Spurensuche im ländlichen Raum
Die Menschen haben im Siedlungsraum bis in die jüngste
Vergangenheit Spuren hinterlassen, die zu großen Teilen heute als
schutzwürdig gelten. Wer sich mit der Entwicklung unserer Dörfer
befasst, sollte daher über ausreichend historisches Wissen verfügen,
gleichgültig, ob er eine Siedlung oder nur ein einzelnes Gebäude
betrachtet. Historische Kenntnisse sind die Voraussetzung für den
fachgerechten Umgang mit den schutzwürdigen Kulturgütern des ländlichen
Raumes.
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Dörfer, Gebäude und Bautechnik
Im Kernbereich unserer märkisch-brandenburgischen Dörfer sind die historischen Siedlungsformen
meist noch gut erkennbar. Für viele Menschen sind ihre Wohnorte das, was
mit dem Begriff Heimat zuerst verbunden und schon deshalb instinktiv als schutz- und entwicklungswürdig betrachtet wird.
Die Gestalt des märkischen / brandenburgischen Dorfes
Die Struktur eines Dorfes ergibt sich aus der Beziehung der privaten
Grundstücke zum öffentlichen Raum. Nach diesem Kriterium werden die
Ortsbilder bestimmten Gruppen zugeordnet. Die in Brandenburg
vorherrschenden Dorfformen sind das Angerdorf und das Straßendorf in
allen Varianten. Der öffentliche Raum wird unter anderem geprägt durch die
Stellung der Baukörper auf den Grundstücken, einzelne Dominanten
(Kirchturm) und innerörtliche Grünstrukturen.
Angerdörfer gehören zu den planmäßig gegründeten
Dorfanlagen. Die privaten Häuser und Höfe eines Angerdorfes umschließen
immer eine unterschiedlich große und langgestreckte Freifläche, den
Anger. Es gibt mindestens zwei Zugänge für eine durchgehende Straße. Die
Straße teilt sich im Dorf, so dass der Anger als nutzbarer Bereich in
der Mitte erhalten bleibt. Mit dem allgemeinen Ausbau der Verkehrswege
übernahm eine Seite die Funktion der Durchgangsstraße, die andere blieb
als unbefestigter Weg erhalten, welcher vielfach noch heute in dieser
Form nur dem Anliegerverkehr dient.
Der Anger war Allgemeinbesitz. Er diente als gemeinsame Nutzfläche und
Bauplatz für Kirche, Friedhof, Schmiede und Hirtenhaus, Dorfteich als
Viehtränke und Feuerlöschteich sowie in späteren Jahren für Schule und
Spritzenhaus; außerdem war er Auslauf und Sammelplatz für Tiere. Die
beiden Zugänge eines Angerdorfes wurden vor Jahrhunderten am Abend im
wörtlichen Sinne geschlossen, der Anger wurde damit zum geschlossenen
Stall, im Gegensatz zum "Upstall", dem offenen Stall, der außerhalb des
Dorfes lag und dem Dorfhirten unterstand. Der Weg, auf dem die Tiere zum
Upstall getrieben wurden, war die "Trift"; der alte Begriff "triften"
bedeutet treiben. Noch heute gibt es in vielen Dörfern einen Triftweg
oder eine Triftstraße. Anger, Trift, Upstall und Hutung gehörten zur
"Allmende", sie waren Gemeinbesitz und wurden von allen Dorfbewohnern
gemeinsam genutzt.
Mit der Auflösung der festen Dorfgrundrisse und ihrer Erweiterung
entlang der Ausfallstraßen entstanden zunehmend Stellen für Kleinbauern,
Kossäten und Büdner am Rande der Dörfer. Hier wohnten immer die ärmeren
Schichten. Noch heute ist dieses ehemalige soziale Gefälle an der Größe
der Häuser ablesbar. Die alten Höfe der Vollbauern befinden sich immer
im Zentrum des Dorfes.

• Links: Dorfanger mit Kirche, Friedhof und Kriegerdenkmal (Nunsdorf, Teltow-Fläming)
• Rechts: Großes Angerdorf, mittelalterlicher Ursprung, mit
Ortswachstum entlang der Ausfallstraßen ab etwa 1870 (Marwitz, Oberhavel); Bauerndorf mit Zwei-, Drei- und
Vierseithöfen; auf dem Anger Kirche, Küsterhaus, Teich, ehemalige
Dorfschule und Schmiede (Dorfentwicklungsplanung von Dipl.-Architekt
Norbert Rauscher, Bestandsdarstellung, 1996)
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Rundlinge sind eine spezielle Ausprägung der
Angerdörfer. Auch hier existiert eine (von Wegen umschlossene)
Freifläche, jedoch nicht langgestreckt, sondern rund oder hufeisenförmig
und mit ursprünglich nur einer Zufahrt. Bei kleinen Rundlingen stand die
Kirche außerhalb des Dorfkerns, bei größeren auf dem Anger.
Eine solche Situation war schwer zu erweitern und daher im Laufe der
Zeit unpraktisch. Nur in wenigen Fällen ist der Dorfgrundriss
unverändert erhalten geblieben, meist wurden später Durchfahrten
geschaffen, so dass funktionell zum Angerdorf kein Unterschied mehr
besteht. Lediglich die kompakte Form lässt noch den Ursprung erkennen.
Bei annähernd quadratischen Angerflächen spricht man auch von
Platzdörfern.
Straßendörfer haben eindeutig keinen Raum für
öffentliche Funktionen im Straßenbereich, darin besteht der Unterschied
zum Angerdorf. Es gibt immer nur eine, meist mittig liegende
Straße, von der nach beiden Seiten die Zufahrten der Höfe abzweigen. Im
zentralen Bereich existiert keine Nebenstraße neben der eigentlichen
Dorfstraße. Je nach Abstand der Hausreihen entsteht beidseitig der
Straße lediglich ein mehr oder weniger breiter Grünstreifen,
entsprechend handelt es sich um ein Straßendorf mit erweitertem
Straßenraum oder nur um ein einfaches Straßendorf. Alle
Gemeinschaftsfunktionen sind in die Häuserreihen integriert oder hinter
die Höfe verlagert. Durch entsprechende Gestaltung des Straßenraumes
konnte jedoch wichtigen Funktionen (Kirche) ein besonderer Platz mit
öffentlicher Wirkung eingeräumt werden.
Der zweite Unterschied besteht in der Tatsache, dass bei Straßendörfern
die Entstehung nicht immer eindeutig bestimmt werden kann. Es gab in
vielen Fällen keine planmäßige Ortsgründung. Auch das spätere
Ortswachstum ist beim Straßendorf im Grundriss nicht mehr
nachvollziehbar, während es beim Angerdorf aus der Lage des Angers
zweifelsfrei zu ermitteln ist. Falls ein Straßendorf doch durch eine
planmäßige Gründung entstanden ist, kann dieser Vorgang teilweise noch
heute im Ortsgrundriss nachgewiesen werden. Der Straßenraum wurde dann
häufig etwas erweitert und an den Dorfenden durch Reduzierung der
Abstände der letzten gegenüberliegenden Gebäude erkennbar zum Abschluss
gebracht. Alles, was danach kommt, ist später entstanden.
Straßenangerdörfer sind Mischformen, bei denen entweder
ein ursprüngliches Angerdorf entlang der Ausfallstraßen gewachsen ist
oder ein Straßendorf von Anfang an nur im Zentrum eine kleine
angerartige Erweiterung etwa für die Kirche besaß. Die Bezeichnung wird
teilweise unkritisch gebraucht. Sofern annähernd genaue Erkenntnisse
über die Gründungsform eines Dorfes vorliegen, sollte auch die
entsprechende Bezeichnung verwendet werden, da sich sämtliche
Angerdörfer in diesem Sinne inzwischen zu Straßenangerdörfern entwickelt
haben.
Gassendörfer sind kleine einfache Straßendörfer mit
engem Straßenraum. Die Bezeichnung ist unpräzise und weist
umgangssprachlich lediglich auf einen bescheidenen Status des Dorfes
insgesamt hin. Gassendörfer besitzen meist keine eigene Kirche und sind
einem benachbarten Dorf angeschlossen.
Reihendörfer (Hufendörfer) sind im Brandenburger Raum
eine Ausnahme. Gelegentlich finden sie sich noch als Marschhufendorf an
der Elbe (Westprignitz) oder bei friderizianischen Kolonien. Entstanden
sind diese Siedlungen meist aus einer einseitig entlang einer
natürlichen Gegebenheit (Weg, Damm, Fluss, Niederungsrand) gewachsenen
oder geplanten lockeren Hausreihe. Stehen die Höfe sehr eng oder gar in
geschlossener Front, wird von Zeilendörfern gesprochen. Wurde später
auch die zweite Seite des Weges bebaut, mutierte das Ganze zum
Straßendorf.
Neben diesen regelmäßigen Siedlungsformen gibt es noch diverse Misch-
und Sonderformen, so z.B. regellose oder aus der naturräumlichen
Situation erwachsene Streusiedlungen. Keine dieser Formen ist typisch
für das brandenburgische Land.

• Links: Reihendorf aus friderizianischer Zeit, abseits gelegene
ehemalige Kolonie für Holländer, um 1776, erschlossen als Hufendorf (Neuwerder, Havelland)
• Rechts: Kleines Straßendorf, ehemalige LPG-Anlagen im
Außenbereich (Rhinow-Kietz, Havelland); Bauerndorf mit Zwei-, Drei- und
Vierseithöfen (Dorfentwicklungsplanung von Dipl.-Architekt Norbert Rauscher, Bestandsdarstellung, 1996)
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Das Abbild der Sozialstruktur im traditionellen Dorf
Ein Dorf im alten Sinne war eine komplexe und vielschichtige
Siedlungsform, es konnte bei guter Ausstattung über alle wesentlichen
Funktionen für das tägliche Leben verfügen. Dabei haben die internen
Besitzverhältnisse und das sich daraus ergebende soziale Gefüge sowie
regional typische Wirtschafts- und Lebensformen teilweise deutlich die
städtebauliche und architektonische Gestalt der Dörfer geprägt. Sie ist
als Geschichtsdokument und Kulturgut schutzwürdig.
Bauerndörfer verkörpern die ursprüngliche und im
Mittelalter begründete Struktur unserer Dörfer. Es gab einen Schulzen
(hervorgegangen aus dem Lokator), der sich im Auftrag des Landesherren
um die örtliche Verwaltung zu kümmern hatte, dafür mit einem größeren
Anteil am Hufenbesitz ausgestattet und eventuell von Steuern befreit war
(Freihüfner), im Übrigen aber ein Bauer war wie alle anderen Hüfner auch.
Die Bauern waren Eigentümer ihres Landes und nur dem Landesherren durch
Steuerleistung verpflichtet. Sie bearbeiteten ihr Land selbst und
konnten ursprünglich über dieses frei verfügen. Lehensverhältnisse,
Erbuntertänigkeiten und ähnliche Abhängigkeiten entwickelten sich erst
später. Schon früh entstanden jedoch aus Erbteilungen und sonstigen
familiären Veränderungen auch Besitzverschiebungen und damit soziale
Differenzierungen, bis sich insgesamt die für uns heute noch im formalen
Ortsbild erkennbaren Strukturen entwickelt haben.
Der Kernbestand der alten Bauernhöfe (Vollbauern, Hüfner) befand sich
immer im Zentrum der Dörfer, was noch heute an der Größe der Höfe
erkennbar ist. Dazwischen entwickelten sich lediglich die aus Teilung
hervorgegangenen Abspaltungen (Altenteiler, Zweitgeborene). Der
ursprüngliche Flächenumfang der Höfe ist aus den Flurkarten meist noch
gut ersichtlich. In Ortsrandlage befanden sich Kleinbauern (Halbhüfner)
sowie Kossäten und Büdner (Häusler). Letztere verfügten nur noch über
etwas Gartenland, waren jedoch nicht an den Hufen beteiligt.
Auf dem zur Allmende gehörenden Anger siedelten nur die der Gemeinschaft
in Abhängigkeit dienenden (Hirte) oder für diese gegen Bezahlung tätigen
Berufsgruppen (Schmied, Küster, Lehrer). Der Pfarrer war ursprünglich
ein Bauer und damit Hüfner, später hat er auch die Funktion des Lehrers
übernommen. Lediglich der Müller wohnte meist ungeschützt außerhalb der
Dorfgemeinschaft, ihm wurden deshalb auch diverse unheimliche Märchen
angedichtet (er konnte den Sagen nach z.B. die Wind- und Wassergeister
für sich arbeiten lassen und hatte meist auch einen kleinen Drachen, der
ihm nach Bedarf goldene Taler beschaffte). Gasthof und Schankrecht waren
fast immer mit dem Amt des Schulzen verbunden.

• Links: Hof eines Bauern mit Nebengebäuden als
Bestandteil eines Bauerndorfes; saniertes Wohnhaus mit hohem Drempel und
Zwillings-Drempelfenstern, Nebengebäude aus Ziegel-Feldstein-Mauerwerk
in Zwickeltechnik, um 1890 (Schulzendorf, Oberhavel)
• Mitte: Wohnhaus eines Großbauern als
Bestandteil eines Bauerndorfes; Ziegel-Sichtmauerwerk, Schieferdeckung,
um 1910 (Roddan, Prignitz)
• Rechts: Herrenhaus, sehr großer, ortsbildprägender Fachwerkbau
mit Mansard-Walmdach, teilweise noch Kreuzstockfenster, um 1780 (Groß
Jehser, Oberspreewald-Lausitz)
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Gutsdörfer sind auf sehr unterschiedliche Weise
entstanden, teils aus der mittelalterlichen Dorfgründung und den
großzügiger ausgestatteten Führungshöfen (Lokator, Ritter, Schulze),
teils auch aus Kloster-, Adels- oder landesherrlichem Besitz (Domänen).
Sofern sich Gutsdörfer aus Bauerndörfern entwickelt haben, konnten
fehlende Erben, Abwanderungen, Kriege und daraus entstandene Wüstungen
sowie das "Bauernlegen" Ursachen für die zunehmende soziale
Differenzierung sein. In den meisten Fällen hat der Adel die vakanten
Ländereien an sich gezogen und zu Gütern vereinigt. Noch im
19.Jahrhundert sind Güter entstanden durch Freikauf der Bauern im
Zusammenhang mit Ablösung und Separation; der Landverkauf machte die
Bauern zu Häuslern. Gleichfalls haben sich jedoch gerade im
19.Jahrhundert diverse Bauernhöfe zu einer Größenordnung über 100 ha
entwickelt und damit den Status eines "Bauerngutes" erlangt. In diesen
Fällen traten die Inhaber der Höfe als Arbeitgeber auf und kaum noch als
selbst mitarbeitende Bauern.
Die städtebauliche Gestalt der Gutsdörfer kann sowohl ein Angerdorf als
auch ein Straßendorf sein, bei nachmittelalterlicher Entwicklung meist
ein Straßendorf, weil für einen Anger (Allmende) kein Bedarf bestand.
Immer existiert ein dominierender Gutshof mit Herrenhaus neben den
kleineren Bauern- und Kossätenhöfen sowie eine Vielzahl von Insthäusern,
Schnitterkasernen, Katen usw., die sich konzentriert um den Gutshof oder
auch mitten im Dorf befinden können. Auch die Kirche war teilweise dem
Gut unterstellt (Patronatskirche).
Friderizianische Kolonien und
Dorferweiterungen sind räumlich und technisch geplante, finanziell und
materiell geförderte sowie in der Ausführung durch preußische Baubeamte
kontrollierte Ansiedlungen auf zugeteiltem Land der Krone. Ziel war die
Erhöhung der Bevölkerungszahl durch Urbarmachung und planmäßige
Besiedelung ("Peuplierung") ungenutzter Ländereien sowie die Gewinnung
von im Land benötigten Berufsgruppen. Die Siedler wurden überwiegend
außerhalb Brandenburg-Preußens angeworben; auch handelte es sich um
ausgediente Soldaten der friderizianischen Armee. Die Phase der
planmäßigen inneren Kolonisation begann etwa 1685 (Hugenotten) und zog
sich vereinzelt bis um 1800 hin, der Schwerpunkt lag in der
Regierungszeit Friedrichs II. (1740-1786).
Das Besondere an den Kolonien ist ihre klare geometrische Gliederung. Da
sie meist für eine bestimmte, sozial einheitlich strukturierte
Berufsgruppe errichtet wurden, kamen auch einheitliche Haustypen zum
Einsatz, im nichtbäuerlichen Bereich aus ökonomischen Gründen oft
Doppelhäuser. Teilweise wurde die Bauart der Häuser den heimatlichen
Traditionen der Siedler angepasst ("Holländerhäuser"). In den meisten
Fällen wurden die Kolonien als Straßendörfer angelegt, es existieren
jedoch auch sehr große Angerdörfer (z.B. im Oderbruch). Die
brandenburgisch-preußischen Kolonien sind eine außergewöhnliche
Erscheinung in der deutschen Siedlungsgeschichte und als solche
unbedingt schutzwürdig.
Manufakturdörfer entstanden teilweise schon um 1600,
z.B. im Umfeld von Pech- und Glashütten, frühe Industriedörfer
verbreiteten sich besonders mit der Industrialisierung auch des
ländlichen Raumes im 19.Jahrhundert. Ihre Formen sind vielgestaltig je
nach Bedarf. Obwohl es in diesen Dörfern weder Bauern noch Kossäten gab,
sind sie teilweise durch zeittypische ländliche Hausformen geprägt.
Bodenreformsiedlungen für Neubauern, Flüchtlinge und
Vertriebene (Umsiedler) auf nach 1945 enteignetem Gutsland sind keine
eigenständigen Dörfer sondern fast immer Bestandteil eines Altdorfes. Da
sich die Ländereien der Güter in Randlage befanden und Teile dieser
Ländereien durch Parzellierung aufgesiedelt wurden, entstanden
Ortserweiterungen der verschiedensten Form. Sofern räumlich vom Dorf
getrennte Außenbereichssiedlungen entstanden, wurden die Ortsnamen
dieser Hofgruppen manchmal aus dem Namen des Stammdorfes mit dem Anhang
"Ausbau" gebildet (siehe unten, Glossar).

• Links: Kolonistenhäuser aus friderizianischer Zeit,
Fachwerk, Krüppelwalm, um 1780; davor ein dorftypischer Holzlattenzaun
(Neulietzegöricke, Märkisch-Oderland)
• Mitte: Reihenhaus für Arbeiter eines Manufakturdorfes, 1829,
Ziegel-Fachwerk mit Krüppelwalmdach und Fledermausgauben (Glashütte, Teltow-Fläming)
• Rechts: Wohnstallhaus aus der Zeit der Bodenreform für
Vertriebene (Umsiedler) aus Bessarabien, teilweise aus Abbruchmaterial
eines ehemaligen Vorwerkes zum Gut Hohennauen errichtet, um 1947 (Schönholz, Havelland)
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Namen mit historischem Bezug sind ebenfalls ein
schutzwürdiges Kulturgut. Sie geben Auskunft über sonst nicht mehr
erkennbare historische Fakten und sind somit ein indirektes Abbild der
Kultur- und Sozialgeschichte. Leider wird dies nur selten
beachtet. Der Name "Triftweg" dokumentiert z.B. den Verlauf des früheren
Weges vom Dorf zur Gemeindeweide, der "Grenzweg" erinnert meist an eine
alte Flur- oder Gemarkungsgrenze. Andere Bezeichnungen sind vielleicht
der letzte Hinweis auf ehemalige, heute nicht mehr existierende Dörfer
(mittelalterliche Wüstungen) oder nach 1945 vollständig beseitigte
Adelssitze. Vielfach gehörten mehrere kleine Dörfer zu einem Kirchspiel.
Der Pfarrer wohnte in einem der Dörfer und kam nur sonntags zum
Gottesdienst in die anderen Orte. Sein Weg war der "Priesterweg", auch
dies ein Stück Dorfgeschichte.
Historische Bautechniken
Im historischen ländlichen Raum wird im Wesentlichen zwischen zwei
großen Gruppen unterschieden: Holzbau und Massivbau. Zum Holzbau gehören
Fachwerk- und Blockbau sowie diverse Mischformen, z.B. Umgebinde- oder
Bohlenfachwerkbauten. Dem Massivbau werden alle Mauerwerksbauten aus
Ziegel, Naturstein und Werkstein zugerechnet. Lediglich der Lehmbau
stellt eine Sonderform dar. Je nachdem, ob er selbsttragend oder nur
wandfüllend ist, wird er der einen oder der anderen Kategorie
zugeordnet. Die ursprünglich in Brandenburg flächendeckend verbreitete
Bauform war der Fachwerkbau, erst um die Mitte des 19.Jahrhunderts hat
sich der durchgehende Wandel zum Massivbau vollzogen.
Fachwerkbau ist eine Skelettbauweise, bei der die
tragende Holzkonstruktion mit unterschiedlichen Wandbaustoffen
geschlossen (ausgefacht) wird. Als Ausfachungsmaterial dienten Holz,
Lehm und Ziegel. Beim Lehmrutenfachwerk wurden die gefachbildenden
Konstruktionshölzer umlaufend mit einer groben Nut versehen, in welche
etwa im Abstand von 15 cm Holzstaken senkrecht und stramm eingeschoben
wurden. Die Staken wurden mit Ruten umflochten (umwunden, daher der
Begriff "Wand") und das daraus entstandene Flechtwerk mit einem Gemisch
aus gebrochenem Stroh und Lehm ausgedrückt, so dass eine mit dem
Fachwerk bündige Wandfläche entstand, welche nach dem Abtrocknen des
Lehms gekalkt werden konnte.
Häufiger wurde jedoch in Brandenburg auf das Flechtwerk verzichtet und
die dichter stehenden Staken direkt mit Strohlehm beworfen und
ausgerieben. Dieses Lehmstakenfachwerk ist überall bei baufälligen
Gebäuden zu entdecken.
Bohlenfachwerk (Bohlenständerbau) existiert nur noch in wenigen
Beispielen, traditionell in den Blockbauregionen im südöstlichen
Brandenburg. In diesem Fall wurden die Fachwerkhölzer sauber genutet und
in die Nut waagerecht Bohlen eingeschoben. Ziegelfachwerk wurde mit
Ziegeln ausgemauert, zur Sicherung und Verankerung der Ausfachung wurden
meist schmale Dreikantleisten mittig auf die Fachwerkhölzer genagelt.
Blockbau ist eine nur noch vereinzelt im südöstlichen
Brandenburg (Spreewald-Region) anzutreffende Bauweise, bei der sämtliche Wände aus
waagerecht auf der Schwelle gestapelten Vollhölzern bestehen. An den
Ecken wurden die Hölzer durch Aussparungen auf unterschiedliche Art
verbunden (verkämmt, verschränkt, verblattet, verzinkt). Der Blockbau kam für alle
Gebäudeformen zur Anwendung. Da teilweise auch Halbstämme oder nur dreiseitig bearbeitete
Hölzer eingesetzt wurden, mussten die Fugen der äußeren unbearbeiteten
Seite ("Waldkante") mit einer Mischung aus Lehm und
Strohhäcksel verstrichen werden; diese Mischung wurde nach dem
Abtrocknen weiß getüncht, was im Kontrast zu den dunklen Hölzern ein sehr markantes
Fassadenbild erzeugt.
Lehmbau als Massivbau ist eine uralte Bautechnik,
jedoch kaum erlebbar, weil sie von außen als solche nicht zu erkennen
ist. Zur Absicherung des Witterungsschutzes wurden Lehmwände immer
verputzt und gekalkt. Lehmbau taucht in den verschiedensten Varianten in
allen Zeiten im Umfeld seiner Fundorte auf, besonders in Notzeiten wurde
bis in die jüngste Vergangenheit mit dieser äußerst billigen Bauweise
experimentiert (Lehmbau- und Normungsausschüsse in Sachsen und Preußen
1920; Lehmbauten für Neubauern nach 1945 auf Basis von Voruntersuchungen
der Kriegszeit). In Preußen hat sich der berühmte Landbaumeister David
Gilly um das Thema verdient gemacht. Da Lehm jedoch ein relativ
feuchtigkeitsabhängiges und instabiles Gefüge aufweist, blieb der
Lehmbau auf ein Nischendasein beschränkt.

• Links: Fachwerkkirche von 1689 mit verbrettertem Westturm
(Schönberg, Ostprignitz-Ruppin)
• Mitte: Lehmstakenfachwerk, Holzstaken mit Strohlehm,
Detail einer im Verfall befindlichen Scheune, um 1800 (Schönwalde, Elbe-Elster)
• Rechts: Bohlenfachwerk, Detail einer Scheune mit verbrettertem
Giebel, vmtl. um 1820 (Gruhno, Elbe-Elster)
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Mauerwerksbau aus Ziegel, Naturstein und Werkstein ist
so alt wie der Fachwerkbau, er war jedoch in frühen Zeiten immer den
besseren Leuten vorbehalten. Ein "festes Haus" war immer ein Herrenhaus.
Die ersten festen Bauten der Bauern waren die Feldsteinkirchen, die im
Mittelalter auch dem Schutz und der Verteidigung dienten.
Ziegelbauten aus unverputztem Sichtmauerwerk,
landläufig als Backsteinbauten bezeichnet, finden sich ohne
Einschränkung in ganz Brandenburg, sie erlebten besonders in der zweiten
Hälfte des 19.Jahrhunderts eine bis dahin nicht gekannte Verbreitung.
Ganze Landschaften sind durch den Ziegelbau geprägt (z.B. die Region um Bad
Wilsnack). Ziegelsichtmauerwerk ist in der Mark Brandenburg seit dem
Mittelalter bekannt (Kirchen, Klöster, Herrenhäuser), jedoch kaum im
bäuerlichen Bereich. Dort erscheint es zuerst im späten 18.Jahrhundert
als Ausfachungsmaterial bei Fachwerkbauten. In der friderizianischen
Zeit wurden Massivbauten überwiegend als Putzbauten errichtet; diese
waren billiger, der Ziegel konnte von minderer Qualität sein, auch
entsprach die verputzte Fassade dem Zeitgeschmack.
Die Stunde der Sichtziegelbauten war spätestens um die Mitte des
19.Jahrhunderts mit Einführung der manufakturmäßigen und bald auch industriellen Massenproduktion
gekommen, womit alle nur denkbaren Materialhärten, Ziegelformen,
Oberflächenqualitäten usw. ermöglicht wurden. Die Grundfarbe der
produzierten Ziegel war abhängig von den regionalen Tonvorkommen, das
Farbspiel ist teilweise noch heute prägend und gibt z.B. der Region um
Glindow ihr unverwechselbares Bild.

• Links: Ziegelsichtmauerwerk aus der Zeit des
Jugendstil, äußerst selten und hervorragend erhalten; hinten mit
Zwerchgiebel; Segmentbogen-Fenster, Feldsteinsockel, um 1910 (Krampfer, Prignitz)
• Mitte: Verblendmauerwerk, mehrfarbig, teils glasiert, mit
Formziegeln und stark plastischem Terrakotta-Schmuck, Bauernhaus von 1911 (Brachwitz, Potsdam-Mittelmark)
• Rechts: Verblendmauerwerk, zweifarbig, mit
flächigem Terrakotta-Schmuck als Platten-Fries, Bauernhaus um 1910 (Saßleben, Oberspreewald-Lausitz)
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Bei Wohngebäuden der Gründerzeit wurden oft für die Schmuckfassaden
bessere Ziegelqualitäten eingesetzt als für die weniger oder nicht
sichtbaren Giebel- und Rückseiten; man erkennt das an den geringen
Farbunterschieden und gelegentlichen Frostabplatzungen bei den minderen
Qualitäten. Auch kam im späten 19.Jahrhundert vermehrt das
Verblendmauerwerk aus Klinkern zum Einsatz, bei dem einem schlichten
Ziegelrohbau eine aufwendige Ziegel- oder Ziegel-Stuck-Fassade aus teils
glasierten Sonderformaten, Formziegeln und Terrakotta-Platten vorgeblendet wurde; feinste
Fassaden hatten sehr schmale und außen unvermörtelte Fugen (Hohlfugen).
Giebel- und Rückseiten der Wohngebäude wurden sehr oft ohne jeden
Schmuck glatt verputzt, was die Kulissenhaftigkeit der Straßenfassade
noch betont.
Bei Nebengebäuden erfolgte die Ausführung bescheidener und rundum
einheitlich. Verblendmauerwerk war nicht üblich, Ornamente wurden
überwiegend durch das Spiel mit Normalformaten erzeugt, sehr oft in
Kombination mit eingemauerten Biberschwanz-Dachziegeln. Die Wirkung der
Nebengebäude erscheint damit insgesamt bodenständiger. Alle Varianten
sind anzutreffen, die Ausläufer regional unterschiedlich noch bis in die
1930er Jahre.

• Links: Feldsteinmauerwerk gezwickelt, instand gesetzt, darüber
Ziegelsichtmauerwerk mit Rollschicht; Stallgebäude, um 1880 (Polßen, Uckermark)
• Mitte: Feldsteinmauerwerk verfugt, instand gesetzt, darüber
Ziegelsichtmauerwerk mit Schmuckfries; Stallgebäude, um 1880 (Schönfeld, Barnim)
• Rechts: Ziegelsichtmauerwerk in qualitätvoller Ausführung an einem quer erschlossenen Wohnhaus mit
Drempel, Ziegel-Naturstein-Sockel, Segmentbogen-Fenster, um 1900 (Legde, Prignitz)
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Feldsteinbauten im privaten dörflichen Baubestand waren
bis zum Beginn des 19.Jahrhunderts äußerst selten. Verglichen mit dem
Fachwerkbau erfordert die Herstellung von Feldsteinmauerwerk einen
deutlich höheren Arbeitsaufwand. Holzknappheit und
Feuerschutzverordnungen erzwangen jedoch gegen Ende des 18.Jahrhunderts
ein Umdenken und verhalfen neben dem Ziegelbau auch dem Feldsteinbau zum
Durchbruch, vorerst jedoch nur in geringem Maße. Vorkämpfer waren auch
hier die preußischen Landbaumeister und ihre Nachfolger, bereits vor
1800 wurden Anregungen für einfache ländliche Bauten publiziert.
Feldsteinbauten wie etwa in Wolfshagen waren noch um 1835 verklärte
Reminiszenzen an diese preußische Landbauschule, sie unterlagen hohen
ästhetischen Ansprüchen.
Seit der Mitte des 19.Jahrhunderts tauchen größere Mengen an
Feldsteinbauten je nach regionaler Verfügbarkeit in vielen Gebieten
Brandenburgs auf, vorzugsweise im nordöstlichen und östlichen Raum. Überwiegend
handelt es sich um Spaltsteinbauten, Fugen und Zwickel teils mit
Splittersteinchen gefüllt (Zwickeltechnik), teils nur vermörtelt, fast
immer in Kombination mit Ziegelmauerwerk für Kanten, Ecken, Leibungen
usw. Nach der großen Ära der spätfriderizianischen Putzbauten im
landesweit bekannten "Preußisch Ocker" waren Sichtmauerwerksbauten aller
Gattungen auch schlicht eine Mode des 19.Jahrhunderts. Verputzter
Mauerwerksbau war zu allen Zeiten billiger, Naturstein konnte nur dort
konkurrieren, wo das Material am Ort vorrätig war und zumindest
teilweise in Eigenleistung gebaut wurde.
Vor allem aber ist Ziegelmauerwerk deutlich wärmer. Wohnbauten aus
Feldstein benötigten dickere Außenwände, sie sind daher sehr selten, es musste mit Hilfskonstruktionen
gearbeitet werden (Hintermauerung), was gleichzeitig erst glatte (weil
verputzte) raumseitige Wandoberflächen ermöglichte. In dem bekannten
Feldsteindorf Reicherskreuz (Landkreis Spree-Neiße) liegen die
Wanddicken der Wohngebäude häufig bei etwa 90 cm. Feldstein allein bringt so gut wie
keine Wärmedämmung, er ist jedoch unbegrenzt widerstandsfähig gegen
tierische Ausscheidungen und daher bestens geeignet für Stallbauten;
hier finden sich auch heute noch die meisten Beispiele. Häufig
wurde dabei nur die Sockelzone bis etwa 1,50 m Wandhöhe aus Feldsteinen
erstellt, darüber reines Ziegelmauerwerk.
Hofformen im märkischen Siedlungsraum
Der Begriff Hof im dörflichen Sinne meint alle zu einem bäuerlichen
Betrieb gehörende Funktionen und damit den gesamten Baubestand incl. der
von diesem Bestand umschlossenen Freifläche. In den alten Flurkarten ist
der "Hofraum" die Fläche, welche der Bebauung vorbehalten war. Da jedoch
zumindest im kleinbäuerlichen Bereich zu allen Zeiten auch
Wirtschaftsformen mit allen Funktionen unter einem Dach existierten (in
der kurzen Zeit der Bodenreform sogar noch nach 1945), kann der Hof auch
nur ein Haus sein.
Höfe unter einem Dach sind jedoch inzwischen im
brandenburgischen Raum selten, der verbliebene Bestand ist umgenutzt.
Falls noch Landwirtschaft betrieben wird, befindet sich der Stall nicht
mehr im Haus. Immer handelt es sich um "Einfirsthäuser" mit geradlinigem
(nicht abgewinkeltem) Dach. Wohnstallhäuser wurden schon in
friderizianischer Zeit aus hygienischen und praktischen Gründen
verdrängt, vorhandene Stallteile wurden als Scheune oder Speicher weiter
genutzt, später auch abgebrochen (betrifft besonders Mittelflurhäuser).
Formal noch am besten erhalten ist dieser Haustyp in den niederdeutschen
Hallenhäusern (Westprignitz). Die Wohnstallhäuser der Bodenreformzeit
nach 1945 waren aus der Not geborene kurzlebige Einzelfälle.
Zweiseithöfe sind schon häufiger zu finden. Sie sind
allgemein als Büdner-, Häusler- oder Kossätenhöfe bekannt und damit als
die kleinen Hofstellen der sozial untergeordneten Schichten. Selten sind
sie durch winkelförmige Erweiterung (Anbau) aus Einfirsthöfen
entstanden, meist aus der gleich ursprünglichen baulichen Trennung von
Wohn- und Wirtschaftsteil. Im heutigen Bestand sind ein separates
Wohnhaus an der Straße und eine Stallscheune im rückwärtigen,
gelegentlich auch seitlichen Bereich die Regel. Es gab diverse
Varianten, so z.B. das Wohnspeicherhaus im vorderen und die Stallscheune
im hinteren Bereich.

• Links: Hof unter einem Dach, Wohnstallhaus (Holländerhaus) aus
friderizianischer Zeit, um 1776 (Neuwerder, Havelland)
• Mitte: Offener Vierseithof, traufständiges Wohnhaus um 1820,
Scheune vorn links datiert 1897 (Neuwerder, Havelland)
• Rechts: Vierseithof mit Torhaus als geschlossene
Hofanlage; zweigeschossiges Fachwerk-Mittelflurhaus (Giebelflurhaus) um 1800,
Nebengebäude später (Lühsdorf, Potsdam-Mittelmark)
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Dreiseit- und Vierseithöfe sind die beherrschenden
Hofformen in Brandenburg, der Dreiseithof dominiert mit Abstand. Dieser
traditionelle Hof eines Bauern und größeren Kossäten besteht aus dem
Wohnhaus in Trauf- oder Giebelstellung an der Straße, seitlichen Stall-
und Wirtschaftsgebäuden und der rückwärtigen Durchfahrtsscheune. Bei den
Vierseithöfen sind beide Seiten durch Stall- und Wirtschaftsgebäude
bebaut. Bei Höfen mit Einzelgebäuden spricht man von offenen, bei
zusammengebauten Gebäuden von geschlossenen Höfen. Bei flüchtiger
Betrachtung erscheinen gelegentlich mehrere benachbarte Dreiseithöfe als
Vierseithöfe, weil von außen nicht immer die Zugehörigkeit der
seitlichen Nebengebäude zu ermitteln ist. In der Reihung ergeben sich
auch bei Dreiseithöfen vierseitig umbaute Hofräume.
Die Höfe wurden im Laufe der Jahrhunderte mehrfach den geänderten
Rahmenbedingungen angepasst, so dass mancher Vierseithof durchaus aus
einem einzelnen Wohnstallhaus hervorgegangen sein kann. Die größten
Veränderungen erfolgten nach der Separation mit dem allgemeinen
Aufschwung etwa ab 1860, welcher gleichzeitig starke soziale (auch
baulich sichtbare) Umschichtungen im ländlichen Raum mit sich brachte
sowie die beginnende Verdrängung der Landwirtschaft durch die Industrie.
Der verbliebene und heute von uns als Kulturgut gepflegte historische
dörfliche Baubestand ist damit der sichtbare Abschluss einer sehr langen
Entwicklung.
Wohngebäude
Die heutige Hauslandschaft im ländlichen Raum Brandenburgs ist durch
einen relativ einheitlich strukturierten Bestand an historischen
Hausformen gekennzeichnet. Es dominiert das quer geteilte, aus dem
Ernhaus hervorgegangene und durch die Zeit um 1800 geprägte märkische
Wohnhaus. Von diesem Gebäudetyp und seinen diversen Abwandlungen
existiert besonders aus der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts noch eine
sehr große und teils ursprünglich erhaltene Zahl von Beispielen. Daneben
gibt es nur einen verschwindend kleinen Bestand an anderen Hausformen,
die allein wegen ihrer Seltenheit bereits als museal einzustufen sind.
Niederdeutsche Hausformen existieren nur in der
äußersten Westprignitz als Dielen- oder Hallenhäuser. Bei den wenigen
erhaltenen Gebäuden handelt es sich um die größten Bauernhäuser in
Brandenburg, alles Fachwerkbauten aus dem 18. und frühen 19.Jahrhundert,
teilweise inzwischen massiv saniert. Kern des Gebäudetyps ist eine sehr
große, über ein Giebeltor befahrbare Mittellängsdiele (Halle), zu deren
beiden Seiten sich Ställe und Wirtschaftsräume befinden. Dieser
Wirtschafts- und Stallteil wird nach hinten durch einen quer gelagerten
großen Aufenthaltsbereich (Flett) mit ursprünglich offenem Herd und
seitlichem Ausgang abgeschlossen, hinter dem sich am hinteren Giebel der
Wohnteil ("Kammerfach") mit Fenstern zur Gartenseite befindet. Der
gesamte Dachraum des Gebäudes diente als Bergeraum für die Ernte.
Sämtliche Funktionen des Bauernhofes befanden sich in einem Gebäude.
Später hat man durch Reduzierung der Vollwalme auf Krüppelwalme einen
zweigeschossig nutzbaren Wohnteil erreicht. Die Entwicklung hat sich
vielschichtig vom 12. bis zum 19.Jahrhundert vollzogen und kann hier nur
angedeutet werden.
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• Links: Niederdeutsches Hallenhaus, Ziegel-Fachwerk, Rohrdeckung;
spätes, umgebautes Beispiel, datiert 1873; saniert, neue breite Gaube; Ansicht Wohnteil
(Kammerfach) hinter dem Deich an der Elbe (Besandten, Prignitz)
• Rechts: Niederdeutsches Hallenhaus, Ziegel-Fachwerk, Rohrdeckung;
Flettdielenhaus, datiert 1792; Ansicht Wohnteil (Kammerfach) hinter dem Deich an der Elbe (Mödlich, Prignitz)
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Märkische Mittelflurhäuser sind
entwicklungsgeschichtlich vermutlich aus dem niederdeutschen Bauernhaus
hervorgegangen. Es wird angenommen, dass das große Hallenhaus verkleinert
und die ursprünglich mit Fuhrwerken befahrbare Diele auf die Größe eines Flurs reduziert
wurde; sie behielt aber ihre Lage in der Mitte (unter dem First) des Hauses bei.
Aus dieser Tatsache erklärt sich die Bezeichnung Mittelflurhaus.
Eigentlich muss von einem Mittellängsflurhaus gesprochen werden, denn
auch ein Querflur kann mittig liegen. Die Begriffe längs und quer nehmen
beim Hausbau immer Bezug auf den First. Hauptursache für die Veränderung
im Grundriss war die Auslagerung von Tenne und Scheune in ein
gesondertes Gebäude, wodurch die große Diele keine Funktion mehr hatte
und auf das für die Erschließung des Gebäudes nötige Maß reduziert
werden konnte. Aus der Diele wurde ein Flur; aus der offenen Kochstelle
im Hallenhaus wurde die "schwarze Küche" im Mittelflurhaus. Der
zunehmend an Bedeutung gewinnende Wohnteil wurde der Straße zugewandt,
der vorerst noch im Haus verbleibende Stallteil nach hinten verlagert.
Neben der weit verbreiteten Bezeichnung "Märkisches Mittelflurhaus"
waren bzw. sind für diesen Haustyp in der hauskundlichen Literatur auch
die Begriffe Märkisches Dielenhaus, Längsflurhaus, Mittellängsflurhaus
oder Giebelflurhaus zu finden. Der Begriff "Märkisches
Mittelflurhaus" wurde 1966 für Brandenburg durch den Hauskundler Werner Radig
eingeführt in "Das Bauernhaus in Brandenburg und im Mittelelbegebiet",
offenbar bezog er sich dabei auf Karl Baumgarten und dessen ein Jahr
zuvor erschienene Publikation "Das Bauernhaus in Mecklenburg";
Baumgarten spricht dort vom "Mecklenburgischen Mittelflurhaus" oder ganz
einfach vom Mittelflurhaus im Gegensatz zum Niederdeutschen Hallenhaus
und Mitteldeutschen Ernhaus. Als umfassendste Bezeichnung für die in
Brandenburg auftretenden giebelseitig erschlossenen Häuser erscheint der
2003/2004 von Katja Laudel vorgeschlagene Begriff "Brandenburgisches
Giebelflurhaus", weil er auch die Gebäude erfasst, die gar keinen
(durchgehenden) Mittellängsflur besitzen sondern nur einen kurzen Stichflur oder einen
Knickflur mit traufseitigem Abgang zum Hof.
Mittelflurhäuser / Giebelflurhäuser sind immer giebelständig, der Hof mit
Wirtschafts- und Nebengebäuden ist seitlich angelegt. Die Erschließung erfolgt über die Giebelseite und den
Flur, zu dessen Seiten sich die Stuben, Kammern und später (nach
Abschaffung der schwarzen Küche) auch Wohnküchen befanden. Im hinteren
Gebäudeteil waren ursprünglich Ställe untergebracht, der Flur lief
entweder durch den Stallteil hindurch oder knickte davor zur Hofseite
ab, so dass die Küche über diesen Hinterausgang mit dem Hof verbunden
war. Die traufseitigen oder rückseitigen Ausgänge zum Hof dienten der
täglichen Nutzung, der giebelseitige und aufwendig gestaltete
Haupteingang war der Sonntagseingang. Später wurde die Tierhaltung in separate
Ställe ausgelagert; am Ende blieb ein reines ein- oder zweigeschossiges
Wohngebäude übrig.

• Märkische Mittelflurhäuser als Fachwerkbauten in Fredersdorf (ehemals Kreis Angermünde,
Uckermark), errichtet wohl um 1800, dargestellter Zustand um 1938, links mit
Oberstock und verbrettertem Giebeldreieck, beide mit Rauchschlot über der
(ehemals schwarzen) Küche, daneben jeweils zweistöckige traufständige Torhäuser; historische Aufmaßzeichnungen
erstellt 1936-1940, entnommen aus: Bauernhofaufmaße Brandenburg, herausgegeben vom Landesamt für Baupflege
im Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Leitung Karl Brunne, Münster 1964
____________________________________________________________
Da bei den noch vorhandenen, aus Wohnstallhäusern hervorgegangenen
Mittelflurhäusern in vielen Fällen der ehemalige Stallteil nicht
umgenutzt, sondern abgebrochen wurde (die tierischen Ausscheidungen
hatten meist das Fachwerk zerstört), erscheinen diese Gebäude relativ
kompakt, teilweise mit quadratischem Grundriss. Dieser Umstand
verfälscht ihre ursprüngliche Dimension. Bei reinen Wohnbauten des
19.Jahrhunderts sind wieder rechteckige Grundrisse zu finden.
Wie alle Bauernhäuser waren auch Mittelflurhäuser ursprünglich
Fachwerkbauten, sie durchliefen die übliche Entwicklung, wurden
umgebaut, verbrauchte Außenwände wurden über längere Zeiträume
hinweg Stück für Stück nach Bedarf durch massive Wände ersetzt, die
Giebelseiten erhielten dabei Stuckfassaden im jeweiligen Zeitgeschmack
meist in bescheidener Ausführung. Später wurden dann teilweise noch die
Haupteingänge zur Traufseite verlegt
und der ursprüngliche Hauseingang zum Fenster umgebaut. Die letzten
massiven Mittelflurhäuser entstanden in Brandenburg überwiegend durch
Umbau noch bis etwa 1905, z.B. im nordwestlichen Umland von Berlin.
Insgesamt waren diese späten Massivbauten meist die ärmeren Häuser im
Dorf; wer es sich leisten konnte hat abgebrochen und neu gebaut, und
zwar ein zeitgemäßes Querflurhaus mit Putz-Stuck-Prunkfassade.

• Märkische Mittelflurhäuser / Brandenburgische
Giebelflurhäuser und ihre Entwicklung im späten
19.Jahrhundert vom Fachwerkbau zum Massivbau durch Ersatz der Fachwerkwände
und Herstellung einer schlichten Putz-Stuck-Fassade, rechts eine
Variante mit Krüppelwalmdach; der Rauchschlot über der ehemaligen
schwarzen Küche ist bei den dargestellten Gebäuden bereits abgebrochen (oder deaktiviert) und durch
Einzelschornsteine ersetzt; Zeichnungen von Dipl.-Architekt Norbert Rauscher aus der
Planungsarbeit, erstellt 1996, Maßstab im Original jeweils 1:100
____________________________________________________________
Die Entwicklung hat noch zwei Sonderformen hervorgebracht: das
Giebellaubenhaus und das Giebelspeicherhaus,
nach seinem Verbreitungsgebiet im Fläming auch als "Nuthe-Nieplitz-Haus"
bezeichnet. Beide Typen sind Mittelflurhäuser, jedoch ergänzt um eine
durchfahrbare Laube über die gesamte Breite der Erdgeschosszone des
Giebels bzw. um einen kleinen seitlichen Vorbau ebenfalls auf der
Giebelseite. Dieser Vorbau wurde anfangs als Speicher genutzt (daher
regional als "Spiekerhaus" bezeichnet), später erfolgte meist ein
Umnutzung zu Wohnraum. Das Giebelspeicherhaus ist nur noch in einem
letzten Exemplar mit Speicher in Kemnitz (bei Treuenbrietzen) erhalten;
sonst existieren in der Region noch einige als Mittelflurhäuser
erkennbare Bauten (meist zweigeschossig), bei denen Anwohner oder Bilder
in der Ortschronik über einen ehemals vorhandenen Speicher berichten.
Giebellaubenhäuser dagegen gibt es noch einige im nordöstlichen
Brandenburg, besonders in der Oderregion (z.B. in Lüdersdorf und
Kunersdorf).

• Links: Märkisches Mittelflurhaus der Spätzeit um 1890, kleiner
Ziegelbau in ursprünglicher Ausstattung (Kerkow, Uckermark)
• Mitte: Giebelspeicherhaus, Mittelflurhaus mit Speichervorbau
(jetzt Wohnraum), letztes noch erhaltenes Nuthe-Nieplitz-Haus,
Erdgeschoss verändert, um 1800 (Kemnitz, Teltow-Fläming)
• Rechts: Giebellaubenhaus, Mittelflurhaus mit Giebellaube,
Fachwerk, Giebel verbrettert, um 1720, rekonstruiert 1991-97 (Pillgram, Oder-Spree)
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Mitteldeutsche Ernhäuser, die heute nur noch als
Querflurhäuser erhalten sind, stehen mit der Traufe zur Straße, werden
von dieser Seite erschlossen und besitzen einen quer zur Hofseite
durchlaufenden Flur. Am Anfang war auch das quergegliederte Haus ein
Wohnstallhaus, bei dem der Flur mit schwarzer Küche den Wohnteil vom
Stallteil trennte, etwa ab 1780 jedoch aus praktischen und hygienischen
Gründen zunehmend ein reines Wohnhaus. Schon früh gab es Varianten ohne
Stallteil mit beidseits des Flurs liegenden Wohnräumen
(Doppelstubenhaus) oder Doppelhäuser mit zweifach vorhandenem
Flur-Küchen-Trakt in der Mitte und jeweils außen anliegenden Wohnräumen.
Diese Gebäude sind von außen durch ihre beiden benachbarten Hauseingänge
zu erkennen; eine Verbindung bestand ursprünglich nur durch den
gemeinsamen Schlot über den schwarzen Küchen. Unter einfachsten
Verhältnissen wurden diese Haushälften teilweise auch separat errichtet
und dann "halbe Häuser" genannt.
Der Begriff "Ernhaus" nimmt Bezug auf den ursprünglich quer in der Mitte
über die volle Gebäudebreite gelegenen Durchgangsraum (Ern), in dem
sich der Herd als offene Feuerstelle befand. Dieser Raum war nach oben
auf ganzer Fläche offen, der Rauch zog über den Dachboden durch die
Rohrdeckung ab. Von hier aus wurden sowohl Wohn- und Stallteil
erschlossen als auch die offenen Dachböden über beiden Teilen. Später
wurde der Ern so aufgeteilt, dass ein mittig gelegener fensterloser
Herdraum zwischen einem Vorder- und einem Hinterflur entstand. Die Flure
konnten damit nach oben durch die Geschossdecke geschlossen werden. Der
Herdraum blieb weiterhin nach oben offen, jedoch zog der Rauch jetzt
über einen auf den Herdraum aufgesetzten und sich nach oben verjüngenden
Rauchabzug (Schlot, Rauchschlot) ab, welcher bis über die Dachhaut geführt wurde.
Erst seit dieser Zeit waren die Dachböden rauchfrei und standen als
vollwertiger Lagerraum zur Verfügung.
Da innerhalb des Herdraums weiterhin mit offenem Feuer gearbeitet wurde,
waren die Wände durch Rußbildung schwarz ("schwarze Küche"). Die
Rußschicht war aus Brandschutzgründen vorteilhaft, weil der Schlot
ursprünglich wie das ganze Haus eine Fachwerk-Lehmstaken-Konstruktion
war und Ruß zusätzlich zum Lehmverstrich einen Schutz gegen Funkenflug
darstellt. Durch Feuerverordnungen wurden Holzschlote verboten und die
schwarzen Küchen samt Schlot als erster Gebäudeteil massiv ausgeführt;
von diesem Raum aus wurden auch die Stubenöfen beheizt ("Hinterlader").

• Querflurhaus als Fachwerkbau mit
Drempel und Krüppelwalmdach in Altwustrow (Märkisch-Oderland), errichtet
nach 1812, dargestellter Zustand um 1938; historische Aufmaßzeichnung erstellt 1936-1940, entnommen
aus: Bauernhofaufmaße Brandenburg, herausgegeben vom Landesamt für Baupflege im Landschaftsverband
Westfalen-Lippe, Leitung Karl Brunne, Münster 1964, die Ortsbezeichnung
wird dort irrtümlich mit Alt-Wustrau angegeben; weitere Zeichnungen zu
diesem Gebäude siehe bei Erich Kulke: Die Laube als ostgermanisches
Baumerkmal, München 1939, S.128-131
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Spätestens mit Verdrängung des Fachwerkbaus durch den Massivbau und
Einsatz von Schornsteinen konnte die Küche in einen separaten Raum
verlagert werden, entweder neben oder hinter den Flur. Im ersten Fall
wurde der Flur zum reinen Durchgangsflur, siehe Abbildung oben. Im anderen Fall wurde die
Küche hinter den Flur zur Traufseite des Gebäudes verlegt, der
Hinterflur konnte entfallen und die Küche hatte einen direkten
Hinterausgang. In beiden Fällen hatte die Küche erstmals ein Fenster.
Bei Umbauten wurde über der ehemaligen schwarzen Küche aus
Brandschutzgründen meist eine massive Decke eingezogen (preußische
Kappen), weil von diesem Raum aus weiterhin die Stubenöfen beheizt
wurden. Der Rauchschlot im Dachboden blieb in seltenen Fällen funktionslos
erhalten oder wurde als Räucherkammer genutzt. Weil spätestens seit
dieser Zeit im ursprünglichen Wortsinn kein Ern als offener Dielen- und
Herdraum mehr vorhanden ist, kann auch nicht mehr von Ernhäusern
gesprochen werden, sondern nur noch von Querflurhäusern (soweit ein
solcher existiert) bzw. von quer geteilten oder quer erschlossenen /
quer aufgeschlossenen Häusern. Der Begriff "Querflurhaus" wird bei
entsprechenden Hausgrundrissen schon lange verwendet auch in anderen
deutschen Regionen (z.B. vom Bayerischen Landesverein für Heimatpflege),
Heinz Ellenberg benutzte ihn 1990 in "Bauernhaus und Landschaft in
ökologischer und historischer Sicht".

• Links: Quer erschlossenes Wohnhaus als Massivbau,
mitteldeutscher Haustyp in der Tradition der preußischen Landbauschule,
Pfarrhaus von 1828 (Rottstock, Potsdam-Mittelmark). Bauten dieser Art
galten als Vorbild für den Heimatstil und wurden als Musterbauten für
das ländliche Bauschaffen der Mark Brandenburg propagiert.
• Mitte: Quer erschlossenes Wohnhaus als Fachwerkbau, vmtl. mit
ehemals schwarzer Küche (ergibt sich aus der Lage des Schornsteins),
Kolonistenhaus um 1800 (Neubarnim, Märkisch-Oderland)
• Rechts: Quer erschlossenes Wohnhaus der Gründerzeit, Massivbau mit
Stuckfassade, zweigeschossig, Eingangsbereich mit Risalit, neue
Biber-Kronendeckung, perfekt saniert, um 1880 (Lühsdorf, Potsdam-Mittelmark)
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In der folgenden, anfangs noch spätklassizistisch geprägten Gründerzeit etwa
ab 1860, hauptsächlich jedoch nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871, entstanden in Fortsetzung dieser
Entwicklung die überall in Brandenburg bekannten Bauten mit mehr oder
weniger prächtigen Schaufassaden in Putz-Stuck-Ausführung (Historismus). Die Gebäude
wurden jetzt immer voll unterkellert, was eine allgemeine Anhebung der
Sockelzone zur Folge hatte und auch dem repräsentativen Bedürfnis des
neuen ländlichen Wohlstandes entsprach. Gleichzeitig erfolgte ein
massenhafter Abriss alter, inzwischen verbrauchter Fachwerkhäuser und
Ersatz durch Massivbauten im Zeitgeschmack. Noch standfähige
Fachwerkbauten wurden auch verputzt und mit vorgesetzten Stuckfassaden
versehen als Imitation massiver Bauweise.
Diese Bauphase und damit auch der fast ausnahmslos errichtete Haustyp
des quer erschlossenen Wohngebäudes mit all seinen Gestaltungsvarianten
fand im ersten Jahrzehnt des 20.Jahrhunderts, spätestens jedoch mit
Beginn des ersten Weltkrieges seinen Abschluss. Eine der besonders bei
Drei- und Vierseithöfen vorkommenden Varianten besteht z.B. aus einem
quer erschlossenen Wohnhaus in Traufstellung zur Straße mit integriertem
Torhaus (Tordurchfahrt zum Hof), dessen Dachraum als Speicher diente.
Wenn sich an dieses Torhaus noch ein Altenteil anschließt (alles unter
einem Dach), nennt man es regional auch "Langhaus". Hausgeschichtlich
ist dieser Begriff jedoch nicht korrekt, weil Langhäuser sämtliche
Funktionen enthielten, also auch Stall und Scheune. Alle Varianten sind
sowohl ein- als auch zweigeschossig möglich.


• Quer / traufseitig erschlossene brandenburgische
Bauernhäuser aus der Zeit etwa zwischen 1860 und 1900
(Gründerzeit, Historismus) in verschiedenen Varianten ohne und mit
Drempel, alle voll unterkellert, mit repräsentativen
Putz-Stuck-Fassaden, Außentreppe und Satteldach; Zeichnungen von
Dipl.-Architekt Norbert Rauscher aus verschiedenen Planungsarbeiten, erstellt zwischen 1996
und 2000, Maßstab im Original jeweils 1:100
____________________________________________________________
Die Zeit nach dem ersten Weltkrieg hat kaum prägnante Bauformen im
ländlichen Raum hervorgebracht. Die vorhandene bäuerliche Substanz wurde
weiter gebraucht und den jeweiligen Bedürfnissen angepasst. Neu
hinzugekommen sind lediglich diverse Formen von Wohngebäuden, die aus
dem städtischen Bereich in den ländlichen Raum übertragen wurden, so
etwa Häuser für Kleinsiedler, Angestellte und Arbeiter sowie diverse
villenähnliche Gebäudeformen.
Ein nicht auf den ländlichen Bereich beschränkter Komplex ist die als
Heimatstil (Heimatschutzstil) bezeichnete
Architekturströmung, welche in den Jahren nach dem ersten Weltkrieg
zunehmend Wirkung entfaltete, besonders im Siedlungs- und
Einfamilienhausbau. Architektonisches Programm der Bewegung war die
Rückkehr zu einer schlichten, regionalgebundenen Bauweise und zu
bodenständigen Materialien. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde
der Heimatstil ideologisch massiv vereinnahmt und in Form von
Musterzeichnungen und Beispielbauten publiziert. Für den
brandenburgischen Raum wurden Bezüge zur Schule der friderizianischen
Landbaumeister hergestellt. Formal wirkte der Heimatstil noch bis in die
1950er Jahre nach. Die Bautätigkeit nach dem Krieg wurde im privaten
Bereich stilistisch dort wieder aufgenommen, wo sie ab etwa 1940 zum
Stillstand kam.
Diese formale Ähnlichkeit ist ganz besonders deutlich bei den Bauten der
Bodenreform festzustellen. Es fällt auf, dass
formal-architektonisch zumindest zwischen den bescheidenen ländlichen
Bauten der Vor- und Nachkriegszeit kaum Unterschiede zu erkennen sind.
Im Wesentlichen wurden nach 1945 als Bodenreformhäuser zwei Haustypen
errichtet: Neubauernhäuser als Wohnstallhäuser und reine Wohngebäude für
Landarbeiter. Beide Varianten waren äußerst bescheiden und wurden häufig
aus Abbruchmaterial des großbäuerlichen enteigneten Baubestandes oder
aus in Handarbeit hergestellten Betonsteinen errichtet; auch mit Lehmbau
wurde experimentiert. Fast alle Bauten waren ursprünglich unverputzt.
Die Gebäude der kurzen Bodenreformzeit etwa zwischen 1946 - 1955 sind
historisch interessante Sonderformen und als solche auch schutzwürdig;
allerdings ist zu vermerken, dass kaum eines dieser Gebäude unverändert
erhalten ist.

• Links: Quer geteiltes Wohnhaus der Gründerzeit, Massivbau mit
Stuckfassade, übergiebelter Mittelrisalit, Drempel mit kleinen
Drempelfenstern, bis auf Dachdeckung offenbar vollständiger Originalzustand, um
1900 (Staffelde, Oberhavel)
• Mitte: Wohnhaus im Landhausstil mit Mansard-Walmdach und
geschweiftem Zwerchgiebel, traufseitig / quer erschlossen, vollständig in zeittypischer Ausstattung, um 1910-1920
(Sputendorf, Potsdam-Mittelmark)
• Rechts: Wohnhaus im Heimatstil, Rundbogen-Tür mit Klappläden,
ursprüngliche Hohlpfannendeckung, um 1940; der Scherengitterzaun passt
jedoch besser in den Außenbereich (Neu Fahrland, Potsdam-Mittelmark)
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Bäuerliche Wirtschaftsgebäude
Besonders die ehemaligen Bauerndörfer sind noch heute durch große und
eindrucksvolle Wirtschaftsgebäude geprägt. In Dörfern mit weniger
Vollbauernhöfen ist diese Wirkung nicht ganz so vordergründig, aber
immer noch erkennbar. Bei Gutsdörfern dominiert der Baubestand des
Gutes, die Wirtschaftsgebäude der kleinen Häusler-, Kossäten- und
Tagelöhnerstellen treten in den Hintergrund. Auch dies ist jedoch ein
erhaltenswertes Kriterium des Dorfbildes, weil es den historischen
Status des Dorfes dokumentiert.
Ursprünglich waren die Nebengebäude wie auch die Wohnhäuser
Fachwerkbauten. Der weitaus größte Teil des heutigen Bestandes an
Nebengebäuden stammt jedoch aus der zweiten Hälfte des 19. sowie dem
Beginn des 20.Jahrhunderts, also aus einer Zeit, in der massiv gebaut
wurde. Ganz besonders verbreitet ist dabei in allen Regionen das
unverputzte Ziegel-Sichtmauerwerk, an den vom öffentlichen Straßenraum
aus sichtbaren Giebelseiten teilweise mit außergewöhnlich schönen
Schmuckformen. Besonders die rechtwinklig mit der Giebelseite zur Straße
stehenden Wirtschafts- und Stallgebäude fallen auf. Zu den regionalen
Besonderheiten gehören Stallgebäude mit massiven Erdgeschossen in
Ziegelmauerwerk und auf der Hofseite vorkragenden
Fachwerk-Obergeschossen, die vorzugsweise im südlichen Brandenburg auch
als Laubengang ausgebildet sind.
Auf der Feldseite ergibt sich aus der Reihung von Drei- und
Vierseithöfen bei Straßen- und Angerdörfern zwangsläufig eine Reihung
der Scheunen, die im traditionellen märkischen Dorf als
Durchfahrtsscheunen immer parallel zur Straße stehen. Besonders die
Dächer dieser Reihung ("Scheunenlinie") prägen die Außenansicht eines
Dorfes entscheidend. Nur in wenigen Fällen sind die großen Scheunen in
ursprünglicher Form als Lehmstaken-Fachwerkbauten erhalten (am meisten
noch in der Prignitz), überwiegend handelt es sich um typische
Massivbauten der Jahrhundertwende in Ziegel-Sichtmauerwerk. In der
Niederlausitz existiert noch gelegentlich Bohlenfachwerk, im Barnim und
in der Uckermark Ziegel-Feldstein-Mauerwerk auch in Zwickeltechnik. Es
gibt auch Mischformen, z.B. Ziegelsichtmauerwerk im Erdgeschoss und ein
Dachgeschoss mit Kniestock aus Fachwerk.
Bis auf die niederdeutsch geprägte Region der Westprignitz und einige
regionale Besonderheiten sind alle Scheunen in Brandenburg ein- oder
zweitorige Querdielen-Durchfahrtsscheunen. Beidseits der Durchfahrt
(Diele, Tenne) und im Dachboden befanden sich die Stapelräume. Zur guten
Belüftung des Heubodens wurde häufig das Giebelfachwerk nicht mit
Lehmstaken gefüllt sondern nur von außen verbrettert; bei Ziegelbauten
wurden größere Flächenteile des Giebels durchbrochen gemauert.
Neben diesen wichtigsten und flächendeckend verbreiteten Nebengebäuden
gab es regional noch diverse Sonderformen, so z.B. separate oder ins
Haupthaus integrierte Torhäuser sowie Taubenhäuser, Backhäuser, kleinere
Speicherbauten usw.
Insgesamt muss festgestellt werden, dass sich ein großer Teil der
bäuerlichen Nebengebäude in kritischem Zustand befindet. Nur die noch
genutzte Substanz wird gesichert. Das Ziel der Dorferneuerung muss der
Erhalt und bei Bedarf die Hilfestellung zur Umnutzung sein. Es soll
jedoch nicht verschwiegen werden, dass Umnutzungen gerade der großen
Scheunen teilweise erhebliche planungsrechtliche, bauordnungsrechtliche,
bautechnische und finanzielle Fragen aufwerfen.

• Links: Kleine Feldscheune, Bohlen-Fachwerk, Giebel
verbrettert, um 1800 (Gruhno, Elbe-Elster)
• Mitte: Großer Stall-Speicherbau, Ziegel-Sichtmauerwerk mit
Ladeluke am Giebel, massive Torpfeiler, Vierseithof um 1900 (Groß Schulzendorf, Teltow-Fläming)
• Rechts: Stall mit Heuboden, Ziegelfachwerk, vorkragendes
Obergeschoss, um 1850 (Barenthin, Prignitz)
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Sonstige Bauten im dörflichen Rahmen
Neben dem bisher besprochenen Kernbestand der ländlichen Bausubstanz
wurde ein Dorf noch durch eine Vielzahl von anderen baulichen Nutzungen
geprägt. An herausragender Stelle sind zuerst Kirchen, Friedhöfe und
Herrenhäuser zu nennen, auf die aber hier nicht weiter eingegangen
werden soll, weil sie fast vollständig dem Denkmalschutz unterliegen und
damit auch für das Dorfbild gesichert sind. Wichtig und im Rahmen der
weiteren Überlegungen zur Dorfentwicklung zu untersuchen ist jedoch ihre
räumliche Einbindung in das dörfliche Gesamtensemble, z.B. durch die
Beachtung von Sichtachsen bei Baumpflanzungen, Freiflächengestaltungen,
Respektierung der traditionellen Größenverhältnisse bei Neubauten im
näheren Umfeld usw. Zur Kirche gehört meist auch ein Pfarrhaus,
eventuell noch mit der ehemaligen Schulstube, zu den Herrenhäusern der
Güter gehört der Bestand an teilweise gewaltigen Wirtschaftsgebäuden,
die sich in den meisten Fällen nach langjähriger Nutzung durch LPG in
schlechtem Bauzustand befinden.
Weiterhin existierten im Dorf und seinem Randbereich diverse Bauten für
Handwerk, Gewerbe und Industrie. Zu nennen sind z.B. Dorfschmieden, alte
Spritzenhäuser als Vorläufer der Feuerwehr, Mühlen für Wind und Wasser,
wassergetriebene Sägemühlen usw. Sofern sich Gebäude dieser Art in
ursprünglicher Form erhalten haben, sollten sie als historische
Zeitzeugnisse bewahrt werden. Wenn dies als Baudenkmal nicht möglich
ist, so doch eingebunden in ein zeitgemäßes Nutzungskonzept unter
Wahrung ihres architektonischen Erscheinungsbildes.

• Ehemalige Dorfschmiede auf dem Anger,
Ziegel-Feldsteinbau mit Giebelvorlaube, alte Biberschwanz-Kronendeckung, im
Kern um 1720, die denkmalpflegerischen Untersuchungen waren zum
Aufnahmezeitpunkt noch nicht abgeschlossen (Danewitz, Barnim)
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Natur und Landschaft als Kulturgut
Auch Teile von Natur- und Landschaft im Siedlungsgebiet und dessen
Randbereich sind als Kulturgut zu betrachten, sie sind in Jahrhunderten
der Nachbarschaft durch den Menschen geprägt und nach seinen
Bedürfnissen geformt. Alles, was diesem Bereich zuzurechnen ist, besitzt
im weitesten Sinne einen Informationsgehalt mit Bezug zur
Dorfgeschichte. Als schutzwürdiges Kulturgut im hier besprochenen
Zusammenhang werden daher die Elemente von Natur und Landschaft
definiert, welche durch die Existenz des Menschen direkt oder indirekt
geprägt und durch bewusstes oder unbewusstes Handeln gestaltet wurden.
Damit sind vorerst auch die (aus heutiger Sicht) negativen
Hinterlassenschaften mit eingeschlossen. Zum schutzwürdigen und
erhaltenswerten Kulturgut werden sie hauptsächlich durch ihren
ästhetischen Wert, der zwangsläufig einer ständigen Entwicklung der
Wertvorstellungen unterworfen ist und sich daher weder vom Zeitgeschmack
noch von wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnisprozessen trennen
lässt.
Kulturhistorische Landschaftselemente können auch Bauwerke im Freiraum
sein, z.B. Brücken, wasserbauliche Anlagen, Mauern oder sonstige
Einfriedungen, Denkmäler, historische Meilensteine und vergleichbare
Objekte. Soweit es sich um bauliche Anlagen im Sinne der
Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
handelt, sollen sie hier nicht behandelt werden. Zu beachten ist
weiterhin die gestalterische und raumbildende Wirkung von Straßen im
Landschaftsraum.
Die dörfliche Gemarkung und ihre Nutzung
Die historischen Gemarkungen waren geprägt durch ein Geflecht von
Wirtschafts- und Nutzungsbeziehungen zwischen Dorf und Außenbereich.
Hieraus sind die ursprünglichen Wegebeziehungen entstanden (z.B. die
Trift zum Upstall). Alle Wege dieser Art sollten ganz bewusst als
Elemente der Landschaftsgestaltung mit historischem Bezug gepflegt
werden, soweit sie nicht bereits den Flächenberäumungen der
Vergangenheit zum Opfer gefallen sind. Zu diesen Opfern gehören auch die
alten Feldraine.
Der Begriff "Rain" bezeichnet einen Streifen beidseits des Weges, der
ursprünglich nicht zur privaten landwirtschaftlichen Nutzfläche (Hufe)
gehörte, sondern Allgemeinbesitz (Allmende) war. Er diente der
Vorhaltung von Windschutzpflanzungen gegen Bodenerosion sowie als
Standort für Obstbäume, Schattenspender für die Mittagsruhe bei der
Feldarbeit, Lagerplatz für Lesesteine usw. An den Wegrändern finden sich
teilweise noch heute die alten Lesesteinhaufen (auf dem Acker
ausgelesene und am Weg zur weiteren Verwendung gesammelte Feldsteine).

• Dorfbild und Landschaft. Kirchturm, Scheunendächer und
innerörtlicher Baumbestand prägen die Silhouette des Dorfes im
märkischen Landschaftsraum (Rönnebeck, Oberhavel)
____________________________________________________________
Aus einigen Bereichen der Gemarkungen (z.B. ehemaligen Ton- oder
Kiesgruben) haben sich inzwischen Biotope entwickelt und nur der Name in
der Flurkarte erinnert noch an ihre ursprüngliche Funktion. Auch diese
Namen sollten gepflegt und im Sprachgebrauch erhalten werden, z.B. durch
Ortsbeschilderungen. An Bächen und Kanälen stehen noch alte Kopfweiden,
die ursprünglich reine Nutzgehölze waren und erst heute als
kulturhistorisches Landschaftselement und Kleinlebensraum geschützt und
gepflegt werden.
Veränderungen brachte der Verkehr zwischen den Ortschaften. Je nach
Intensität sind aus den ursprünglichen Wegen Land- und später
Fernstraßen entstanden. Nur wenn der Bau von Fernstraßen im
20.Jahrhundert auf neuen Trassen erfolgte, haben die alten Landstraßen
ihre überörtliche Funktion wieder verloren und sind dadurch in
unbedeutender Funktion als Nebenstraßen in den Formen des
19.Jahrhunderts mit Pflasterbelag, eventuell Sommerweg und Alleebäumen
erhalten. In sehr seltenen Fällen existieren noch die alten
Meilensteine. Eine solche Situation ist im Sinne der Dorferneuerung als
Kulturgut im Landschaftsraum unbedingt zu erhalten, fachgerecht zu
pflegen und möglichst in touristische Konzeptionen einzubinden. Dabei
ist auch der historische Pflasterbelag ein wichtiges Zeitzeugnis. In den
ehemaligen Ziegelregionen existieren teilweise noch heute Straßen mit
Ziegelpflaster (!), teilweise inzwischen mit einer Asphaltdecke
überzogen, darunter aber immerhin erhalten.
Dorfanger, Dorfstraße und öffentliche Freiräume
Die innere Struktur eines Dorfes ist nach bestimmten Kriterien
organisiert und gestaltet, die auch bestimmte Grün- und
Freiraumstrukturen hervorgebracht haben. So befindet sich auf dem Anger
häufig ein Dorfteich, der ehemals als Viehtränke und Feuerlöschteich
diente; zwei von mehreren Gründen, warum der Anger gerade an dieser
Stelle angelegt wurde. Die Kirche mit dem alten Friedhof befindet sich
auf einem erhöhten Teil des Angers, fast immer umgeben von alten
Baumbeständen. Im 19.Jahrhundert verloren die Angerbereiche im
Zusammenhang mit der Separation ihre Funktion als Allmende und waren nun
eine vorerst funktionslose, öffentliche (kommunale oder fiskalische)
Freifläche, um deren "Verschönerung" man sich bald bemühte. Besonders
nach 1871 wurden viele Angerbereiche und Dorfstraßen auf konzeptioneller
Grundlage mit Bäumen (sehr häufig Eichen und Linden) bepflanzt und mit
Kriegerdenkmalen oder sonstigen Gedenksteinen gestaltet; nach dem ersten
Weltkrieg folgten weitere Gedenksteine. Die Pflanzungen aus jener Zeit
haben inzwischen eindrucksvolle Dimensionen erreicht.
Besondere Bäume im öffentlichen Bereich waren teilweise über
Jahrhunderte ein Mittelpunkt des gesellschaftlichen Dorflebens (Tanz-
und Gerichtslinden), sie befanden sich in dieser Funktion meist in der
Nähe der Dorfschenke. Wenn historische Bezüge noch heute nachweisbar
sind, sollten die Bäume dokumentiert, gekennzeichnet und besonders
gepflegt werden.

• Links: Lindenallee in 6 Reihen in einem nach Brand 1840 an anderer Stelle neu aufgebauten Dorf.
Straßendorf mit stark erweitertem Straßenraum in der Tradition
friderizianischer Kolonien (Groß Breese, Prignitz)
• Mitte: Neu gestalteter Dorfplatz
mit Wendeschleife und Freiflächengestaltung. Saniertes
Dorfgemeinschaftshaus (ehemals Dorfschule) im Heimatstil von 1925
(Waltersdorf, Dahme-Spreewald)
• Rechts: Dorfanger mit Dorfteich, alter Baumbestand am
weitgehend naturbelassenen Teich, nur dezente grünordnerische Eingriffe
(Sputendorf, Potsdam-Mittelmark)
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Insgesamt hat sich eine Freiraumgestaltung ergeben, deren Entwicklung
man in der Ortschronik nachlesen kann und die als Zeitzeugnis bewahrt
werden sollte, unabhängig von der Tatsache, dass der größte Teil bereits
durch diverse Gesetze geschützt ist. Alte Bäume im öffentlichen Raum
sind nicht nur als das heute mit kommunalem Pflegeaufwand verbundene "Großgrün"
zu betrachten sondern auch als Zeitzeugen der märkischen
Kulturgeschichte und als solche im Dorfbild genau so zu beachten wie die
schutzwürdige historische Bausubstanz.
Parkanlagen und Friedhöfe
Die ersten unter rein ästhetischen Gesichtspunkten angelegten Ziergärten
und Parks entstanden im Umfeld der Herrenhäuser. Ursprünglich waren auch
diese Gärten zumindest teilweise Nutz- und Küchengärten, später reine
Ziergärten und Parkanlagen; sie werden noch heute allgemein als Gutspark
bezeichnet. Dort, wo Reste dieser Gartenanlagen um ehemalige
Herrenhäuser noch vorhanden sind, sollten sie unbedingt in
Dorfentwicklungskonzeptionen dokumentiert und bewertet werden um nach
Wegen zu suchen, sie zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Teilweise
sind die Anlagen durch Sichtachsen (Alleen oder in Wälder
eingeschnittene Schneisen) weit in die Landschaft eingebunden. Wenn
diese Systeme noch heute erkennbar sind, sollten auch sie erhalten und
wieder hergestellt werden. Bei den Untersuchungen sind die alten
Flurkarten aus DDR-Beständen hilfreich, weil sich die
landschaftsprägenden Systeme teilweise aus den alten Flurgrenzen
rekonstruieren lassen.
Auf dem Anger steht die Dorfkirche. Das Kirchengrundstück (Kirchhof)
diente ursprünglich immer als Friedhof. In der Regel waren Friedhöfe mit
besonderen Bäumen bepflanzt und durch eine Mauer abgegrenzt. Die Mauern
sind teilweise Denkmale ältester Feldstein- und Backsteinkunst und als
solche unbedingt zu erhalten. In sehr seltenen Fällen existieren noch
einzelne Maulbeerbäume, deren Anpflanzung den Pfarrern im 18.Jahrhundert
im Zusammenhang mit der Seidenraupenzucht befohlen wurde. Beginnend im
späten 18., meist aber erst im 19.Jahrhundert wurde der größte Teil
dieser Friedhöfe innerhalb des Dorfes geschlossen und in die
Randbereiche verlegt. 1811 wurde eine Verordnung mit Anweisung zur
Gestaltung von Friedhöfen in vier gleich große, von Alleen getrennte
Felder erlassen; ein Gestaltungsprinzip, dem bis zum 20.Jahrhundert noch
gefolgt wurde und das heute vielfach unverändert existiert. Die alten
Kirchhöfe blieben als Gedenkstätten erhalten, teilweise sind hier noch
sehr alte Wild- und Zierpflanzenarten zu finden.

• Links: Dorfkirche mit Friedhof noch an der ursprünglichen
Stelle im Kernbereich des Dorfes; Feldsteinkirche um 1250 mit
Fachwerkturm von 1706, Friedhofsmauer / Kirchhofmauer aus
Ziegelmauerwerk vmtl. um 1900 (Spaatz, Havelland)
• Mitte: Dorfkirche mit Friedhof noch an der ursprünglichen
Stelle im Kernbereich des Dorfes; Feldsteinkirche um 1250 (Metzelthin,
Ostprignitz-Ruppin)
• Rechts: Kirchhofmauer aus Naturstein (Wietstock, Teltow-Fläming)
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Private Bereiche
Die Lücken zwischen den Dächern eines Dorfes schließen üblicherweise
große Bäume. Diese Bäume sind nicht von ungefähr ins Dorf geraten
sondern als das Ergebnis einer langen und interessanten historischen
Entwicklung. Wie alles, was für den Menschen erreichbar und durch ihn
beeinflussbar war, wurden auch Bäume nach ihrem Nutzwert bemessen. Der
Nutzen bestand in der Verwendung als Bau- und Brennholz (Stamm und
Äste), als Futter für Tiere und Einstreu für die Ställe (Blätter), als
Heilmittel (Lindenblüten), Rohstoff für Chemikalien (Harz), Obstlieferant usw.
Durch Dekrete und Vorschriften wurden den Bäumen im unmittelbaren Umfeld
der Höfe noch andere Funktionen zugewiesen, z.B. Brandschutz (Schutz vor
Funkenflug und damit Verhinderung von Brandübertragung über
Strohdächer), Blitzschutz (Funktion als Blitzableiter), Windschutz und
spätestens seit der friderizianischen Zeit auch gestalterische
Funktionen. Vor einigen Häusern stehen noch heute symmetrisch auf den
Eingang ausgerichtete Hausbäume, die teils auf eine uralte (heidnische)
und noch lange gepflegte Tradition verweisen, teils aber auch in
Erfüllung von königlichen Pflanzgeboten gesetzt wurden (Hochzeitsbäume);
eine Pflicht, die sich später zum Brauch entwickelt hat.
Die heute noch erhaltenen alten Obstgärten hinter den Höfen, teilweise
als Streuobstbestände bzw. Streuobstwiesen nach § 18 BbgNatSchAG i.V.m.
§ 30 BNatSchG geschützt, haben ihren Ursprung nicht nur in der Deckung des Eigenbedarfs der Familien
sondern auch in älteren Verordnungen, welche sich bis auf die Zeit des
Großen Kurfürsten zurück verfolgen lassen. 1754 ordnete Friedrich II.
an, dass jeder Landwirt bei der Hofübernahme 6 bis 8 Obstbäume zu setzen
hatte. 1765 verschärfte er die Vorschrift noch und forderte ganz konkret
das Anlegen eines Obstgartens zu jedem Gehöft und die jährliche
Pflanzung von 10 bis 12 Obstbäumen. Die Forderung war sehr hoch
angesetzt, weil ein großer Teil der Pflanzungen wegen mangelhafter
Pflege schon bald wieder einging. Als Tradition wurden diese Gärten bis
ins 20.Jahrhundert beibehalten. Nur selten existieren noch die alten
Flächenabgrenzungen durch Hecken. Dort, wo Hecken erhalten sind, sollten
sie nicht nur als Element der Landschaftsgestaltung Bestandsschutz
genießen sondern auch als Lebensraum für heckenbrütende Vogelarten und
verschiedene Insekten.
Eine weitere Tradition ist in den sogenannten Bauerngärten zu sehen,
die in ihrer ursprünglichen Form als eine Mischung aus Nutz- und
Ziergarten, gelegentlich durch niedrige Buchsbaumhecken gegliedert und
gestaltet, nur noch sehr selten zu finden sind. Wo sie noch existieren,
befinden sie sich neben oder hinter den Gebäuden und enthalten neben
Obst-, Gemüse-, Gewürz- und Heilpflanzen auch Zierpflanzen, meist alles
in bunter Mischung.
Die kleinen Vorgärten als Ziergärten vor den Bauernhäusern waren nicht
in allen Regionen und nicht zu allen Zeiten üblich. Wie vielen
historischen Flurkarten zu entnehmen ist, standen die Wohnhäuser
offenbar ursprünglich in den meisten Regionen Brandenburgs direkt auf
der Flurstücksgrenze zur Dorfstraße bzw. zum Anger. In konzeptionell
angelegten und gebauten Dörfern (Kolonien) finden sich teilweise schon
im 18.Jahrhundert durchgehend Vorgärten. Die meisten der heute
vorhandenen Vorgärten sind jedoch im 19. Jahrhundert entstanden, als die
alten Fachwerkhäuser den noch heute vorhandenen Massivbauten weichen
mussten und mit zunehmendem Wohlstand eine allgemeine Bereitschaft zur
"Verschönerung" in den Dörfern um sich griff. Nur die Wohnhäuser wurden
dann um etwa 2 bis 4 m zurückgesetzt und der kleine Bereich vor dem Haus
als reiner Ziergarten mit Blumen bepflanzt. Die Nebengebäude, auch die
massiven Ersatzbauten, wurden weiterhin an der Grundstücksgrenze
errichtet. Dieses Siedlungsbild prägt noch heute massenhaft die Dörfer
Brandenburgs, es sollte als typische Erscheinung erhalten bleiben.
Teilweise sind Vorgärten auch im Zusammenhang mit der Separation und der
Umgestaltung der Angerbereiche entstanden. Die Anlieger waren dann
bereit, einen Streifen vor ihrem Haus zu erwerben, als Ziergarten zu
gestalten und einzufrieden.
Neben Bäumen hatten noch andere Pflanzen eine besondere Funktion, z.B.
Dachwurz / Hauswurz (eigentlich: Dachwurzel). Diese sollte nach altem Volksglauben vor Blitz und Feuer
schützen. Man pflanzte sie auf die rohr- oder strohgedeckten Firste der Häuser und
später, als die Dächer massiv gedeckt wurden, auf die Köpfe der
gemauerten Torpfeiler. Dort konnte sie nur überleben, weil sie eine
äußerst anspruchslose Pflanze ist. Der Glaube an die Schutzkräfte dieser
Pflanze stammt schon aus der römischen Antike. Die ursprüngliche Bedeutung
im mitteleuropäischen Raum wird daher kommen, dass Dachwurz den strohgedeckten und
witterungsempfindlichen First durchwurzelt, dabei stabilisiert und
außerdem trocken hält, indem sie ihm jede Feuchtigkeit entzieht. Trockene
Dachfirste wiederum ziehen weniger den Blitz an. Es existieren auch noch diverse andere Theorien.

• Links: Hausbäume in alter Tradition vor einem
Bauernhaus. Das Dorf ist 1813 vollständig abgebrannt, 1815 wieder
aufgebaut und der Baubestand weitgehend unverändert erhalten.
Theoretisch könnten die Linden aus dieser Zeit stammen, vermutlich
wurden sie aber schon einmal nachgepflanzt (Breetz, Prignitz)
• Mitte: Das alte Pfarrhaus versteckt sich hinter seiner grünen
Hülle aus Efeu ... (Zehlendorf, Oberhavel)
• Rechts: Friedenseichen für die Siege von 1864 und 1871 neben einem
Denkmal für Dietrich von Quitzow, der 1593 an dieser Stelle erschlagen wurde (Legde, Prignitz)
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Glossar zur brandenburgischen Dorfgeschichte
Ablösung: Bestandteil der preußischen Agrarreformen nach 1815, bei dem unter anderem die
mit der sozialen Stellung (Bauer, Kossät, Büdner) verbundenen Abgaben-
und Leistungspflichten gegenüber dem Adel bzw. Grundbesitzer durch
Zahlung eines Einmalbetrages abgelöst, also für immer abgekauft wurden.
Wer Geld nicht aufbringen konnte oder wollte, hat teilweise Landbesitz
gegeben. Erste Ablösungen begannen schon um 1760.
Anbauer: Meist ortsfremder Zuzügler, dem von der
Gemeinde ein Stück von der Allmende zugewiesen wurde zur Gründung einer eigenen
Existenz. Da sich diese Flächen fast immer am Dorfrand befanden, baute er an
das Dorf an und vergrößerte somit die Siedlungsfläche ohne das Hufenland
zu verkleinern, er war ein Anbauer. Mit dieser Bezeichnung war nur die
räumlichen Lage des Anwesens gemeint, nicht der soziale Status etwa im Sinne eines
Kleinbauern. Später ist aus dieser Bezeichnung wohl der Familienname
Anacker entstanden. In den Rezess-Urkunden zur Separation wurden die
Anbauer in der Rangfolge nach Bauern, Kossäten, Büdnern und Häuslern
meist als letzte Gruppe unter den Besitzenden aufgeführt, obwohl sie
Büdner oder Häusler waren.
Ausbauer, Abbauer: Entweder ein Dorfbewohner, der
wegen Platzmangels (z.B. nachgeborener Sohn) aus dem Dorf ausgezogen ist (Aussiedler)
oder ein ortsfremder Neusiedler, der außerhalb des Dorfes, aber noch innerhalb der
Gemarkung mit anderen eine neue Hofgruppe gegründet hat, wohl meist auf
erworbenem oder geerbtem Hufenland. Die Ortsnamen dieser
kleinen Wohnplätze im Außenbereich wurden aus dem Dorfnamen mit dem Zusatz
Ausbau oder Abbau gebildet (mit oder
ohne Bindestrich), sie tauchen vielfach in Brandenburg auf, auch im
Zusammenhang mit Bodenreformsiedlungen nach 1945 auf enteignetem Land
der Gutsbesitzer. Die Bewohner blieben schon dem Ortsnamen nach
Angehörige ihres Dorfes.
Bauer: Ursprünglich ein Hüfner, später ganz allgemein ein Landwirt, der eigenes
Land mit seiner Familie sowie eventuell Knechten und Mägden selbst
bewirtschaftete und davon leben konnte. Anfangs wurde zwischen
Vollbauern (Vollhüfner) und Halbbauern (Halbhüfner) unterschieden. Um
die Mitte des 19.Jahrhunderts entstand die Einteilung in Großbauern
(20-100 ha), Mittelbauern (5-20 ha) und Kleinbauern (2-5 ha).
Kleinbauern mit Zuerwerbsbedarf sanken zu Kossäten ab, Agrarbetriebe
über 100 ha wurden als Gut bezeichnet. Die Besitzer dieser Güter
arbeiteten in der Regel nicht mehr selbst mit, im Gegensatz zu den
ursprünglichen Bauern.
Büdner (Häusler, Kätner): Besitzer eines kleinen Hauses (Bude, Kate) mit Garten zur
Selbstversorgung. Büdner haben ihr Geld als Handwerker, Heimarbeiter,
Tagelöhner oder sonstige Arbeiter verdient; sie stellten unter den
Besitzenden im ländlichen Raum die unterste soziale Schicht dar. Nicht
selten erlangten sie durch gutes Wirtschaften und Landkäufe mehr Besitz
und bessere Lebensverhältnisse als Kossäten - der festgefügten
dörflichen Hierarchie nach behielten sie jedoch ihren Status als Büdner.
Häufig wurde in den brandenburgischen Dörfern auch noch zwischen Büdnern
und Häuslern unterschieden, die Häusler standen dann unter den Büdnern.
Dorfbewohner ohne Immobilienbesitz, die als Untermieter wohnten, wurden
Einlieger genannt.
Dorfschmied: Der Schmied war Büdner oder Kossät
wie alle anderen ortsansässigen Dorfhandwerker auch. Ursprünglich
betrieb er die im Gemeindebesitz befindliche und auf der Allmende
errichtete Dorfschmiede im Lohnverhältnis. Die Dorfschmiede gehörte
neben Dorfkirche, Friedhof, Hirtenhaus und Küsterhaus (beides Büdner im
Angestelltenverhältnis) zur Grundausstattung des Dorfangers als Teil der
Allmende, später kamen noch Dorfschule samt Lehrerwohnung sowie
Spritzenhaus hinzu. Alle auf der Allmende errichteten Baulichkeiten
gehörten ursprünglich der Gemeinde. Falls der Dorfanger einen gewissen
Mindestabstand zwischen dem Schornstein der Schmiede und den reet- oder
strohgedeckten Gebäuden der Umgebung nicht hergab, wurde die Schmiede
aus Brandschutzgründen am Ortsrand errichtet. Bei Straßendörfern war das
fast immer der Fall. Durch kurmärkischen Amtsrezess wurde 1702
festgelegt, dass die Dorfschmieden zu veräußern sind, seitdem sind
Dorfschmiede selbstständige Handwerker.
Herrenhaus: Oberbegriff für die als Gutshaus, Rittergut oder auch Schloss
bezeichneten Herrschaftssitze des Landadels, deren Inhaber mit
besonderen Rechten und Privilegien ausgestattet waren, Sitz und Stimme
im kurmärkischen Landtag hatten und einen landwirtschaftlichen Betrieb leiteten. Der Begriff
bezeichnet die Funktion; architektonisch reicht die Spanne von
ortsüblichen Bauernhausformen bis zu schlossartigen Prunkbauten. Mit dem
späten 19.Jahrhundert entstanden diverse Güter ohne Herrenhausfunktion;
der Name bezieht sich dann nur noch auf den Umfang des Flächenbesitzes
(über 100 ha). Bekannt sind die nach 1870 zu "Bauerngütern"
aufgestiegenen reichen Großbauern im Umfeld von Berlin oder die vielen
Abspaltungen von alten Rittergütern, bei denen das Adelsprivileg beim
Stammgut verblieb.
Hufe: In der Gründungszeit der märkischen Dörfer entsprach eine Hufe der
Fläche, die eine bäuerliche Familie zur eigenen Ernährung benötigte und
allein bewirtschaften konnte. Je nach Bodengüte und landschaftlichen
Verhältnissen ergaben sich daraus sehr unterschiedliche Größen. Im
Brandenburger Raum wurden Größen zwischen 7 und 15 Hektar nachgewiesen,
im Schnitt etwa 10 Hektar, also etwa 40 Morgen.
Hüfner: Bauer mit mindestens einer Hufe Land. In den meisten Regionen waren die
Bauern ursprünglich mit zwei (Zweihüfner), gelegentlich bis zu vier
Hufen (Vierhüfner) ausgestattet. Durch Teilung entstanden später
kleinere Wirtschaften, die dann als Halb- oder Viertelhüfner bezeichnet
wurden. Damit jeder Bauer gerecht an den unterschiedlichen
Bodenqualitäten der Gemarkung beteiligt war, lag der Hufenbesitz eines
Bauern nicht separat, sondern in schmalen Streifen im Gemenge mit den Anteilen
der anderen Besitzer. Daraus ergab sich der
"Flurzwang", der Acker konnte nur durch alle Besitzer gleichzeitig
bearbeitet werden.
Insthaus: Mehrfamilienhaus für besitzlose Landarbeiter eines Gutes. Instleute
(Inste, Insassen) waren langfristig mit Vertrag auf einem Gut im Lohnverhältnis und teilweise
auch im Gewinnbeteiligungsverhältnis angestellte Landarbeiter mit
ihren Familien, gelegentlich auch mit eigenen Knechten. Insthäuser wurden durch das Gut unterhalten, mit
gemeinsamen Küchen für bis zu vier Wohnungen und gelegentlich kleinen
Gärten ausgestattet und teilweise auch als Reihenhäuser errichtet. Nach
ihrem Grundriss waren es in Brandenburg immer Querflurhäuser.
Kate (Katen): Kleines, ärmliches Wohnhaus als Einzel- oder Doppelhaus. Das Wort stammt
aus dem norddeutschen Sprachraum, leitet sich ab von "kot",
"kote", "köte" oder "kotte" und bedeutet Hütte, Schuppen und/oder Stall. In der Kate wohnten
Kätner, Büdner, Häusler oder Kossäten.
Kossät: Ableitung von Kate (kote), "Kotsasse", "Katensitzer",
"Kötter". Ursprünglich nur mit Haus, Garten und etwas hofnahem Acker ausgestattete soziale Schicht.
Die hinter Hof und Gartenland liegenden kleinen Ackerstücke wurden auch
als "Wörden" bezeichnet, sie waren kein Hufenbestandteil. Die Kossäten
vergrößerten später durch Erwerb von Hufenanteilen ihre Wirtschaft,
waren aber keine vollwertigen Bauern, weil sie sich allein von ihrer
bäuerlichen Wirtschaft nicht ernähren konnten und zusätzlich als
Handwerker, Gärtner, Fischer usw. betätigen mussten. Der Kossätenstand
ist sehr alt (nachweisbar seit 1375, Landbuch Kaiser Karls IV.), sein Ursprung bisher aber nicht
abschließend erforscht.
Lokator: Der im Mittelalter durch Adel oder Klerus mit der Gründung
(Kolonisation) eines Dorfes beauftrage Führer einer Kolonistengruppe. Er
war mit besonderen Rechten und Privilegien ausgestattet, erhielt
allgemein den doppelten Anteil am Hufenbesitz und übte das Schulzenamt
aus. Aus den Lokatoren entwickelte sich teilweise in den späteren
Jahrhunderten der niedere Adel.
Morgen: Historisches Flächenmaß von regional unterschiedlicher Größe; ein
"Preußischer Morgen" entsprach etwa einer Fläche von 0,25 Hektar = 25 Ar = 2500 m².
Schnitterkaserne: Durch ein Gut unterhaltene Herberge als Massenunterkunft für (in
Brandenburg meist polnische) Wander- oder Saisonarbeiter ohne Familien. Die meisten Arbeiter wurden zur Getreideernte und
Heuernte als Schnitter / Mäher benötigt, daher die Bezeichnung für das Gebäude.
Separation: Bestandteil der preußischen Agrarreformen nach 1815, auch als
"Gemeinheitsteilung" bezeichnet. Aufteilung der bisher gemeinsam
genutzten Teile der Gemarkung (Allmende) und Umwandlung in Privatbesitz,
in deren Folge viele Büdnerstellen entstanden. Mit diesem Vorgang
verbunden war meist die nach Eigentümern sortierte Zusammenlegung
("Verkoppelung") der bisher verstreut im Gemenge mit anderen Eigentümern
liegenden Hufenanteile durch Flurneuordnung mit Wertausgleich.
Die Fortsetzung der Broschüre mit den Teilen 3 Gebäude und Baugestaltung (Seiten 29-44) und 4 Natur
und Landschaft (Seiten 45-50) folgt auf der nächsten Webseite, bitte klicken Sie auf die folgende weiße
Schrift: Fortsetzung: Teile 3 und 4
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