beeinflussen. Die Instandsetzung und Neubeschichtung von alten, ursprünglich weiß gestrichenen Holzfenstern mit dunklen Farben kann Schäden durch Verformung provozieren, je nach Zustand und Konstruktion.

Ein dunkelbrauner Anstrich erzeugt z.B. im Extremfall Oberflächentemperaturen bis zu 80°C. Da im Winter Temperaturen von -20°C auftreten können, sind dunkelbraune Fenster einer Gesamtschwankung von etwa 100°C ausgesetzt. Dieser Belastung ist eine alte Holzkonstruktion, zumal in der filigranen Ausführung der historischen Fenster, auf Dauer nicht gewachsen. Weiß gestrichene Holzfenster halten am längsten. Das Holz arbeitet nur wenig, dadurch hält die Farbe länger (weil sie nicht reißt), und dies wiederum hat zur Folge, dass die Holzteile besser vor Feuchtigkeit (auch Luftfeuchtigkeit) geschützt sind; Quellvorgänge im Holz werden vermieden.

Nachträgliche Wärmedämmung stellt ein besonderes Problem bei der Fassadengestaltung und somit der Ortsbildpflege dar. Es muss abgewogen werden zwischen dem bauphysikalischen Gewinn und dem Schutzanspruch einer ortsbildprägenden Fassadengestaltung.

Wärmedämmung von Fassaden ist grundsätzlich außen aufzubringen. Innendämmung kommt nur unter fachgerechter Planung bei schutzwürdigen oder profilierten Fassaden zum Einsatz, die nicht verändert werden sollen. Alle normalen bzw. glatten Fassaden werden von außen gedämmt. Das Prinzip der Fassadendämmung beruht auf dem Grundsatz, dass nicht nur die Raumluft der Innenräume, sondern möglichst auch alle Teile der raumumschließenden Baukonstruktion (also die Außenwände) vor Auskühlung bewahrt werden sollen, unter anderem um Kältestrahlung der Konstruktionsteile zu verhindern. Wohngebäude ohne erhaltenswerten Fassadenschmuck sollten daher immer von außen gedämmt werden. Diese Ausführung ist konstruktiv sicherer, bauphysikalisch wesentlich vorteilhafter und die Oberflächentemperatur auf den Wand-Innenseiten höher.

   

• Links: Farbdetails an einer Haustür aus der Zeit des Jugendstil um 1905, liebevoll gestaltet und gepflegt (Marwitz, Oberhavel)
• Mitte: Totalsanierung mit neuen Bauteilen in gelungener Kombination von Farbe und Material (Grubo, Potsdam-Mittelmark)
• Rechts: Farbe durch Material, Kontrast zwischen gelber Ziegelfassade und schlichten, weiß beschichteten Stuckteilen an einem Bauernhaus um 1910 (Kemnitz, Teltow-Fläming)
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Ein weiteres Problem bei der Außendämmung entsteht durch die aufgetragene Dämmstoffdicke. Einige Bauteile des Gebäudes müssen angepasst werden. Betroffen sind Abdeckungen und Anschlüsse, z.B. Fensterbrüstungen und Giebelkanten (Ort). Beim märkischen Giebel mit dem geringen oder gar nicht vorhandenen Überstand der Dachdeckung am Ort überdecken die Dachziegel nicht mehr die außen aufgebrachte Dämmung. Die Überdeckung muss wieder hergestellt werden, das heißt, es muss nachgedeckt werden. Wenn ohnehin eine Totalsanierung angesagt ist, entstehen keine Probleme, da bei einer Dachneudeckung meist auch die Latten ausgetauscht werden und somit die neue Deckung der gedämmten Fassade angepasst werden kann. Auch wenn nur die Fassade gedämmt werden soll und der Dachüberstand am Ort nicht ausreicht, sollte der Aufwand nicht gescheut und eine fachgerechte Überdeckung hergestellt werden. Der Dachdecker hat dafür Lösungsmöglichkeiten.


Technische Anlagen am Gebäude

Antennen ("Satellitenschüsseln") und Solaranlagen beeinträchtigen teilweise erheblich das Erscheinungsbild eines historischen Gebäudes und damit auch das Ortsbild insgesamt. Antennen und sonstige private Sende- und Empfangsanlagen sollten deshalb innerhalb des Dachraumes oder an einer vom öffentlichen Straßenraum aus nicht einsehbaren Dach- oder Fassadenfläche angebracht werden. Für Solaranlagen (Dachkollektoren) gilt das gleiche Prinzip. Sie sollten farblich der Dachdeckung angepasst oder besser auf der Dachfläche eines Nebengebäudes montiert werden. Zumindest eine farbliche Angleichung ist nach dem heutigen Stand der Technik möglich. Wer mehr Geld investiert, findet inzwischen Solardachziegel (Solarziegel, Photovoltaik-Dachziegel), die optisch kaum noch von normalen Dachziegeln zu unterscheiden sind.

 

Schüsseln am Bauernhaus als gestalterisches Problem. Links ein in allen Details perfekt erhaltenes Haus aus der Zeit um 1910, zweifarbiges Verblendmauerwerk, Türblätter mit Verglasungen, Fenster mit einteiligem Oberlicht, Eisenzaun (Goßmar, Dahme-Spreewald). Rechts ein Fachwerkbau um 1814 aus Breetz (Westprignitz), leider mit unpassender Farbgestaltung.
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Einfriedungen

Einfriedungen sind ein vordergründig wirkendes Gestaltungselement im Straßenraum mit engem Kontakt zum Fußgänger. Sie prägen den Charakter einer Siedlung, sollen schützen ("befrieden") und Grenzen markieren, aber nicht abweisend wirken. Früher hatten sie im Dorf außerdem die Funktion, den Wirtschaftsteil des Hofes nach Möglichkeit dem öffentlichen Einblick zu entziehen und gleichzeitig den Blick freizugeben auf das, was man zeigen und zur Schau stellen wollte: das Wohnhaus mit Vorgarten.

Da es die bäuerliche Wirtschaft im alten Sinne kaum noch gibt, entfällt auch die Trennung der Funktionen, zunehmend verbreitet sich der Einheitszaun. Damit geht ein ganz besonders typisches Merkmal der Dörfer in der Mark Brandenburg verloren, denn gerade der Wechsel von hohen geschlossenen Brettertoren zwischen massiven Torpfeilern vor den Höfen und kleinen niedrigen Latten- oder Gitterzäunen vor den Vorgärten der Wohnhäuser unterscheidet die Dörfer auf angenehme Weise von sonstigen Wohnsiedlungen.

Trotz regionaler Unterschiede ist gegenwärtig in kaum einer Gemeinde ein formal dominierender, das Ortsbild prägender Einfriedungstyp vorhanden, vielmehr existiert eine Mischung aus Formen und Materialien unterschiedlichster Art. Vorhanden sind jedoch in fast allen Gemeinden gut erhaltene zeittypische Einfriedungen, die als Beispiel gelten können für Nachbauten oder zukünftige gestalterische Festsetzungen.

   

• Links: Neubau einer Einfriedung in traditioneller Form als Hofmauer, passend zum perfekt sanierten Gebäude von 1896 (Holzhausen, Ostprignitz-Ruppin)
• Mitte: Alte Torpfeiler gesichert und als Denkmale in eine neue Einfriedung integriert, um 1880-1900 (Pillgram, Oder-Spree)
• Rechts: Metallgitterzaun in zeittypischer schmiedeeiserner Ausführung etwa zwischen 1870 und 1910 (Stolpe, Oberhavel)
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Dabei ist zu beachten, dass sich eine gewisse Gestaltungsvielfalt bereits aus dem historischen Zusammenhang zwischen Einfriedung und Wohngebäude ergibt. Zumindest die niedrigen Einfriedungen vor den Wohngebäuden wurden in der Regel im zeitlichen Zusammenhang mit dem Haus errichtet, woraus sich auch ein formaler Zusammenhang ergibt. In vielen Fällen ist die ursprüngliche Ausstattung aus der Bauzeit der Gebäude noch erhalten, die gestalterische Einheit zwischen Einfriedung und Wohnhaus ist dann noch gut erkennbar. Einziges verbindendes Merkmal über alle Bauepochen hinweg ist die im historischen Bereich generell vorhandene senkrechte Gliederung der Einfriedungselemente, unabhängig von der Materialwahl. Auch die großen alten Brettertore der Bauernhöfe waren senkrecht gegliedert, weil der senkrechte Einsatz des Materials den besten Witterungsschutz bildet. Alle deutlich querformatigen Einfriedungselemente im Dorf sind Erfindungen der jüngsten Vergangenheit.

Die älteren märkischen Höfe bis etwa 1870 hatten geschlossene, senkrecht verbretterte Tore zwischen schweren Holzpfosten oder schlichten Pfeilern aus Ziegelmauerwerk, die restliche Hoffläche war durch Bretterzäune oder Mauern geschlossen. Die Bauhöhen schwanken um 1,60 - 1,80 m, teilweise bis 2,00 m. Vor den Wohngebäuden waren niedrige, senkrecht gegliederte Holzlattenzäune ohne Sockel üblich, allgemein um 1,00 - 1,20 m, gelegentlich auch schon bescheidene Metallgitterzäune mit niedrigem Sockelmauerwerk.

Gründerzeit und Folgejahre etwa ab 1870 bis 1910 sind geprägt von hohen, geschlossenen, senkrecht verbretterte Toren zwischen massiven Pfeilern aus Ziegel-Sichtmauerwerk in teilweise aufwendiger Gestaltung sowie einer zumindest zum Straßenraum hin durch Mauerwerk geschlossenen Hoffläche. Bei reicheren Höfen liegen die Bauhöhen teilweise deutlich über 2,00 m (woraus sich für einen heutigen Nachbau die Bauantragspflicht ergibt). Nur vor den Wohngebäuden waren niedrige, filigrane, senkrecht gegliederte Metallgitterzäune über Sockelmauerwerk üblich, meist geschmiedet mit teils aufwendigen Zierelementen. Die Höhe des Sockelmauerwerks lag selten über 0,40 m, die Gesamthöhe des Zauns incl. Sockel etwa bei 1,20 m.

   

• Links: Das alte Hoftor in regionaltypischer Ausführung aus senkrechten Brettern, mit hohen Ziegelpfeilern und hier einem seltenen Zaun um 1910; die Hofmauer dient als Wand für den Schuppen (Zinnitz, Oberspreewald-Lausitz)
• Mitte: Neubau einer Toranlage in alter Tradition für einen großen Vierseithof; schlicht, sachlich und formal passend (Nennhausen, Havelland)
• Rechts: Alter hoher Bretterzaun in traditioneller Ausführung als geschlossene Einfriedung und Sichtschutz vor einem großen Wirtschaftshof, inzwischen mit Koniferen hinterpflanzt (Straupitz, Dahme-Spreewald)
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Nach dem ersten Weltkrieg erscheinen die Einfriedungen wieder zurückhaltender und etwas niedriger, alle Varianten sind möglich, insgesamt bleiben sie jedoch der Tradition verbunden. In locker besiedelten und stark durchgrünten Bereichen tauchen auch Scherengitterzäune ("Siedlerzaun") auf.

Allgemein sollten Einfriedungen immer im gestalterischen Zusammenhang mit Gebäude bzw. Gebäudeensemble gesehen werden. Auch ein Neubau braucht keine Wertsteigerung durch einen bunten oder stark ornamentierten Gartenzaun. Ein ruhiger, gleichmäßig gearbeiteter Lattenzaun, farblich abgestimmt auf das Hauptgebäude, wird zur Wirkung des Gesamtensembles wesentlich mehr beitragen. Der Zaun muss keineswegs immer braun sein. Er sollte sich aber einfügen in das Farbkonzept der Gesamtanlage. Wenn beispielsweise der Zaun in der Farbe der Tür oder der Klappläden gestrichen wird, ergibt sich eine sehr angenehme gestalterische Einheit innerhalb der Gesamtanlage.





Natur und Landschaft

Wenn bei konzeptionellen Überlegungen im Zusammenhang mit der Dorfentwicklung grünordnerische und landschaftsplanerische Aspekte behandelt und Empfehlungen für die kommunale Arbeit formuliert werden sollen, dann sind auch hier zuerst die Bestandsdaten zu ermitteln, auch für die Randbereiche und das Umfeld des Dorfes. Der Umfang der Untersuchungen richtet sich nach Aufgabenstellung und Planungsziel der Gemeinde und dem zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen.

Aus der Analyse des Ist-Zustandes verbunden mit einer entwicklungsgeschichtlichen Betrachtung lassen sich Planungsgrundsätze ableiten, die in die städtebauliche Gesamtplanung einfließen. Häufig liegen ortsbezogene landschaftsplanerische Untersuchungen bereits vor; z.B. als Landschaftsrahmenplan oder Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan. Obwohl diese Pläne im Maßstab nicht der Detailgenauigkeit einer Dorfentwicklungsplanung entsprechen, sind sie als Basisplanung zu beachten. Auch Agrarstrukturelle Vor- oder Entwicklungsplanungen (AVP oder AEP) liefern besonders bei landwirtschaftlich geprägten Dörfern wichtige Hinweise.

Es kann nicht oft genug betont werden, dass ein gut durchgrüntes Dorf nicht nur aus ökologischer Sicht sehr zu befürworten ist sondern dass hierin auch eine der wichtigsten Voraussetzungen liegt für ein angenehmes Erscheinungsbild überhaupt. Dörfer sollten ihre besondere, durch den Landschaftsraum geprägte Situation nutzen und sich auch formal von der Stadt unterscheiden, so wie sich die Dorfökologie insgesamt vom städtischen Raum unterscheidet. Ein wichtiger Aspekt ist dabei ein gepflegter landschaftstypischer Baumbestand im Innen-, Rand- und Außenbereich.
 
 

Kommunale und öffentliche Bereiche

Bei der Bewertung der Grünstrukturen im Siedlungsraum können öffentliche und private Bereiche nicht isoliert betrachtet werden, weil z.B. der Baumbestand auf privaten Grundstücken auch den öffentlichen Raum prägt, soweit er von diesem aus einsehbar ist. Dennoch sollte z.B. die Dorfentwicklungsplanung eine getrennte Bewertung für öffentliche und private Bereiche vornehmen. Da die späteren Auftraggeber für die Realisierung der einzelnen Planungsvorschläge nicht identisch sind, müssen die unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse spätestens bei der Formulierung von Aufgabenstellungen und ggf. Beantragung von Fördergeldern berücksichtigt werden.


Zentrale Strukturen

Im öffentlichen Bereich bestehen im besten Fall mehrere, miteinander vernetzte größere Freiräume, die ein sowohl unter städtebaulich-gestalterischen als auch ökologischen Gesichtspunkten schutzwürdiges System bilden. Dieses System, z.B. mit dem Dorfanger im Zentrum, ist im Überblick zu untersuchen und darzustellen. Schon bei der Darstellung werden häufig mangelhafte bzw. unvollständige Bereiche, Lücken und Zerstörungen sichtbar, woraus sich Aufgabenstellungen für die zukünftige Arbeit in der Gemeinde ergeben. Je nach dem zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen kann sich die Untersuchung bis auf die Ebene der Vernetzung von Kleinstlebensräumen erstrecken.

Wichtig ist, dass die Analyse vor dem Hintergrund siedlungsgeschichtlicher Zusammenhänge erfolgt. Beispielsweise setzt sich in den meisten Angerdörfern der Baumbestand des Angers an den Ausfallstraßen der Gemeinde als Allee fort und stellt so eine Verbindung zum Außenbereich her. Diese Entwicklung hat sich parallel zum Wachstum des Angerdorfes vollzogen, der unmittelbare Übergang des aufgeweiteten Angerbereiches in eine Allee dokumentiert die städtebauliche Entwicklung. Bei anderen Dörfern ist der ursprüngliche Kernbereich noch heute an den jeweils dicht an der Straße stehenden ehemals letzten Häusern erkennbar, zwischen denen keine Bäume mehr Platz finden. Danach folgt bis zum Ende des Dorfes eine Reihe meist kleiner Wohngebäude (Büdner oder Kossäten). Auch diese Gebäude stehen eng an der baumlosen Straße. Hinter dem letzten Haus beginnt dann eine Allee und damit deutlich sichtbar der Außenbereich. Ein solches System ist ebenfalls ein klares Gliederungs- und Gestaltungssystem im Ortsbild.

Auch Feuchtsysteme im öffentlichen Raum sind zu erhalten und unter fachkundiger Leitung zu sanieren und zu renaturieren. Dorfteiche wurden in der Vergangenheit häufig einbetoniert und "pflegeleicht" gestaltet, was zur Folge hatte, dass Flora und Fauna teilweise drastisch der Lebensraum entzogen wurde. Meist haben diese Dorfteiche eine schlechte Wasserqualität durch das gestörte biologische Gleichgewicht. Auch hier gibt es Vernetzungen mit dem Außenbereich durch Fließe, Bäche oder Gräben, deren Wasserführung in Abstimmung mit den Wasser- und Bodenverbänden zu gewährleisten und bei Bedarf zu regulieren ist. Dorfteiche sollten naturnah gestaltet werden.


Straßen und Wege

Straßen und Wege im Dorfgebiet, die nicht dem Durchgangsverkehr dienen, sollten möglichst gepflastert und nicht betoniert oder asphaltiert werden. Neben gestalterischen Gesichtspunkten sind auch hier ökologische Aspekte zu beachten. Die Wasserversickerung ist gerade auf Betonpflaster im Kies-Splitt-Bett deutlich besser als auf geschlossenen Deckschichten; im Gegensatz zu Naturstein kann Beton zusätzlich noch Wasser speichern. Ablaufendes Regenwasser kann in seitlichen Sickermulden aufgefangen werden. Nur bei bindigen Böden und ungünstigen Situationen sollte Regenwasser abgeleitet und z.B. über Kiesfilter dem Dorfteich zugeleitet werden. Grundsätzlich ist Regenwasser immer zuerst am Ort des Anfalls zu versickern und nur im Notfall abzuleiten.

Der Flächenverbrauch für Verkehrsanlagen soll sowohl im öffentlichen als auch privaten Bereich auf das für die Funktionen erforderliche Minimum beschränkt bleiben. Befahrbare Flächen außerhalb von Straßen sollten so weit wie möglich durch Rasengittersteine hergestellt werden. Das Material ist auch zum Ausbau für hohe Achslasten geeignet, so dass auch Hofzufahrten mit Rasengittersteinen ausgebaut werden können. Notwendige Stellplätze für anliegende gewerbliche Einrichtungen sind auf den jeweiligen Grundstücken nachzuweisen (also nicht im öffentlichen Straßenraum), das Verfahren zum Nachweis ergibt sich aus der örtlichen Stellplatzsatzung oder wird durch das Bauordnungsamt des Landkreises beauflagt.

   

• Links: Dorfstraße am Anger, neu mit Betonpflaster ausgebaut, Regenversickerung in den begrünten Randstreifen, die ebenfalls begrünte Fläche des Angers mit Holzpflöcken gegen Befahren geschützt (Paaren im Glien, Havelland)
• Mitte: Zentrale Lindenallee einer friderizianischen Kolonie als ortsbildprägendes grünordnerisches Element über die ganze Länge des Straßendorfes mit stark erweitertem Straßenraum. Die Allee ist nicht ursprünglich, sie stammt vermutlich aus dem frühen 19.Jahrhundert. (Neubarnim, Märkisch-Oderland)
• Rechts: Kopflinden mit zu niedrigem Kronenansatz; das gut erhaltene Doppelhaus mit Schieferdach um 1890 kann im Ortsbild kaum wirken (Kuhblank, Prignitz)
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Bäume und Baumschutz

Viele Dörfer verfügen über einen teilweise sehr alten und schutzwürdigen Baumbestand im Siedlungsgebiet; gerade das ist es, was das Dorf von der Stadt so angenehm unterscheidet. Neben ökologischen Funktionen leistet der Baumbestand auch einen erheblichen Beitrag zur Ortsgestaltung und sollte ganz bewusst in gestalterische Konzeptionen mit einbezogen werden. Dabei kann entsprechend der Bedeutung des jeweiligen Bereiches im Dorfgefüge gestalterisch differenziert werden. Als Schwerpunkte werden Dorfstraße bzw. Dorfanger, Kirchhof, Friedhof und (falls vorhanden) der Gutspark durch Baumbestand und Grüngestaltung besonders zu betonen sein.

Bei Bedarf sind hier Ergänzungen wünschenswert, aber nach sorgfältiger Abwägung auch Eingriffe mit gestalterischer Begründung zulässig. Baumpflanzungen und Baumschutz in bester Absicht dürfen nicht dazu führen, dass aufzuwertende oder zu betonende Gebäude nach wenigen Jahren durch Baumkronen vollständig verdeckt werden und damit dem Ortsbild verloren gehen. Bei Neupflanzungen im Straßenraum ist deshalb auf den Einsatz von Hochstämmen zu achten. Der Kronenansatz sollte nicht unter der durchschnittlichen Höhe der Fensterstürze liegen, damit Sichtbeziehungen auch zwischen den Häusern erhalten bleiben. Historische Hausfassaden, die sorgfältig unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten saniert wurden, sollten im Dorf zur Geltung gebracht und nicht hinter Straßenbäumen mit zu niedrigem Kronenansatz versteckt werden. Das Problem des Herbstlaubes in der Dachrinne ist leicht zu lösen durch Gitterroste oder Rinnenkörbe, fast jeder Rinnenhersteller liefert passende Elemente zu seinem System.

Die in allen Regionen Brandenburgs bekannten "Kopfbäume" vor den Häusern sind vermutlich erst entstanden, als der Aspekt der Pflegeleichtigkeit in den Vordergrund trat und der Nutzgedanke sich durch veränderte und verbesserte Wirtschaftsformen weitgehend erübrigte. Straßenbäume übernahmen zunehmend die Rolle von (teils verordneten) Gestaltungselementen ohne praktischen Nutzen, zur Aufwandsminimierung wurden sie deshalb gestutzt und zurückgeschnitten (z.B. als Kopflinden). Feuerholz war durch eine intensivierte Forstwirtschaft preiswerter vom Händler oder aus dem eigenen Wald zu beziehen. Mit der Einführung von harten Dachdeckungen erübrigte sich der Schutz vor Brandübertragung durch Funkenflug und das Laub, welches auch als Einstreu in den Ställen keine Verwendung mehr fand, verstopfte die inzwischen überall montierten Dachrinnen. Im übrigen sind Kopfbäume weniger durch Sturm gefährdet.


Randbereiche des Dorfes

Die hofgebundenen Garten- und Wiesenbereiche im direkten äußeren Anschluss an die Ortslage sollen als Übergangsbereich zur Umgebung vermitteln; ihnen kommt auch bereits eine stark landschaftsprägende Bedeutung zu. Dies zu erkennen und in diesem Sinne Unterstützung zu leisten setzt die Bereitschaft der Grundstücksbesitzer voraus, denn in aller Regel handelt es sich hier um privates Land. Auch baum- und strauchbestandene Wege (Feldwege), die aus dem Dorf in die Landschaft führen, gehören zu diesem Übergangsbereich, weil sie als verbindendes Element sowohl das Dorfbild als auch das Landschaftsbild beeinflussen.

Gut durchgrünte Randbereiche mit Hausgärten und kleinteiligen Anbauflächen gehören neben der Dachlandschaft zu den prägenden äußeren Gestaltungselementen eines Dorfes. Mangelhafte Randbereiche sollten unter fachkundiger Planung umgestaltet und besser durchgrünt, rückwärtige Haus- und Obstgärten so weit wie möglich durch naturnahe Heckenpflanzungen abgegrenzt werden. Dadurch werden unter anderem Nistplätze für Vögel geschaffen.

Auch sind eventuell Pflanzungen mit Windschutzfunktion im Randbereich der Dörfer sinnvoll an besonders exponierten Wohnstandorten. Durch Windschutz ist immer eine Verbesserung des Wohnwertes und damit auch des Baulandwertes zu erzielen. Zusätzlich dienen diese Pflanzungen der Verminderung von Staubentwicklung z.B. im Umfeld von stark befahrenen Wirtschaftswegen oder Reiterhöfen.


Landwirtschaftliche Anlagen im Außenbereich

Sehr häufig existieren im Umfeld der Dörfer ehemalige LPG-Anlagen, die teils von Agrargenossenschaften inzwischen saniert wurden, teils aber auch heute noch als Leerstand verfallen. Auf diesen Flächen sollte zumindest von einem Anfangsverdacht auf Altlasten ausgegangen werden (Kontaminierung der Böden). Verschiedene Gebäude weisen außerdem eine große Menge von Asbest-Wellplatten als Dachdeckung auf, die ungeschützt dem Faserabrieb durch Bewitterung ausgesetzt sind, usw. Eine Dorfentwicklungsplanung kann diese Probleme nicht lösen, sie muss aber Konfliktsituationen dokumentieren und zumindest auf erforderliche Maßnahmen hinweisen.

Die negativen Auswirkungen dieser Anlagen auf das Ortsbild sind teilweise erheblich. Wenn keine Sanierung der Situation in Aussicht steht, ist eine Verbesserung kurzfristig am preiswertesten durch Sichtschutzpflanzungen und damit durch eine verbesserte landschaftliche Einbindung zu erreichen. Landwirtschaftliche Einrichtungen sollen im Dorfbild keinesfalls versteckt werden, denn dieser Wirtschaftszweig soll als traditionelle Lebensgrundlage eines Dorfes auch sichtbar bleiben. Das Problem besteht nur im Zustand der Gebäude und Freiflächen, nicht in deren Vorhandensein.


Wegebegrünung, Feldraine und Wald

Die an den Wegen außerhalb der Dörfer nur selten vorhandene Begrünung sollte als lockere und wegbegleitende Randbegrünung und damit auch als Gestaltungselement des Landschaftsraumes im Sinne der alten Feldraine wieder kultiviert werden. Vorrangig dient diese Begrünung durch standortgerechte Gehölze dem Schutz vor Winderosion sowie als Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren. Auch der touristische Aspekt ist nicht zu unterschätzen. Der Schutz ist nicht nur für die gegen Winderosion anfälligen Ackerstandorte vorteilhaft, sondern auch für angrenzende Wohnbereiche.

Die rechtliche bzw. Eigentumsproblematik bei der Inanspruchnahme von etwas breiteren Feldrainen für Begrünungsmaßnahmen kann bei (größerem) Bedarf durch vertragliche Regelungen (z.B. durch Gestattungsverträge) gelöst werden. Bei der Neuanlage von Feldrainen müssen in der Regel private Agrarflächen in Anspruch genommen werden, deren Bereitstellung durch Vergütung oder Flächenaustausch zu klären ist.

   

• Links: Feldweg hinter dem Dorf auf trockenem Standort, unbefestigt, nur durch Nutzung geprägt (Oberhavel)
• Mitte: Weg im Außenbereich, neu ausgebaut mit wassergebundener Splittdecke und junger Alleepflanzung (im Hintergrund das Dorf Marwitz, Oberhavel)
• Rechts: Wirtschaftsweg im Außenbereich auf feuchtem Standort, beidseitig sehr breite Feldrainpflanzungen aus standortgerechten Gehölzen (Weide, Erle, Pappel) und Reet in Kombination mit Wassergräben (Kuschkow, Dahme-Spreewald)
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Im direkten Umfeld vieler Ortslagen existieren Waldflächen. Schutz und Erhalt der Wälder (besonders der Rand- und Übergangsbereiche zur Ortslage) sind im Sinne der Dorferneuerung immer zu beachten, auch wenn die Zuständigkeit für Wälder nicht bei der Gemeinde (bzw. dem Amt) liegt. Allgemein ist festzustellen, dass die Anpflanzung (Aufforstung) von Wald der Schließung von unwirtschaftlichen Restflächen, der Beseitigung von Brachland und dem Windschutz dienen kann. Aufforstungsarbeiten sind mit den Forstämtern abzustimmen.


Nischenplätze im Dorf und Biotopschutz

Neben den bereits genannten Bereichen gibt es im Dorf noch eine Vielzahl von kleinen und kleinsten Lebensräumen für Flora und Fauna, die alle mehr oder weniger intensiv dem Einfluss des Menschen unterliegen und durch ihn geprägt sind. Neben Feldrainen, Wegrändern, Straßengräben, Lesesteinhaufen und kleinen Tümpeln sind auch ungenutzte Nebengebäude, Dachböden, Fassadenbegrünungen, stillgelegte Friedhöfe, Trockenmauern, Komposthaufen und diverse Brachflächen zu nennen.

Bereiche dieser Art, häufig noch immer als Restflächen oder Unland bezeichnet, stellen einen Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren dar. In den meisten Fällen steht dem Erhalt nur ein übertriebenes Reinlichkeitsbedürfnis entgegen, was auf dem Grünstreifen vor dem Gartenzaun nur Unkräuter und keine Wildkräuter sieht. Soweit das Leben in Haus und Hof nicht behindert wird, sollten Bereiche dieser Art weitestgehend der freien Entwicklung überlassen und damit als Lebensraum erhalten bleiben. Selbst Camping-, Bade- oder Bootsliegeplätze bieten mit ihren diversen Baulichkeiten nach Saisonschluss so manchem Igel ein Winterquartier, auch dieses dient somit dem Artenschutz.

Bei der Gebäudesanierung, besonders aber bei Um- und Ausbau von ehemals landwirtschaftlich genutzten Nebengebäuden sollte auch der Vogelschutz beachtet werden. In vielen Fällen wurden z.B. die alten Eulenlöcher zugemauert. Wenn irgend möglich und mit dem Nutzungskonzept zu vereinbaren, sollten die Eulenlöcher wieder geöffnet werden. Hinter der Öffnung kann ein kleiner Bereich als Nistplatz abgetrennt werden, der die Nutzung des Dachraumes insgesamt nicht behindert. Speziell für Ziegelmauerwerk werden maßgerechte Sonderziegel mit Einflugöffnung zum Einbau in die Fassade angeboten.

Geschützte Landschaftsbereiche und Biotope sind möglichst schon auf informeller Ebene zumindest ansatzweise zu kartieren, da diese Daten die städtebauliche Planung beeinflussen. Betroffen sein können sowohl öffentliche als auch private Bereiche. Soweit nicht bereits aus anderen Verfahren Angaben vorliegen, sind mit der Dorfplanung eigene Untersuchungen im Überblick vorzunehmen.
 
 

Private dörfliche Bereiche

Höfe, Zufahrten und Wege

Alle befahrbaren, begehbaren oder aus sonstigen Gründen befestigten Flächen innerhalb der privaten Grundstücke sollten einschließlich der Zufahrten nur im wassergebundenen Ausbau erfolgen. Hierzu zählen Splittdecken, alle Pflasterarten im Kiesbett (besonders Abstandpflaster oder Pflastersysteme mit Nockenverbindung), Rasengittersteine und Schotterrasen (verdichtete Schotterflächen mit Rasenansaat). Eine preiswerte und zugleich stabile Variante stellt Betonpflaster dar, das für alle Achslasten lieferbar und damit auch für Wirtschaftsbereiche bestens geeignet ist. Für Wohnbereiche steht ein großes Angebot an gestalterisch sehr ansprechenden Alternativen als Betonpflaster in den verschiedensten Farben oder Natursteinpflaster zur Verfügung.

Der Vorteil von wassergebundenen Belägen besteht in der hohen Versickerungsfähigkeit und damit dem Verbleib eines hohen Anteils von Niederschlagswasser am Ort des Anfalls, was aus ökologischen Gründen generell zu fordern ist (Ausnahme: Flächen mit schadstoffbelasteten Abwässern, die nicht versickert werden dürfen).

   

• Links: Private Gartengestaltung im öffentlichen Straßenraum vor einer alten Feldsteinscheune; ein Beispiel privater Initiative im Einklang mit öffentlichen Interessen (Schönfeld, Barnim)
• Mitte: Moospolster als Umweltindikator auf einer alten keramischen Biberschwanz-Kronendeckung, in diesem Umfang unschädlich für die Deckung und ein beruhigender Hinweis auf eine Umgebung ohne Schadstoffe (Danewitz, Barnim)
• Rechts: Wassergebundener Wegebelag auf einem Feldweg, gewalzte Decke aus einem Gemisch aus Schotter, Kies, Splitt, Sand und Lehm als Straßenbelag, teils von Moos und Gras bewachsen (Dahme-Spreewald)
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Hofgebundenes Gartenland

Private Hausgärten treten in den Ortsbildern unterschiedlich stark in Erscheinung. Wie bereits erläutert, hat das auch historische Gründe. Bei Gebäuden direkt an der Grundstücksgrenze zur Straße verbleibt kein Raum für Vorgärten. Teilweise ist jedoch auch mangelnde Pflege zu verzeichnen oder der vordergründige Wunsch nach "Pflegeleichtigkeit". Das Ergebnis sind dann die allseits bekannten, nicht landschaftstypischen Koniferengärten. In den historischen Ortsbereichen mit kaum vorhandenem Raum für Vorgärten wird Gartengestaltung auch in Zukunft zumindest vordergründig nicht zur Gestaltung des Dorfbildes beitragen können. In anderen Siedlungsbereichen, z.B. ehemaligen Bodenreformsiedlungen mit allgemein hohem Gartenanteil, ist dagegen im größeren Umfang Gartengestaltung möglich.

Insgesamt ist, wo immer möglich, eine Mischung aus den traditionellen ländlichen Gartenformen anzustreben und je nach örtlicher Situation und persönlicher Neigung dem einen oder anderen Gartentyp Raum zu geben. Das regionaltypische Sortiment sollte bei allen Pflanzungen beachtet werden, um auch auf diesem Gebiet die Eigenart des märkischen Kulturraumes zu bewahren. Ob sich dann die Vorliebe des Hausbesitzers schwerpunktmäßig im Nutzgarten, Ziergarten oder Naturgarten wiederfindet, bleibt ihm überlassen.

Überwiegend im öffentlich nicht einsehbaren Teil der Grundstücke hinter den Häusern befinden sich die Terrassen und Freisitze. Da bei diesen meist relativ kleinen, räumlich begrenzten Flächen die Gestaltung im Vordergrund steht, werden Gehölze auch unter diesem Aspekt ausgewählt. Es sollten daher auch Pflanzungen möglich sein, die zwar nicht ausdrücklich als typisch gelten für unseren Landschaftsraum, jedoch teilweise bereits seit Jahrhunderten in den Dörfern eingeführt sind und damit ganz allgemein als dorftypisch gelten. Hierzu gehören z.B. Forsythien und diverse strauchartige Rosensorten.

Im hinteren Randbereich der Grundstücke, der als Übergang zur Landschaft vermitteln soll, sind dagegen wieder standort- und landschaftstypische Gehölze zu empfehlen, die allgemein auch weniger Pflege benötigen. Falls mit den Pflanzungen ein ganzjähriger Sicht- und damit auch Windschutz erreicht werden soll, stehen zusätzlich diverse immergrüne, auch in Brandenburg heimische Gehölze zur Verfügung. Je nach örtlichen Standortbedingungen sind z.B. Eibe, Wacholder, Stechpalme oder Pfaffenhütchen geeignet. Fichte, Tanne oder gar Thuja sollten dagegen das märkische Dorfbild nicht prägen.


Bauerngärten

Das Thema Bauerngarten weckt wieder Interesse. Heute überlegt sich manche Familie, ob nicht doch wieder ein kleiner Gemüsegarten angelegt werden sollte. Im ländlichen Bereich ist die erforderliche Fläche immer vorhanden. Schwerpunkte bei der Gartengestaltung können nach zeitgemäßem Bedarf gesetzt werden, der Grundgedanke einer Kombination aus häuslichem Nutz- und Ziergarten sollte jedoch erhalten bleiben.

Ein weit verbreitetes Missverständnis besteht in der Annahme, dass Bauerngärten früher alle symmetrisch gegliedert, die Beete sauber durch Wege getrennt und die Beetkanten durch niedrige Buchsbaumhecken gefasst waren. Umfangreiche Untersuchungen haben ergeben, dass diese Form der Gärten weder für die Vergangenheit noch für die Gegenwart typisch ist und die Ausnahme bildet (siehe dazu im Literaturverzeichnis besonders Heinz-Dieter Krausch und Christian Friedrich Germershausen).

Gelegentliche geometrisch gestaltete Anlagen waren offenbar Nachahmungen der herrschaftlichen Schloss- und Gutsgärten und überwiegend bei Pfarrern, Lehrern oder auch Handwerkern zu finden. Die Bauern, Kossäten und Büdner hatten keine Zeit für regelmäßige und aufwendige Pflegemaßnahmen an verspielten niedrigen Hecken und geometrischen Büschen. Der Bauerngarten war immer zuerst ein Nutzgarten und bildete auch formal das Gegenstück zu Schloss- und Klostergärten. Man kann davon ausgehen, dass Bauerngärten früher nur ein Mindestmaß an Pflege erhielten und entsprechend aussahen.

   

• Links: Streuobstwiese in der Lenzer Wische am Elbdeich hinter einem niederdeutschen Hallenhaus um 1800; überwiegend alte Apfelsorten, die regional besonders gut gedeihen (Mödlich, Prignitz)
• Mitte: Hausgarten mit Laube vor dem Eingang und alten Obstbäumen, die im Sommer auch Schatten spenden (Neubarnim, Märkisch-Oderland)
• Rechts: Private Nutzgärten für Obst, Gemüse und Blumen vor dem Haus im öffentlichen Bereich auf dem Anger, durch Hecken getrennt und abgeschirmt (Neulietzegöricke, Märkisch-Oderland)
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Ursprünglich haben im Bauerngarten Obst, Gemüse, Gewürz- und Heilpflanzen vorgeherrscht, also Nutzpflanzen. Obstgarten und Gemüsegarten waren dabei vielfach getrennt, weil der Schattenwurf der Obstbäume dem Wachstum der Gemüsepflanzen abträglich ist und auch dem Boden zu viele Nährstoffe entzieht. Man spricht daher auch weniger vom Obstgarten als von der Obstwiese. Die Obstwiesen aber waren (und sind auch heute noch) überwiegend hinter dem Haus bzw. hinter der Scheune. Der Gemüse- und Kräutergarten (Küchengarten) lag schon aus praktischen Gründen näher am Haus; Blumen und Zierpflanzen befanden sich im Vorgarten.

Der Anteil an Zierpflanzen war ursprünglich gering. Auch Zierpflanzen wurden unter praktischen Gesichtspunkten ausgewählt, z.B. zum Kränzebinden, für Festtagssträuße und Grabsträuße. Im Laufe der Jahrhunderte hat der Anteil an Zierpflanzen erheblich zugenommen, der Anbau anderer Pflanzenarten hat sich aus dem Garten aufs Feld verlagert (z.B. Kartoffeln und Rüben). Die ganz alten Zierpflanzen der Bauern und Kossäten wurden vermutlich aus der freien Natur in die Gärten geholt und dort kultiviert. Für den typischen Bauerngarten ist kennzeichnend, dass es vom zeitigen Frühjahr an bis in den späten Herbst immerzu blüht. Dies ist jedoch erst möglich, seit auch asiatische und amerikanische Sorten eingeführt wurden. Pfarrgärten hatten wohl schon frühzeitig einen höheren Anteil an Zierpflanzen, weil die Pfarrer auch für den Schmuck der Kirchen verantwortlich waren und dafür z.B. die benötigten Schnittblumen in ihren Gärten aufzogen. Im Übrigen waren auch die Pfarrgärten Nutzgärten.

Bauerngärten waren und sind keinerlei festen Regeln unterworfen. Die Pflanzen wurden unter rein praktischen Gesichtspunkten an verschiedenen Stellen verteilt, bunt gemischt, Pflanzenstandorte und Wege häufig gewechselt. Auch die Pflanzenarten wechselten im Laufe der Zeit mehrfach, immer nach Bedarf. Mit zunehmendem Handel kamen Pflanzen aus anderen Teilen Europas hinzu und manche Arten, die billiger auf dem Markt zu erwerben waren, wurden nicht mehr angebaut.


Streuobstwiesen

Streuobstwiesen verschwinden zunehmend aus dem Dorfbild, sind aber unbedingt erhaltenswert und wenn möglich, wieder herzustellen. Sie stellen einen reichhaltigen Lebensraum dar, weil sie charakteristische Strukturmerkmale sowohl von gehölzgeprägten als auch von Grünlandbiotopen in sich vereinen. Die Höhlen in alten Bäumen dienen als Nistgelegenheit für verschiedene Höhlenbrüter (z.B. Steinkauz). Die Bodenvegetation wird oft von blütenreichen Wiesen gebildet, die wiederum Lebensraum für zahlreiche Insekten sind. Außerdem dienen Streuobstwiesen auch der Erhaltung alter Kulturobstsorten.

Es ist natürlich klar, dass eine Familie, die täglich zur Arbeit fährt und keinerlei landwirtschaftlichen Nebenerwerb betreibt, nicht allein dem allgemeinen Ortsbild zuliebe eine kleinteilige Bewirtschaftung ihres Gartenlandes betreiben kann. Dafür bleibt keine Zeit. Es sollte aber zumindest überlegt werden, ob nicht die Anpflanzung von gemischten Obstgehölzen (Bäume und Sträucher) möglich ist, die ohne größeren Pflegeaufwand ganz nebenbei den Bedarf der Familie decken und darüber hinaus als Streuobstwiese eine wichtige Biotopfunktion übernehmen können.


Fassadenbegrünung

Weiterhin sollte mehr auf die Möglichkeit der Fassadenbegrünung zurückgegriffen werden. Bei Nebengebäuden, deren Fassaden zwar bautechnisch stabil, aber optisch nicht mehr ansprechend sind, ist Fassadenbegrünung immer eine gestalterisch sehr angenehme und äußerst pflegearme Variante. Auch hier ist ein sehr hoher Biotopwert anzusetzen als Lebensraum für Vögel und Insekten. Es gibt selbstklimmende Pflanzen und solche, die eine Kletterhilfe benötigen. Falls die Fassadenbegrünung stark wuchert und auf das Dach übergreift, ist darauf zu achten, dass die Haft- und Rankorgane der Pflanzen nicht zwischen die Dachziegel eindringen und so das Gefüge der Deckung lockern, manche Kletterpflanzen neigen dazu. Vor der Pflanzung sollte fachkundiger Rat eingeholt werden. Liebhaber von Spalierobst werden an sonnigen und windgeschützten Wänden auf den Höfen empfindliche Obstsorten kultivieren (z.B. Wein, Pfirsich, Aprikosen).

Moosbewuchs auf dem Dach ist dagegen zumindest für keramische Dachdeckungen unschädlich (siehe Foto oben). Moos ist ein Umweltindikator, es siedelt sich nur bei intakten Umweltverhältnissen an. Nur ein übertriebenes Reinlichkeitsbedürfnis unterstellt mangelhafte Pflege der Dachfläche. Häufig wird pauschal behauptet, dass Moos die Dachdeckung zerstört. Diese Behauptung ist fachlich nicht zu untersetzen. Einzelne Moospolster richten weder bei alten (nicht hinterlüfteten) noch bei den heute üblichen hinterlüfteten Dächern Schäden an. Moos trägt vielmehr zum Temperaturausgleich bzw. zur Minderung starker kurzzeitiger Temperaturschwankungen bei und schützt somit keramische Deckungen vor Frostabsprengungen. Flächiger Moosbewuchs auf Betondachsteinen ist dagegen problematisch, weil er Feuchtigkeit speichert und somit verhindert, dass die Dachsteine nach Regen oder hoher Luftfeuchtigkeit schnell wieder abtrocknen. Beton speichert Feuchtigkeit länger als Ziegel, nasse Betondachsteine neigen bei Frost-Tau-Wechsel verstärkt zum Absanden. Insgesamt sollte großflächig-dichter Moosbewuchs auf allen Dachdeckungen in Abständen vorsichtig beseitigt werden. Trockene Dächer sind immer besser als nasse. Weitere Informationen zu Flechten auf Dachdeckungen finden Sie hier:

   

• Links: Spalierobst auf Rankehilfen, Echte Weinrebe mit reichlich Traubenansatz auf vormontierten Holzlatten an der warmen geschützten Wand eines ehemaligen Stallgebäudes auf einem Bauernhof (Mittweide, Oder-Spree)
• Mitte: Fassadenbegrünung und ihr Farbspiel im Herbst, wilder Wein am Ziegelmauerwerk, als Farbkontrast eine Kopflinde und das Schieferdach des Gründerzeitbaus von 1887 (Legde, Prignitz)
• Rechts: Fassadenbegrünung mit Efeu an der Giebelwand einer Scheune; hier sollte jedoch der baugeschichtliche Wert des Gebäudes im Ortsbild höher bewertet werden als der ökologische Wert der Begrünung (Freudenberg, Märkisch-Oderland)
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Und das noch zum Abschluss: Genau bis zu dieser Stelle am Kirchhof durfte Helmut seine Kühe weiden lassen ‒ aber keinen Schritt weiter. Reste der alten Kirchhofmauer in Goßmar (Dahme-Spreewald), fotografiert am 25.8.2009, ein Biotop vom Feinsten, z.B. für Eidechsen. Friedliche Spaßvögel gibt es jedenfalls noch in der Niederlausitz, sie unterliegen ebenfalls dem Artenschutz. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass sie nicht demnächst auf die Rote Liste der gefährdeten Arten gesetzt werden müssen. In diesem Sinne: Viel Spaß bei der Dorfentwicklung in Brandenburg!


 
 
Hier geht es weiter zu den vier anderen Themenseiten zur Dorfentwicklung im Land Brandenburg sowie zu einer Seite mit interessanten Informationen von Erwin Seemel zur sozialen Zusammensetzung der ländlichen Bevölkerung im Amt Lübben um 1720, also noch zu sächsischer Zeit. Danach eine externe Website, die sich neben der Siedlungs- und Baugeschichte auch den Menschen in einem kleinen Dorf im Unterspreewald widmet:
Teil 1 ‒ Kulturgut im ländlichen Siedlungsraum
Teil 3 ‒ Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes im ländlichen Raum
Teil 4 ‒ Bauernhausarchitektur in Stichworten und Bildern
Teil 5 ‒ Literaturverzeichnis zu den Teilen 1 bis 4
Bauern, Kossäten, Büdner ‒ Soziale Verhältnisse in den Dörfern des Amtes Lübben (Niederlausitz) um 1720
Kuschkow-Historie ‒ Bilddokumente und Informationen zu einer Dorf- und Familiengeschichte in der Niederlausitz

Wenn Sie sich für den Inhalt der Broschüre Dorfentwicklung in Brandenburg (siehe unten) interessieren, dann finden Sie auf den Webseiten Teil 1 und Teil 2 weitere Informationen. Die Wiedergabe der Texte auf diesen Seiten erfolgt mit diversen Ergänzungen, Korrekturen und Aktualisierungen sowie mit zusätzlichen Fotos und Zeichnungen. Die Präsentationsblätter eines Vortrages zum Thema "Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes im ländlichen Raum" sehen Sie im Teil 3. Der Teil 4 bietet einen Überblick über die ländliche Architekturentwicklung in Brandenburg und ihre zeitgeschichtliche Einordnung, besonders zu diesem Teil ist das Literaturverzeichnis eine Ergänzung.
 
 

 

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Dorfentwicklung in Brandenburg

Herausgeber:  Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (MLUR) des Landes Brandenburg, Referat Presse/Öffentlichkeitsarbeit, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam,
Tel.: (0331) 866-7494/-7017, www.brandenburg.de/land/mlur,
in Verbindung mit Märkische Akademie ländlicher Raum e.V., Sitz: Heimvolkshochschule am Seddiner See, Seeweg 2, 14554 Seddiner See, Tel.: (033205) 46516, www.hvhs-seddinersee.de

Konzeption / Gestaltung:  Dipl.-Architekt Norbert Rauscher, Kieler Str.16, 16548 Glienicke/Nordbahn,
Tel.: (033056) 80010, n.rauscher@web.de, www.rauscher-architekt.de, www.fotografie-architektur.de
Inhaltliche Bearbeitung Teil 1: Märkische Akademie ländlicher Raum e.V.
Inhaltliche Bearbeitung Teile 2 bis 6: Dipl.-Architekt Norbert Rauscher

Druck:  Druckerei der Nordbahn gGmbH, Werkstatt für Behinderte Schönfließ, Glienicker Chaussee 6,
16567 Schönfließ, Tel.: (033056) 83832, Unterstützt durch die Europäische Union und die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"

Potsdam / Seddiner See 2002

Download:  Wenn Sie die Broschüre komplett als PDF auf Ihren Rechner herunterladen wollen, dann klicken Sie oben auf die Abbildung des Titelblatts der Broschüre; die Dateigröße beträgt ca. 1,5 MB. Allerdings ist die Bildqualität nur mäßig. Falls Sie eine Originalbroschüre im A4-Format erwerben möchten, richten Sie Ihre Anfrage bitte an Norbert Rauscher (siehe Kontaktdaten oben), einige Exemplare sind noch vorhanden.

 

 

Diese Seite ist ein Service von Dipl.-Architekt Norbert Rauscher aus D-16548 Glienicke/Nordbahn, Bundesland Brandenburg 

 

   

   

Letzte Aktualisierung dieser Seite am 23.12.2023

   

 

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