Spurensuche im ländlichen Raum
Die Menschen haben im Siedlungsraum bis in die jüngste
Vergangenheit Spuren hinterlassen, die zu großen Teilen heute als
schutzwürdig gelten. Wer sich mit der Entwicklung unserer Dörfer
befasst, sollte daher über ausreichend historisches Wissen verfügen,
gleichgültig, ob er eine Siedlung oder nur ein einzelnes Gebäude
betrachtet. Historische Kenntnisse sind die Voraussetzung für den
fachgerechten Umgang mit den schutzwürdigen Kulturgütern des ländlichen
Raumes.
Dörfer, Gebäude und Bautechnik
Im Kernbereich unserer märkisch-brandenburgischen Dörfer sind die historischen Siedlungsformen
meist noch gut erkennbar. Für viele Menschen sind ihre Wohnorte das, was mit dem Begriff Heimat
zuerst verbunden und schon deshalb instinktiv als schutz- und entwicklungswürdig betrachtet wird.
Um Verwechslungen und Irrtümer auszuschließen, sollte man dabei in Brandenburg besser von brandenburgischen
Dörfern sprechen, denn märkische Dörfer gibt es auch im Märkischen Kreis im Gebiet des heutigen
Westfalen, hervorgegangen aus der Grafschaft Mark (umgangssprachlich "Die Mark"), seit 1609
durch Erbfall zu Brandenburg-Preußen gehörig. Bei den Dörfern der Niederlausitz ist zu beachten, dass
diese bis auf wenige Ausnahmen nie "märkisch" waren, sondern bis 1815 sächsisch und danach
der preußischen Provinz Brandenburg zugeschlagen wurden, die Mark Brandenburg existiert seitdem als
Herrschaftsgebiet de jure nicht mehr und auch als Heimatbegriff für die Niederlausitz ist die Bezeichnung
falsch. Die Dörfer und Gemeinden der Niederlausitz sind jetzt brandenburgisch, aber nicht märkisch.
Die Gestalt des märkischen / brandenburgischen Dorfes
Die Struktur eines Dorfes ergibt sich aus der Beziehung der privaten
Grundstücke zum öffentlichen Raum. Nach diesem Kriterium werden die
Ortsbilder bestimmten Gruppen zugeordnet. Die in Brandenburg
vorherrschenden Dorfformen sind das Angerdorf und das Straßendorf in
allen Varianten. Der öffentliche Raum wird unter anderem geprägt durch die
Stellung der Baukörper auf den Grundstücken, einzelne Dominanten
(Kirchturm) und innerörtliche Grünstrukturen.
Angerdörfer gehören zu den planmäßig gegründeten
Dorfanlagen. Die privaten Häuser und Höfe eines Angerdorfes umschließen
immer eine unterschiedlich große und langgestreckte Freifläche, den
Anger. Es gibt mindestens zwei Zugänge für eine durchgehende Straße. Die
Straße teilt sich im Dorf, so dass der Anger als nutzbarer Bereich in
der Mitte erhalten bleibt. Mit dem allgemeinen Ausbau der Verkehrswege
übernahm eine Seite die Funktion der Durchgangsstraße, die andere blieb
als unbefestigter Weg erhalten, welcher vielfach noch heute in dieser
Form nur dem Anliegerverkehr dient.
Der Anger war Allgemeinbesitz. Er diente als gemeinsame Nutzfläche und
Bauplatz für Kirche, Friedhof, Schmiede und Hirtenhaus, Dorfteich als
Viehtränke und Feuerlöschteich sowie in späteren Jahren für Schule und
Spritzenhaus; außerdem war er Auslauf und Sammelplatz für Tiere. Die
beiden Zugänge eines Angerdorfes wurden vor Jahrhunderten am Abend im
wörtlichen Sinne geschlossen, der Anger wurde damit zum geschlossenen
Stall, im Gegensatz zum "Upstall", dem offenen Stall, der außerhalb des
Dorfes lag und dem Dorfhirten unterstand. Der Weg, auf dem die Tiere zum
Upstall getrieben wurden, war die "Trift"; der alte Begriff "triften"
bedeutet treiben. Noch heute gibt es in vielen Dörfern einen Triftweg
oder eine Triftstraße. Anger, Trift, Upstall und Hutung gehörten zur
"Allmende", sie waren Gemeinbesitz und wurden von allen Dorfbewohnern
gemeinsam genutzt.
Mit der Auflösung der festen Dorfgrundrisse und ihrer Erweiterung
entlang der Ausfallstraßen entstanden zunehmend Stellen für Kleinbauern,
Kossäten und Büdner am Rande der Dörfer. Hier wohnten immer die ärmeren
Schichten. Noch heute ist dieses ehemalige soziale Gefälle an der Größe
der Häuser ablesbar. Die alten Höfe der Vollbauern befinden sich immer
im Zentrum des Dorfes.
• Links: Dorfanger mit Kirche, Friedhof und Kriegerdenkmal (Nunsdorf, Teltow-Fläming)
• Rechts: Großes Angerdorf, mittelalterlicher Ursprung, mit
Ortswachstum entlang der Ausfallstraßen ab etwa 1870 (Marwitz, Oberhavel); Bauerndorf mit Zwei-, Drei- und
Vierseithöfen; auf dem Anger Kirche, Küsterhaus, Teich, ehemalige
Dorfschule und Schmiede (Dorfentwicklungsplanung von Dipl.-Architekt
Norbert Rauscher, Bestandsdarstellung, 1996)
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Rundlinge und Platzdörfer sind eine spezielle
Ausprägung der Angerdörfer. Auch hier existiert eine (von Wegen umschlossene)
Freifläche, jedoch nicht langgestreckt, sondern rund oder hufeisenförmig
und mit ursprünglich nur einer Zufahrt. Bei kleinen Rundlingen stand die
Kirche außerhalb des Dorfkerns, bei größeren auf dem Anger.
Eine solche Situation war schwer zu erweitern und daher im Laufe der
Zeit unpraktisch. Nur in wenigen Fällen ist der Dorfgrundriss
unverändert erhalten geblieben, meist wurden später Durchfahrten
geschaffen, so dass funktionell zum Angerdorf kein Unterschied mehr
besteht. Lediglich die kompakte Form lässt noch den Ursprung erkennen.
Bei annähernd quadratischen Angerflächen spricht man eher von Platzdörfern.
Straßendörfer haben eindeutig keinen Raum für
öffentliche Funktionen im Straßenbereich, darin besteht der Unterschied
zum Angerdorf. Es gibt immer nur eine, meist mittig liegende
Straße, von der nach beiden Seiten die Zufahrten der Höfe abzweigen. Im
zentralen Bereich existiert keine Nebenstraße neben der eigentlichen
Dorfstraße. Je nach Abstand der Hausreihen entsteht beidseitig der
Straße lediglich ein mehr oder weniger breiter Grünstreifen,
entsprechend handelt es sich um ein Straßendorf mit erweitertem
Straßenraum oder nur um ein einfaches Straßendorf. Alle
Gemeinschaftsfunktionen sind in die Häuserreihen integriert oder hinter
die Höfe verlagert. Durch entsprechende Gestaltung des Straßenraumes
konnte jedoch wichtigen Funktionen (Kirche) ein besonderer Platz mit
öffentlicher Wirkung eingeräumt werden.
Der zweite Unterschied besteht in der Tatsache, dass bei Straßendörfern
die Entstehung nicht immer eindeutig bestimmt werden kann. Es gab in
vielen Fällen keine planmäßige Ortsgründung. Auch das spätere
Ortswachstum ist beim Straßendorf im Grundriss nicht mehr
nachvollziehbar, während es beim Angerdorf aus der Lage des Angers
zweifelsfrei zu ermitteln ist. Falls ein Straßendorf doch durch eine
planmäßige Gründung entstanden ist, kann dieser Vorgang teilweise noch
heute im Ortsgrundriss nachgewiesen werden. Der Straßenraum wurde dann
häufig etwas erweitert und an den Dorfenden durch Reduzierung der
Abstände der letzten gegenüberliegenden Gebäude erkennbar zum Abschluss
gebracht. Alles, was danach kommt, ist später entstanden.
Straßenangerdörfer sind Mischformen, bei denen entweder
ein ursprüngliches Angerdorf entlang der Ausfallstraßen gewachsen ist
oder ein Straßendorf von Anfang an nur im Zentrum oder an einem Ende der
Straße eine kleine angerartige Erweiterung etwa für die Kirche und den
Friedhof besaß. Die Bezeichnung wird teilweise unkritisch gebraucht. Sofern
annähernd genaue Erkenntnisse über die Gründungsform eines Dorfes vorliegen,
sollte auch die entsprechende Bezeichnung verwendet werden, da sich sämtliche
Angerdörfer in diesem Sinne inzwischen zu Straßenangerdörfern entwickelt haben.
Aufschlussreiche Informationen zu dieser Dorfform bietet der Ausgrabungsbericht
zum Dorf Horno von 2004 vor seiner Zerstörung durch Abbaggerung für den
Braunkohletagebau (siehe Teil 5, Literaturverzeichnis: Henker / Kirsch,
Dorfgründungen in der Lausitz; dort auf Seite 179 eine Zeichnung der Dorfanlage).
Das mittelalterliche Dorf Horno wurde bereits bei seiner Gründung im frühen
13.Jahrhundert planmäßig als Straßenangerdorf angelegt, ein Straßendorf mit
einer sehr breiten Dorfstraße und einer einseitigen Erweiterung zum Anger mit
Kirche, Friedhof und Dorfteich. Es wird deshalb zu Recht als Straßenangerdorf
bezeichnet, die Dorfform ist damit genauso alt wie reine Angerdörfer.
Gassendörfer sind kleine einfache Straßendörfer mit
engem Straßenraum. Die Bezeichnung ist unpräzise und weist
umgangssprachlich lediglich auf einen bescheidenen Status des Dorfes
insgesamt hin. Gassendörfer besitzen meist keine eigene Kirche und sind
einem benachbarten Dorf angeschlossen.
Reihendörfer (Hufendörfer) sind im Brandenburger Raum
eine Ausnahme. Gelegentlich finden sie sich noch als Marschhufendorf an
der Elbe (Westprignitz) oder bei friderizianischen Kolonien. Entstanden
sind diese Siedlungen meist aus einer einseitig entlang einer
natürlichen Gegebenheit (Weg, Damm, Fluss, Niederungsrand) gewachsenen
oder geplanten lockeren Hausreihe. Stehen die Höfe sehr eng oder gar in
geschlossener Front, wird von Zeilendörfern gesprochen. Wurde später
auch die zweite Seite des Weges bebaut, mutierte das Ganze zum
Straßendorf.
Neben diesen regelmäßigen Siedlungsformen gibt es noch diverse Misch-
und Sonderformen, so z.B. regellose oder aus der naturräumlichen
Situation erwachsene Streusiedlungen. Keine dieser Formen ist typisch
für das brandenburgische Land.
• Links: Reihendorf aus friderizianischer Zeit, abseits gelegene
ehemalige Kolonie für Holländer, um 1776, erschlossen als Hufendorf (Neuwerder, Havelland)
• Rechts: Kleines Straßendorf, ehemalige LPG-Anlagen im
Außenbereich (Rhinow-Kietz, Havelland); Bauerndorf mit Zwei-, Drei- und
Vierseithöfen (Dorfentwicklungsplanung von Dipl.-Architekt Norbert Rauscher, Bestandsdarstellung, 1996)
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Das Abbild der Sozialstruktur im traditionellen Dorf
Ein Dorf im alten Sinne war eine komplexe und vielschichtige
Siedlungsform, es konnte bei guter Ausstattung über alle wesentlichen
Funktionen für das tägliche Leben verfügen. Dabei haben die internen
Besitzverhältnisse und das sich daraus ergebende soziale Gefüge sowie
regional typische Wirtschafts- und Lebensformen teilweise deutlich die
städtebauliche und architektonische Gestalt der Dörfer geprägt. Sie ist
als Geschichtsdokument und Kulturgut schutzwürdig.
Wenn von Dorferneuerung gesprochen wird, sollte zuerst immer nach Möglichkeiten
gesucht werden, die Lebensfähigkeit des Dorfes im ursprünglichen Sinne zu erhalten
oder, soweit es die gegenwärtigen Rahmenbedingungen zulassen, wieder herzustellen.
Da das Leben im Dorf heute von anderen Inhalten geprägt ist, werden auch andere
Funktionen im Vordergrund stehen. Es bleibt jedoch bei der Tatsache, dass ein Dorf
sich auch heute noch durch eine gewisse Vielschichtigkeit seiner Funktionen von
einer allgemeinen Siedlung unterscheidet bzw. unterscheiden sollte. Die Aufgabe
der Dorferneuerung besteht deshalb auch darin, das Absinken der alten Dörfer
auf das Niveau von Wohn- und Schlafsiedlungen zu verhindern.
Bauerndörfer verkörpern die ursprüngliche und im
Mittelalter begründete Struktur unserer Dörfer. Es gab einen Schulzen
(hervorgegangen aus dem Lokator), der sich im Auftrag des Landesherren
um die örtliche Verwaltung zu kümmern hatte, dafür mit einem größeren
Anteil am Hufenbesitz ausgestattet und eventuell von Steuern befreit war
(Freihüfner), im Übrigen aber ein Bauer war wie alle anderen Hüfner auch.
Die Bauern waren Eigentümer ihres Landes und nur dem Landesherren durch
Steuerleistung verpflichtet. Sie bearbeiteten ihr Land selbst und
konnten ursprünglich über dieses frei verfügen. Lehensverhältnisse,
Erbuntertänigkeiten und ähnliche Abhängigkeiten entwickelten sich erst
später. Schon früh entstanden jedoch aus Erbteilungen und sonstigen
familiären Veränderungen auch Besitzverschiebungen und damit soziale
Differenzierungen, bis sich insgesamt die für uns heute noch im formalen
Ortsbild erkennbaren Strukturen entwickelt haben.
Der Kernbestand der alten Bauernhöfe (Vollbauern, Hüfner) befand sich
immer im Zentrum der Dörfer, was noch heute an der Größe der Höfe
erkennbar ist. Dazwischen entwickelten sich lediglich die aus Teilung
hervorgegangenen Abspaltungen (Altenteiler, Zweitgeborene). Der
ursprüngliche Flächenumfang der Höfe ist aus den Flurkarten meist noch
gut ersichtlich. In Ortsrandlage befanden sich Kleinbauern (Halbhüfner)
sowie Kossäten und Büdner (Häusler). Letztere verfügten nur noch über
etwas Gartenland, waren jedoch nicht an den Hufen beteiligt.
Auf dem zur Allmende gehörenden Anger siedelten nur die der Gemeinschaft
in Abhängigkeit dienenden (Hirte) oder für diese gegen Bezahlung tätigen
Berufsgruppen (Schmied, Küster, Lehrer). Der Pfarrer war ursprünglich
ein Bauer und damit Hüfner, später hat er auch die Funktion des Lehrers
übernommen. Lediglich der Müller wohnte meist ungeschützt außerhalb der
Dorfgemeinschaft, ihm wurden deshalb auch diverse unheimliche Märchen
angedichtet (er konnte den Sagen nach z.B. die Wind- und Wassergeister
für sich arbeiten lassen und hatte meist auch einen kleinen Drachen, der
ihm nach Bedarf goldene Taler beschaffte). Gasthof und Schankrecht waren
fast immer mit dem Amt des Schulzen verbunden.
• Links: Hof eines Bauern mit Nebengebäuden als
Bestandteil eines Bauerndorfes; saniertes Wohnhaus mit hohem Drempel und
Zwillings-Drempelfenstern, Nebengebäude aus Ziegel-Feldstein-Mauerwerk
in Zwickeltechnik, um 1890 (Schulzendorf, Oberhavel)
• Mitte: Wohnhaus eines Großbauern als
Bestandteil eines Bauerndorfes; Ziegel-Sichtmauerwerk, Schieferdeckung,
um 1910 (Roddan, Prignitz)
• Rechts: Herrenhaus, sehr großer, ortsbildprägender Fachwerkbau
mit Mansard-Walmdach, teilweise noch Kreuzstockfenster, um 1780 (Groß
Jehser, Oberspreewald-Lausitz)
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Gutsdörfer sind auf sehr unterschiedliche Weise
entstanden, teils aus der mittelalterlichen Dorfgründung und den
großzügiger ausgestatteten Führungshöfen (Lokator, Ritter, Schulze),
teils auch aus Kloster-, Adels- oder landesherrlichem Besitz (Domänen).
Sofern sich Gutsdörfer aus Bauerndörfern entwickelt haben, konnten
fehlende Erben, Abwanderungen, Kriege und daraus entstandene Wüstungen
sowie das "Bauernlegen" Ursachen für die zunehmende soziale
Differenzierung sein. In den meisten Fällen hat der Adel die vakanten
Ländereien an sich gezogen und zu Gütern vereinigt. Noch im
19.Jahrhundert sind Güter entstanden durch Freikauf der Bauern im
Zusammenhang mit Ablösung und Separation; der Landverkauf machte die
Bauern zu Häuslern. Gleichfalls haben sich jedoch gerade im
19.Jahrhundert diverse Bauernhöfe zu einer Größenordnung über 100 ha
entwickelt und damit den Status eines "Bauerngutes" erlangt. In diesen
Fällen traten die Inhaber der Höfe als Arbeitgeber auf und kaum noch als
selbst mitarbeitende Bauern.
Die städtebauliche Gestalt der Gutsdörfer kann sowohl ein Angerdorf als
auch ein Straßendorf sein, bei nachmittelalterlicher Entwicklung meist
ein Straßendorf, weil für einen Anger (Allmende) kein Bedarf bestand.
Immer existiert ein dominierender Gutshof mit Herrenhaus neben den
kleineren Bauern- und Kossätenhöfen sowie eine Vielzahl von Insthäusern,
Schnitterkasernen, Katen usw., die sich konzentriert um den Gutshof oder
auch mitten im Dorf befinden können. Auch die Kirche war teilweise dem
Gut unterstellt (Patronatskirche).
Friderizianische Kolonien und Dorferweiterungen sind
räumlich und bautechnisch geplante, finanziell und materiell geförderte
sowie in der Ausführung durch preußische Baubeamte kontrollierte
Ansiedlungen auf zugeteiltem Land der Krone, welches häufig zuvor von
privaten (adligen) Landbesitzern oder von Dorfgemeinschaften aus der
Allmende zwangsweise zur Verfügung gestellt werden musste. Ziel war die
Erhöhung der Bevölkerungszahl durch Urbarmachung und planmäßige Besiedelung
("Peuplierung") von minderwertigen und daher ungenutzten
Ländereien sowie die Gewinnung von im Land benötigten Berufsgruppen,
z.B. Weber, Spinner, Uhrmacher, Schuhmacher, Bäcker, Gärtner (Obst- und
Gemüsebauern), Bauhandwerker. Die Siedler wurden überwiegend außerhalb
Brandenburg-Preußens angeworben; auch handelte es sich um ausgediente
Soldaten der friderizianischen Armee. Die Phase der planmäßigen inneren
Kolonisation begann etwa 1685 (Hugenotten) und zog sich vereinzelt bis um 1800
hin, der Schwerpunkt lag in der Regierungszeit Friedrichs II. zwischen 1740-1786.
Das Besondere an den friderizianischen Kolonien ist ihre klare geometrische Gliederung.
Da sie meist für eine bestimmte, sozial einheitlich strukturierte Berufsgruppe
errichtet wurden, kamen auch einheitliche Haustypen zum Einsatz, im nichtbäuerlichen
Bereich aus ökonomischen Gründen oft Doppelhäuser. Teilweise wurde die Bauart der
Häuser den heimatlichen Traditionen der Siedler angepasst ("Holländerhäuser").
In den meisten Fällen wurden die Kolonien als Straßendörfer angelegt, auch als
Kreuzstraßendörfer mit einem zentralen Platz, es existieren jedoch auch sehr große
Angerdörfer, z.B. im Oderbruch. Die brandenburgisch-preußischen Kolonien sind eine
außergewöhnliche Erscheinung in der deutschen Siedlungsgeschichte und als solche
unbedingt schutzwürdig.
Die unter staatlicher Regie errichteten Fachwerkhäuser waren allerdings häufig von
miserabler bautechnischer Qualität. Bei den heute noch erhaltenen Kolonistenhäusern
handelt es sich fast immer um Nachfolgebauten / Ersatzbauten der zweiten oder dritten
Generation. Ulrich Schmelz berichtet über die böhmische Weberkolonie Nowawes
(Potsdam-Babelsberg), dass die erforderlichen Reparaturen an den Häusern nach 35 Jahren
durch die Weberfamilien nicht mehr zu leisten waren. Katja Laudel berichtet, dass im
Oderbruch die Grundschwellen der Häuser ohne Fundamentierung nur auf eingegrabenen
Holzklötzen oder unmittelbar auf dem Boden lagen, was in kürzester Zeit zur Verrottung führte
(zu beiden Autoren siehe das Literaturverzeichnis im Teil 5 dieser Dorfentwicklungs-Seiten:
►).
Die städtebauliche Gesamtqualität der Kolonien blieb davon jedoch unberührt.
Manufakturdörfer entstanden teilweise schon um 1600,
z.B. im Umfeld von Pech- und Glashütten, frühe Industriedörfer
verbreiteten sich besonders mit der Industrialisierung auch des
ländlichen Raumes im 19.Jahrhundert. Ihre Formen sind vielgestaltig je
nach Bedarf. Obwohl es in diesen Dörfern weder Bauern noch Kossäten gab,
sind sie teilweise durch zeittypische ländliche Hausformen geprägt.
Bodenreformsiedlungen für Neubauern, Flüchtlinge und
Vertriebene (Umsiedler) auf nach 1945 enteignetem Gutsland sind keine
eigenständigen Dörfer sondern fast immer Bestandteil eines Altdorfes. Da
sich die Ländereien der Güter in Randlage befanden und Teile dieser
Ländereien durch Parzellierung aufgesiedelt wurden, entstanden
Ortserweiterungen der verschiedensten Form. Sofern räumlich vom Dorf
getrennte Außenbereichssiedlungen entstanden, wurden die Ortsnamen
dieser Hofgruppen manchmal aus dem Namen des Stammdorfes mit dem Anhang
"Ausbau" gebildet (siehe unten, Glossar).
• Links: Kolonistenhäuser um 1833, beide vermutlich Nachfolgebauten
für ehemalige friderizianische Kolonistenhäuser aus der Gründungszeit des Dorfes;
Doppelstubenhäuser, Fachwerk, Krüppelwalm; davor ein dorftypischer Holzlattenzaun
(Neulietzegöricke, Märkisch-Oderland)
• Mitte: Reihenhaus für Arbeiter eines Manufakturdorfes, 1829,
Ziegel-Fachwerk mit Krüppelwalmdach und Fledermausgauben (Glashütte, Teltow-Fläming)
• Rechts: Wohnstallhaus aus der Zeit der Bodenreform für
Vertriebene (Umsiedler) aus Bessarabien, teilweise aus Abbruchmaterial
eines ehemaligen Vorwerkes zum Gut Hohennauen errichtet, um 1947 (Schönholz, Havelland)
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Wenn Sie an einem detaillierten Überblick über die dörfliche Sozialstruktur sowie die Bevölkerungs-
und Wirtschaftsverhältnisse am Beispiel einer konkreten Region interessiert sind, dann klicken Sie
hier: ►. Vorgestellt
werden die Verhältnisse in den Dörfern des damals noch sächsischen Amtes Lübben in der Niederlausitz
mit den drei Hauptgruppen Bauern, Kossäten und Büdner in der ersten Hälfte des 18.Jahrhunderts.
Namen mit historischem Bezug sind ebenfalls ein
schutzwürdiges Kulturgut. Sie geben Auskunft über sonst nicht mehr
erkennbare historische Fakten und sind somit ein indirektes Abbild der
Kultur- und Sozialgeschichte. Leider wird dies nur selten
beachtet. Der Name "Triftweg" dokumentiert z.B. den Verlauf des früheren
Weges vom Dorf zur Gemeindeweide (Hutung), der "Grenzweg" erinnert meist an eine
alte Flur- oder Gemarkungsgrenze. Andere Bezeichnungen sind vielleicht
der letzte Hinweis auf ehemalige, heute nicht mehr existierende Dörfer
(mittelalterliche Wüstungen) oder nach 1945 vollständig beseitigte
Adelssitze. Vielfach gehörten mehrere kleine Dörfer zu einem Kirchspiel.
Der Pfarrer wohnte in einem der Dörfer und kam nur sonntags zum
Gottesdienst in die anderen Orte. Sein Weg war der "Priesterweg", auch
dies ein Stück Dorfgeschichte.
Flurnamen sind Eigennamen topographischer Gegenstände,
Ortsbezeichnungen, zu denen z.B. auch die Landschafts-, Siedlungs- und
Gewässernamen zählen, sie gehören zu den wertvollsten Elementen der
Ortsgeschichte. Sie beschreiben die Landschaft sowie vergangene
wirtschaftliche und kulturelle Aktivitäten der Menschen in dieser
Landschaft und sind somit ein wichtiges Kulturgut. Ihre Entstehung geht
auf den Beginn der menschlichen Tätigkeit zurück, sie spiegeln ein Stück
der volkskundlichen Überlieferung eines Territoriums wider. Die
Separationskarten der ehemaligen preußischen Provinz Brandenburg gehören
zu den wichtigsten Quellen. Mit dem Übergang zur großflächigen
Bewirtschaftung nach dem Zweiten Weltkrieg sind die meisten der alten
Flurnamen leider in Vergessenheit geraten. Eine Website, die sich beispielhaft
mit den Themen Separation, Separationskarten und Flurnamen in einem kleinen Dorf
in der Niederlausitz beschäftigt, finden Sie hier:
►
Dorfordnungen und Landrecht zur Regelung des Gemeinschaftslebens
Die sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen innerhalb der Dorfgemeinschaften
wurden schon früh durch eine Vielzahl von zumeist landesherrlichen Vorgaben (Edict, Rescript,
Declaration, Patent, Publicandum, Erlaß, Circular-Verordnung, ...), teils aber auch durch
Ortsgesetze reglementiert, zu den wichtigsten gehören die alten Dorfordnungen (siehe
Literaturverzeichnis, dort auch bei Kunzendorf 1906). Sie wurden mehrfach erneuert, aus ihnen
haben sich später die Landgemeinde-Ordnungen entwickelt. So gut wie alle Rechte und Pflichten
der sozialen Schichten eines Dorfes waren betroffen, anfangs sogar mit dem konkreten
Strafmaß bei Zuwiderhandlung, über die Jahre mit zunehmender Regelungstiefe. Spezielle Themen
mit besonderem Regelungsbedarf wurden vielfach in separaten Verordnungen abgehandelt,
beispielsweise Brandschutz (Schornsteine, Backöfen, Brunnenbau und Löschwasser, Dachdeckungen,
Auseinanderbau), Holzmangel und Holzverbrauch (Baumschutz, Pflanzpflichten für Bäume und Hecken,
sparsame und holzschonende Konstruktionen) sowie persönliche Rechte und Pflichten (Bauer-,
Gesinde-, Hirten-, Schäfer-, Müllerordnungen); siehe dazu im Teil 4 den zeitgeschichtlichen
Überblick am Anfang.
Ein großer Teil der allgemeinen Vorschriften ist 1794 im "Allgemeinen Landrecht für die
Preußischen Staaten" aufgegangen, welches allein ca. 19.000 Paragraphen enthält; zum Dorf-,
Gemeinde- und Untertanenrecht siehe dort "Zweyter Theil, Siebenter Titel: Vom Bauerstande"
(548 Paragraphen). Dennoch mussten schon bald mit den Stein-Hardenbergschen Reformen ab 1807
unzählige neue Verordnungen erlassen werden zur Anpassung an die grundlegend neuen gesellschaftlichen
Verhältnisse. Zu den Rechten und Pflichten des Dorfschulzen und der neuen Gesetzeslage nach
diesen Reformen siehe im Literaturverzeichnis Heinrich Anton Mascher (1857): "Der Preußische
Dorf-Schulze".
Dorfentwicklung im Umland von Berlin
Eine besondere Situation ergab sich für Brandenburg schon seit etwa 1850
aus der zentralen Lage der Stadt Berlin, welche erhebliche Auswirkungen
auf die städtebauliche (dorfbauliche) Entwicklung der Umlandgemeinden
hatte. Dieser später als "Speckgürtel" bezeichnete Bereich hat
sich mehrfach mit dem Wachstum des Stadtgebietes nach außen verschoben,
zuletzt 1920 mit der Bildung von Groß-Berlin und der Eingemeindung von
59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirken. Die meisten der eingemeindeten Orte sind
als traditionelle Dörfer nicht mehr existent, städtebaulich sind sie nur noch
plangrafisch am Straßenverlauf erkennbar, sie sind eingewachsen in die Stadt
Berlin. Eine Ausnahme bildet das Dorf Lübars im nördlichen Stadtgebiet. Neue
Speckgürteldörfer waren danach die außerhalb des neuen Stadtgebietes
liegenden Dörfer.
Ein gutes Beispiel für diese Entwicklung ist das ehemalige kleine Angerdorf
Glienicke am nördlichen Stadtrand von Berlin, heute Gemeinde Glienicke/Nordbahn.
Seit den 1890er Jahren hat sich hier zunehmend ein starker Siedlungsdruck
durch Freizeitnutzung und Wohnungsbau entwickelt, was 1904 und um 1906 zu
Parzellierungsplänen durch Überplanung der Flurkarten führte, weitgehend
ohne Rücksicht auf die alten Strukturen von Wörden (siehe Glossar unten)
und Feldflur, lediglich die vorhandenen Straßen und die zur Bewirtschaftung
der Höfe erforderlichen Parzellierungen wurden beibehalten. Außerhalb dieser
Flurstücke erfolgte rationale Quartierbildung mit Rasterparzellierung. Das
heutige architektonische Ortsbild erinnert nur noch in Resten an das
ehemalige Dorf, die Dorfentwicklung ist beendet.
• Das Angerdorf Glienicke, seine Überplanung und Parzellierung
um 1906. Unter der neu geplanten Parzellierung sind die alten Flurgrenzen noch
teilweise erkennbar, die alten Flurnamen wurden übertragen, so z.B. grün die Woerden
hinter den ehemaligen Bauernhöfen. Bildquelle: Website der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, Auszug aus
der digitalisierten historischen Karte 3, gemeinfrei, siehe direkt hier:
► Weitere Informationen zur Siedlungsentwicklung in Glienicke/Nordbahn sowie Erläuterungen
zu dem gezeigten Kartenausschnitt finden Sie hier:
►
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Historische Bautechniken
Im historischen ländlichen Raum wird im Wesentlichen zwischen zwei
großen Gruppen unterschieden: Holzbau und Massivbau. Zum Holzbau gehören
Fachwerk- und Blockbau sowie diverse Mischformen, z.B. Umgebinde- oder
Bohlenfachwerkbauten. Dem Massivbau werden alle Mauerwerksbauten aus
Ziegel, Naturstein und Werkstein zugerechnet. Lediglich der Lehmbau
stellt eine Sonderform dar. Je nachdem, ob er selbsttragend oder nur
wandfüllend ist, wird er der einen oder der anderen Kategorie
zugeordnet. Die ursprünglich in Brandenburg flächendeckend verbreitete
Bauform war der Fachwerkbau, erst um die Mitte des 19.Jahrhunderts hat
sich der durchgehende Wandel zum Massivbau vollzogen.
Fachwerkbau ist eine Skelettbauweise, bei der die
tragende Holzkonstruktion mit unterschiedlichen Wandbaustoffen
geschlossen (ausgefacht) wird. Als Ausfachungsmaterial dienten Holz,
Lehm und Ziegel. Beim Lehmrutenfachwerk wurden die gefachbildenden
Konstruktionshölzer umlaufend mit einer groben Nut versehen, in welche
etwa im Abstand von 15 cm Holzstaken senkrecht und stramm eingeschoben
wurden. Die Staken wurden mit Ruten umflochten (umwunden, daher der Begriff
"Wand") und das daraus entstandene Flechtwerk mit einem Gemisch
aus gebrochenem Stroh und Lehm ausgedrückt / gefüllt, so dass eine mit dem
Fachwerk bündige Wandfläche entstand, welche nach dem Abtrocknen des
Lehms gekalkt werden konnte.
Häufiger wurde jedoch in Brandenburg auf das Flechtwerk verzichtet und
die dichter stehenden Staken direkt mit Strohlehm beworfen und
ausgerieben. Dieses Lehmstakenfachwerk ist überall bei baufälligen
Gebäuden zu entdecken.
Bohlenfachwerk (Bohlenständerbau) existiert nur noch in wenigen
Beispielen, traditionell in den Blockbauregionen im südöstlichen
Brandenburg. In diesem Fall wurden die Fachwerkhölzer sauber genutet und
in die Nut waagerecht Bohlen eingeschoben. Ziegelfachwerk wurde mit
Ziegeln ausgemauert, zur Sicherung und Verankerung der Ausfachung wurden
meist schmale Dreikantleisten mittig auf die Fachwerkhölzer genagelt.
Blockbau ist eine nur noch vereinzelt im südöstlichen
Brandenburg (Spreewald-Region) anzutreffende Bauweise, bei der sämtliche Wände aus
waagerecht auf der Schwelle gestapelten Vollhölzern bestehen. An den
Ecken wurden die Hölzer durch Aussparungen auf unterschiedliche Art
verbunden (verkämmt, verschränkt, verblattet, verzinkt). Der Blockbau kam für alle
Gebäudeformen zur Anwendung. Da teilweise auch Halbstämme oder nur dreiseitig bearbeitete
Hölzer eingesetzt wurden, mussten die Fugen der äußeren unbearbeiteten
Seite ("Waldkante") mit einer Mischung aus Lehm und
Strohhäcksel verstrichen werden; diese Mischung wurde nach dem
Abtrocknen weiß getüncht, was im Kontrast zu den dunklen Hölzern ein sehr markantes
Fassadenbild erzeugt.
Lehmbau als Massivbau ist eine uralte Bautechnik,
jedoch kaum erlebbar, weil sie von außen als solche nicht zu erkennen
ist. Zur Absicherung des Witterungsschutzes wurden Lehmwände immer
verputzt und gekalkt. Lehmbau taucht in den verschiedensten Varianten in
allen Zeiten im Umfeld seiner Fundorte auf, besonders in Notzeiten wurde
bis in die jüngste Vergangenheit mit dieser äußerst billigen Bauweise
experimentiert (Lehmbau- und Normungsausschüsse in Sachsen und Preußen
1920; Lehmbauten für Neubauern nach 1945 auf Basis von Voruntersuchungen
der Kriegszeit). In Preußen hat sich der berühmte Landbaumeister David
Gilly um das Thema verdient gemacht. Da Lehm jedoch ein relativ
feuchtigkeitsabhängiges und instabiles Gefüge aufweist, blieb der
Lehmbau auf ein Nischendasein beschränkt.
• Links: Fachwerkkirche von 1689 mit verbrettertem Westturm
(Schönberg, Ostprignitz-Ruppin)
• Mitte: Lehmstakenfachwerk, Holzstaken mit Strohlehm,
Detail einer im Verfall befindlichen Scheune, um 1800 (Schönwalde, Elbe-Elster)
• Rechts: Bohlenfachwerk, Detail einer Scheune mit verbrettertem
Giebel, vmtl. um 1820 (Gruhno, Elbe-Elster)
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Mauerwerksbau aus Ziegel, Naturstein und Werkstein ist
so alt wie der Fachwerkbau, er war jedoch in frühen Zeiten immer den
besseren Leuten vorbehalten. Ein "festes Haus" war immer ein Herrenhaus.
Die ersten festen Bauten der Bauern waren die Feldsteinkirchen, die im
Mittelalter auch dem Schutz und der Verteidigung dienten.
Ziegelbauten aus unverputztem Sichtmauerwerk,
landläufig als Backsteinbauten bezeichnet, finden sich ohne
Einschränkung in ganz Brandenburg, sie erlebten besonders in der zweiten
Hälfte des 19.Jahrhunderts eine bis dahin nicht gekannte Verbreitung.
Ganze Landschaften sind durch den Ziegelbau geprägt (z.B. die Region um Bad
Wilsnack). Ziegelsichtmauerwerk ist in der Mark Brandenburg seit dem
Mittelalter bekannt (Kirchen, Klöster, Herrenhäuser), jedoch kaum im
bäuerlichen Bereich. Dort erscheint es zuerst im späten 18.Jahrhundert
als Ausfachungsmaterial bei Fachwerkbauten. In der friderizianischen
Zeit wurden Massivbauten überwiegend als Putzbauten errichtet; diese
waren billiger, der Ziegel konnte von minderer Qualität sein, auch entsprach
die verputzte Fassade dem Zeitgeschmack. Die Fassaden von Fachwerkbauten wurden
zeitweise über die Hölzer hinweg einheitlich getüncht / geschlämmt, um einen
"massiven" Gesamteindruck zu erzeugen.
Die einfachen groben Ziegel für verputzte Massivbauten und verputzte Ausfachungen
bei Fachwerkbauten stellten die Bauern für den Eigenbedarf und im Nebenerwerb selbst
her, unter Anleitung eines erfahrenen Zieglers. Dazu gibt es einen außerordentlich
interessanten, detailreichen und kommentierten Film auf YouTube: Der Lehm
beim bäuerlichen Hausbau ‒ Feldbrandziegelei. Ein historischer
Film von 1963, bereitgestellt durch die Volkskundliche Arbeitsstelle des
Landschaftsverbandes Rheinland beim Institut für Geschichtliche Landeskunde
an der Universität Bonn, wissenschaftliche Bearbeitung durch Dr. G. Simons,
siehe direkt hier:
►
(Stand: 24.11.2023). Die Aufnahmen zeigen vollständig den Arbeitsablauf einer
historischen Feldbrandziegelei ohne Nutzung von Gebäuden auf dem freien Feld.
Es sind Bilder des Landschaftsverbandes Rheinland von 1963 aus Sabershausen
im Hunsrück. So hat man um 1850 auch in Brandenburg im ländlichen Raum grobe
Ziegel gebrannt. Dauer des Films etwa 47 Minuten, leider wie üblich bei YouTube
mit vorgeschalteter und gelegentlich zwischengeschalteter Fremdwerbung, die in
keinem Zusammenhang mit dem Inhalt des Films steht (nutzen Sie Firefox mit
installiertem Werbeblocker).
Die Stunde der Sichtziegelbauten war spätestens um die Mitte des 19.Jahrhunderts
mit Einführung der manufakturmäßigen und bald auch industriellen Massenproduktion
gekommen, womit alle nur denkbaren Materialhärten, Ziegelformen,
Oberflächenqualitäten usw. ermöglicht wurden. Die Grundfarbe der
produzierten Ziegel war abhängig von den regionalen Tonvorkommen, das
Farbspiel ist teilweise noch heute prägend und gibt z.B. der Region um
Glindow ihr unverwechselbares Bild.
• Links: Ziegelsichtmauerwerk aus der Zeit des
Jugendstil, äußerst selten und hervorragend erhalten; hinten mit
Zwerchgiebel; Segmentbogen-Fenster, Feldsteinsockel, um 1910 (Krampfer, Prignitz)
• Mitte: Verblendmauerwerk, mehrfarbig, teils glasiert, mit
Formziegeln und stark plastischem Terrakotta-Schmuck, Bauernhaus von 1911 (Brachwitz, Potsdam-Mittelmark)
• Rechts: Verblendmauerwerk, zweifarbig, mit
flächigem Terrakotta-Schmuck als Platten-Fries, Bauernhaus um 1910 (Saßleben, Oberspreewald-Lausitz)
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Bei Wohngebäuden der Gründerzeit wurden oft für die Schmuckfassaden
bessere Ziegelqualitäten eingesetzt als für die weniger oder nicht
sichtbaren Giebel- und Rückseiten; man erkennt das an den geringen
Farbunterschieden und gelegentlichen Frostabplatzungen bei den minderen
Qualitäten. Auch kam im späten 19.Jahrhundert vermehrt das Verblendmauerwerk
aus Klinkern zum Einsatz, bei dem einem schlichten Rohbau aus Ziegelmauerwerk
eine aufwendige Ziegel- oder Ziegel-Stuck-Fassade aus teils glasierten Sonderformaten,
Formziegeln und Terrakotta-Platten vorgeblendet wurde; feinste Fassaden hatten sehr
schmale und außen unvermörtelte Fugen (Hohlfugen). Giebel- und Rückseiten der
Wohngebäude wurden sehr oft ohne jeden Schmuck glatt verputzt, was die
Kulissenhaftigkeit der Straßenfassade noch betont.
Bei Nebengebäuden erfolgte die Ausführung bescheidener und rundum
einheitlich. Verblendmauerwerk war nicht üblich, Ornamente wurden
überwiegend durch das Spiel mit Normalformaten erzeugt, sehr oft in
Kombination mit eingemauerten Biberschwanz-Dachziegeln. Die Wirkung der
Nebengebäude erscheint damit insgesamt bodenständiger. Alle Varianten
sind anzutreffen, die Ausläufer regional unterschiedlich noch bis in die
1930er Jahre. Weitere Informationen zur brandenburgischen Ziegelarchitektur
finden Sie im Teil 4 zu dieser Webseite, siehe direkt hier:
►.
• Links: Feldsteinmauerwerk gezwickelt, instand gesetzt, darüber
Ziegelsichtmauerwerk mit Rollschicht; Stallgebäude, um 1880 (Polßen, Uckermark)
• Mitte: Feldsteinmauerwerk verfugt, instand gesetzt, darüber
Ziegelsichtmauerwerk mit Schmuckfries; Stallgebäude, um 1880 (Schönfeld, Barnim)
• Rechts: Ziegelsichtmauerwerk in qualitätvoller Ausführung an einem quer erschlossenen Wohnhaus mit
Drempel, Ziegel-Naturstein-Sockel, Segmentbogen-Fenster, um 1900 (Legde, Prignitz)
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Feldsteinbauten im privaten dörflichen Baubestand waren
bis zum Beginn des 19.Jahrhunderts äußerst selten. Verglichen mit dem
Fachwerkbau erfordert die Herstellung von Feldsteinmauerwerk einen
deutlich höheren Arbeitsaufwand. Holzknappheit und
Feuerschutzverordnungen erzwangen jedoch gegen Ende des 18.Jahrhunderts
ein Umdenken und verhalfen neben dem Ziegelbau auch dem Feldsteinbau zum
Durchbruch, vorerst jedoch nur in geringem Maße. Vorkämpfer waren auch
hier die preußischen Landbaumeister und ihre Nachfolger, bereits vor
1800 wurden Anregungen für einfache ländliche Bauten publiziert.
Feldsteinbauten wie etwa in Wolfshagen waren noch um 1835 verklärte
Reminiszenzen an diese preußische Landbauschule, sie unterlagen hohen
ästhetischen Ansprüchen.
Seit der Mitte des 19.Jahrhunderts tauchen größere Mengen an
Feldsteinbauten je nach regionaler Verfügbarkeit in vielen Gebieten
Brandenburgs auf, vorzugsweise im nordöstlichen und östlichen Raum. Überwiegend
handelt es sich um Spaltsteinbauten, Fugen und Zwickel teils mit
Splittersteinchen gefüllt (Zwickeltechnik), teils nur vermörtelt, fast
immer in Kombination mit Ziegelmauerwerk für Kanten, Ecken, Laibungen
usw. Nach der großen Ära der spätfriderizianischen Putzbauten im
landesweit bekannten "Preußisch Ocker" waren Sichtmauerwerksbauten aller
Gattungen auch schlicht eine Mode des 19.Jahrhunderts. Verputzter
Mauerwerksbau war zu allen Zeiten billiger, Naturstein konnte nur dort
konkurrieren, wo das Material am Ort vorrätig war und zumindest
teilweise in Eigenleistung gebaut wurde.
Vor allem aber ist Ziegelmauerwerk deutlich wärmer. Wohnbauten aus
Feldstein benötigten dickere Außenwände, sie sind daher sehr selten, es musste mit Hilfskonstruktionen
gearbeitet werden (Hintermauerung), was gleichzeitig erst glatte (weil
verputzte) raumseitige Wandoberflächen ermöglichte. In dem bekannten
Feldsteindorf Reicherskreuz (Landkreis Spree-Neiße) liegen die
Wanddicken der Wohngebäude häufig bei etwa 90 cm. Feldstein allein bringt so gut wie
keine Wärmedämmung, er ist jedoch unbegrenzt widerstandsfähig gegen
tierische Ausscheidungen und daher bestens geeignet für Stallbauten;
hier finden sich auch heute noch die meisten Beispiele. Häufig
wurde dabei nur die Sockelzone bis etwa 1,50 m Wandhöhe aus Feldsteinen
erstellt, darüber reines Ziegelmauerwerk.
Hofformen im märkischen Siedlungsraum
Der Begriff "Hof" im dörflichen Sinne meint alle zu einem bäuerlichen
Betrieb gehörende Funktionen und damit den gesamten Baubestand incl. der
von diesem Bestand umschlossenen Freifläche. In den alten Flurkarten ist
der "Hofraum" die Fläche, welche der Bebauung vorbehalten war. Da jedoch
zumindest im kleinbäuerlichen Bereich zu allen Zeiten auch Wirtschaftsformen mit
allen Funktionen unter einem Dach existierten (in der kurzen Zeit der Bodenreform
sogar noch nach 1945), kann der Hof auch nur ein Haus sein.
Höfe unter einem Dach sind jedoch inzwischen im
brandenburgischen Raum selten, der verbliebene Bestand ist umgenutzt.
Falls noch Landwirtschaft betrieben wird, befindet sich der Stall nicht
mehr im Haus. Immer handelt es sich um "Einfirsthäuser" mit geradlinigem
(nicht abgewinkeltem) Dach. Wohnstallhäuser wurden schon in
friderizianischer Zeit aus hygienischen und praktischen Gründen
verdrängt, vorhandene Stallteile wurden als Scheune oder Speicher weiter
genutzt, später auch abgebrochen (betrifft besonders Mittelflurhäuser).
Formal noch am besten erhalten ist dieser Haustyp in den niederdeutschen
Hallenhäusern (Westprignitz). Die Wohnstallhäuser der Bodenreformzeit
nach 1945 waren aus der Not geborene kurzlebige Einzelfälle.
Zweiseithöfe sind schon häufiger zu finden. Sie sind
allgemein als Büdner-, Häusler- oder Kossätenhöfe bekannt und damit als
die kleinen Hofstellen der sozial untergeordneten Schichten. Selten sind
sie durch winkelförmige Erweiterung (Anbau) aus Einfirsthöfen
entstanden, meist aus der gleich ursprünglichen baulichen Trennung von
Wohn- und Wirtschaftsteil. Im heutigen Bestand sind ein separates
Wohnhaus an der Straße und eine Stallscheune im rückwärtigen,
gelegentlich auch seitlichen Bereich die Regel. Es gab diverse
Varianten, so z.B. das Wohnspeicherhaus im vorderen und die Stallscheune
im hinteren Bereich.
• Links: Hof unter einem Dach, Wohnstallhaus (Holländerhaus) aus
friderizianischer Zeit, um 1776 (Neuwerder, Havelland)
• Mitte: Offener Vierseithof, traufständiges Wohnhaus um 1820,
Scheune vorn links datiert 1897 (Neuwerder, Havelland)
• Rechts: Vierseithof mit Torhaus als geschlossene
Hofanlage; zweigeschossiges Fachwerk-Mittelflurhaus (Giebelflurhaus) um 1800,
Nebengebäude später (Lühsdorf, Potsdam-Mittelmark)
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Dreiseit- und Vierseithöfe sind die beherrschenden
Hofformen in Brandenburg, der Dreiseithof dominiert mit Abstand. Dieser
traditionelle Hof eines Bauern und größeren Kossäten besteht aus dem
Wohnhaus in Trauf- oder Giebelstellung an der Straße, seitlichen Stall-
und Wirtschaftsgebäuden und der rückwärtigen Durchfahrtsscheune. Bei den
Vierseithöfen sind beide Seiten durch Stall- und Wirtschaftsgebäude
bebaut. Bei Höfen mit Einzelgebäuden spricht man von offenen, bei
zusammengebauten Gebäuden von geschlossenen Höfen. Bei flüchtiger
Betrachtung erscheinen gelegentlich mehrere benachbarte Dreiseithöfe als
Vierseithöfe, weil von außen nicht immer die Zugehörigkeit der
seitlichen Nebengebäude zu ermitteln ist. In der Reihung ergeben sich
auch bei Dreiseithöfen vierseitig umbaute Hofräume.
Die Höfe wurden im Laufe der Jahrhunderte mehrfach den geänderten
Rahmenbedingungen angepasst, so dass mancher Vierseithof durchaus aus
einem einzelnen Wohnstallhaus hervorgegangen sein kann. Die größten
Veränderungen erfolgten nach der Separation mit dem allgemeinen
Aufschwung etwa ab 1860, welcher gleichzeitig starke soziale (auch
baulich sichtbare) Umschichtungen im ländlichen Raum mit sich brachte
sowie die beginnende Verdrängung der Landwirtschaft durch die Industrie.
Der verbliebene und heute von uns als Kulturgut gepflegte historische
dörfliche Baubestand ist damit der sichtbare Abschluss einer sehr langen
Entwicklung.
Wohngebäude
Die heutige Hauslandschaft im ländlichen Raum Brandenburgs ist durch
einen relativ einheitlich strukturierten Bestand an historischen
Hausformen gekennzeichnet. Es dominiert das quer geteilte, aus dem
Ernhaus hervorgegangene und durch die Zeit um 1800 geprägte märkische
Wohnhaus. Von diesem Gebäudetyp und seinen diversen Abwandlungen
existiert besonders aus der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts noch eine
sehr große und teils ursprünglich erhaltene Zahl von Beispielen. Daneben
gibt es nur einen verschwindend kleinen Bestand an anderen Hausformen,
die allein wegen ihrer Seltenheit bereits als museal einzustufen sind.
Niederdeutsche Hausformen existieren nur in der
äußersten Westprignitz als Dielen- oder Hallenhäuser. Bei den wenigen
erhaltenen Gebäuden handelt es sich um die größten Bauernhäuser in
Brandenburg, alles Fachwerkbauten aus dem 18. und frühen 19.Jahrhundert,
teilweise inzwischen massiv saniert. Kern des Gebäudetyps ist eine sehr
große, über ein Giebeltor befahrbare Mittellängsdiele (Halle), zu deren
beiden Seiten sich Ställe und Wirtschaftsräume befinden. Dieser
Wirtschafts- und Stallteil wird nach hinten durch einen quer gelagerten
großen Aufenthaltsbereich (Flett) mit ursprünglich offenem Herd und
seitlichem Ausgang abgeschlossen, hinter dem sich am hinteren Giebel der
Wohnteil ("Kammerfach") mit Fenstern zur Gartenseite befindet. Der
gesamte Dachraum des Gebäudes diente als Bergeraum für die Ernte.
Sämtliche Funktionen des Bauernhofes befanden sich in einem Gebäude.
Später hat man durch Reduzierung der Vollwalme auf Krüppelwalme einen
zweigeschossig nutzbaren Wohnteil erreicht. Die Entwicklung hat sich
vielschichtig vom 12. bis zum 19.Jahrhundert vollzogen und kann hier nur
angedeutet werden.
• Links: Niederdeutsches Hallenhaus, Ziegel-Fachwerk, Rohrdeckung;
spätes, umgebautes Beispiel, datiert 1873; saniert, neue breite Gaube; Ansicht Wohnteil
(Kammerfach) hinter dem Deich an der Elbe (Besandten, Prignitz)
• Mitte: Niederdeutsches Hallenhaus, Ziegel-Fachwerk, Rohrdeckung; Flettdielenhaus,
datiert 1792; Ansicht Wohnteil (Kammerfach) hinter dem Deich an der Elbe (Mödlich, Prignitz)
• Rechts: Niederdeutsches Hallenhaus, Flettdielenhaus, datiert 1792,
später zum reinen Wirtschaftsgebäude umgebaut; Ziegel-Fachwerk, alte Schindeldeckung;
Ansicht Scheunenseite mit dem großen Dielentor an der Straße (Baarz, Prignitz)
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Märkische Mittelflurhäuser sind
entwicklungsgeschichtlich vermutlich aus dem niederdeutschen Bauernhaus
hervorgegangen. Es wird angenommen, dass das große Hallenhaus verkleinert
und die ursprünglich mit Fuhrwerken befahrbare Diele auf die Größe eines Flurs reduziert
wurde; sie behielt aber ihre Lage in der Mitte (unter dem First) des Hauses bei.
Aus dieser Tatsache erklärt sich die Bezeichnung Mittelflurhaus.
Eigentlich muss von einem Mittellängsflurhaus gesprochen werden, denn
auch ein Querflur kann mittig liegen. Die Begriffe längs und quer nehmen
beim Hausbau immer Bezug auf den First. Hauptursache für die Veränderung
im Grundriss war die Auslagerung von Tenne und Scheune in ein
gesondertes Gebäude, wodurch die große Diele keine Funktion mehr hatte
und auf das für die Erschließung des Gebäudes nötige Maß reduziert
werden konnte. Aus der Diele wurde ein Flur; aus der offenen Kochstelle
im Hallenhaus wurde die "schwarze Küche" im Mittelflurhaus. Der
zunehmend an Bedeutung gewinnende Wohnteil wurde der Straße zugewandt,
der vorerst noch im Haus verbleibende Stallteil nach hinten verlagert.
Neben der weit verbreiteten Bezeichnung "Märkisches Mittelflurhaus"
waren bzw. sind für diesen Haustyp in der hauskundlichen Literatur auch
die Begriffe Märkisches Dielenhaus, Längsflurhaus, Mittellängsflurhaus
oder Giebelflurhaus zu finden. Der Begriff "Märkisches
Mittelflurhaus" wurde 1966 für Brandenburg durch den Hauskundler Werner Radig
eingeführt in "Das Bauernhaus in Brandenburg und im Mittelelbegebiet",
offenbar bezog er sich dabei auf Karl Baumgarten und dessen ein Jahr
zuvor erschienene Publikation "Das Bauernhaus in Mecklenburg";
Baumgarten spricht dort vom "Mecklenburgischen Mittelflurhaus" oder ganz
einfach vom Mittelflurhaus im Gegensatz zum Niederdeutschen Hallenhaus
und Mitteldeutschen Ernhaus. Als umfassendste Bezeichnung für die in
Brandenburg auftretenden giebelseitig erschlossenen Häuser erscheint der
2003/2004 von Katja Laudel vorgeschlagene Begriff "Brandenburgisches
Giebelflurhaus", weil er auch die Gebäude erfasst, die gar keinen
(durchgehenden) Mittellängsflur besitzen sondern nur einen kurzen Stichflur oder einen
Knickflur mit traufseitigem Abgang zum Hof.
Mittelflurhäuser / Giebelflurhäuser sind immer giebelständig, der Hof mit Wirtschafts-
und Nebengebäuden ist seitlich angelegt. Die Erschließung erfolgt über die Giebelseite
und den Flur, zu dessen Seiten sich die Stuben, Kammern und später (nach
Abschaffung der schwarzen Küche) auch Wohnküchen befanden. Im hinteren
Gebäudeteil waren ursprünglich Ställe untergebracht, der Flur lief
entweder durch den Stallteil hindurch oder knickte davor zur Hofseite
ab, so dass die Küche über diesen Hinterausgang mit dem Hof verbunden
war. Die traufseitigen oder rückseitigen Ausgänge zum Hof dienten der
täglichen Nutzung, der giebelseitige und aufwendig gestaltete Haupteingang
war der Sonntagseingang. Später wurde die Tierhaltung in separate Ställe
ausgelagert; am Ende blieb ein reines ein- oder zweigeschossiges Wohngebäude übrig.
• Märkische Mittelflurhäuser als Fachwerkbauten in Fredersdorf (ehemals
Kreis Angermünde, Uckermark), errichtet wohl um 1800, dargestellter Zustand um 1938, links mit
Oberstock und verbrettertem Giebeldreieck, beide mit Rauchschlot über der (ehemals schwarzen)
Küche, daneben jeweils zweistöckige traufständige Torhäuser; historische Aufmaßzeichnungen erstellt
1936-1940, entnommen aus: Bauernhofaufmaße Brandenburg, herausgegeben vom Landesamt für Baupflege
im Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Leitung Karl Brunne, Münster 1964
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Da bei den noch vorhandenen, aus Wohnstallhäusern hervorgegangenen
Mittelflurhäusern in vielen Fällen der ehemalige Stallteil nicht
umgenutzt, sondern abgebrochen wurde (die tierischen Ausscheidungen
hatten meist das Fachwerk zerstört), erscheinen diese Gebäude relativ
kompakt, teilweise mit quadratischem Grundriss. Dieser Umstand
verfälscht ihre ursprüngliche Dimension. Bei reinen Wohnbauten des
19.Jahrhunderts sind wieder rechteckige Grundrisse zu finden.
Wie alle Bauernhäuser waren auch Mittelflurhäuser ursprünglich
Fachwerkbauten, sie durchliefen die übliche Entwicklung, wurden
umgebaut, verbrauchte Außenwände wurden über längere Zeiträume
hinweg Stück für Stück nach Bedarf durch massive Wände ersetzt, die
Giebelseiten erhielten dabei Stuckfassaden im jeweiligen Zeitgeschmack
meist in bescheidener Ausführung. Später wurden dann teilweise noch die
Haupteingänge zur Traufseite verlegt
und der ursprüngliche Hauseingang zum Fenster umgebaut. Die letzten
massiven Mittelflurhäuser entstanden in Brandenburg überwiegend durch
Umbau noch bis etwa 1905, z.B. im nordwestlichen Umland von Berlin.
Insgesamt waren diese späten Massivbauten meist die ärmeren Häuser im
Dorf; wer es sich leisten konnte hat abgebrochen und neu gebaut, und
zwar ein zeitgemäßes Querflurhaus mit Putz-Stuck-Prunkfassade.
• Märkische Mittelflurhäuser / Brandenburgische
Giebelflurhäuser und ihre Entwicklung im späten
19.Jahrhundert vom Fachwerkbau zum Massivbau durch Ersatz der Fachwerkwände
und Herstellung einer schlichten Putz-Stuck-Fassade, rechts eine
Variante mit Krüppelwalmdach; der Rauchschlot über der ehemaligen
schwarzen Küche ist bei den dargestellten Gebäuden bereits abgebrochen (oder deaktiviert) und durch
Einzelschornsteine ersetzt; Zeichnungen von Dipl.-Architekt Norbert Rauscher aus der
Planungsarbeit, erstellt 1996, Maßstab im Original jeweils 1:100
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Die Entwicklung hat noch zwei Sonderformen hervorgebracht: das
Giebellaubenhaus und das Giebelspeicherhaus,
nach seinem Verbreitungsgebiet im Fläming auch als "Nuthe-Nieplitz-Haus"
bezeichnet. Beide Typen sind Mittelflurhäuser, jedoch ergänzt um eine
durchfahrbare Laube über die gesamte Breite der Erdgeschosszone des
Giebels bzw. um einen kleinen seitlichen Vorbau ebenfalls auf der
Giebelseite. Dieser Vorbau wurde anfangs als Speicher genutzt (daher
regional als "Spiekerhaus" bezeichnet), später erfolgte meist ein
Umnutzung zu Wohnraum. Das Giebelspeicherhaus ist nur noch in einem
letzten Exemplar mit Speicher in Kemnitz (bei Treuenbrietzen) erhalten;
sonst existieren in der Region noch einige als Mittelflurhäuser
erkennbare Bauten (meist zweigeschossig), bei denen Anwohner oder Bilder
in der Ortschronik über einen ehemals vorhandenen Speicher berichten.
Giebellaubenhäuser dagegen gibt es noch einige im nordöstlichen
Brandenburg, besonders in der Oderregion (z.B. in Lüdersdorf und
Kunersdorf). Weitere Informationen und Beispiele zum Thema
Giebelflurhaus finden Sie im Teil 4 zu dieser Webseite, siehe direkt
hier:
►.
• Links: Märkisches Mittelflurhaus, ursprünglich ein Fachwerkbau
um 1800, jetzt mit einer um 1890 massiv umgebauten Fassade aus Ziegelsichtmauerwerk, die
Fassadenausstattung ist aus dieser Zeit erhalten (Kerkow, Uckermark)
• Mitte: Giebelspeicherhaus, Mittelflurhaus um 1780 mit Speichervorbau
(jetzt Wohnraum), letztes erhaltenes Nuthe-Nieplitz-Haus, Erdgeschoss verändert, inzwischen
saniert / rekonstruiert, siehe Stockphoto-Galerie 1a (Kemnitz, Teltow-Fläming)
• Rechts: Giebellaubenhaus, Mittelflurhaus mit Giebellaube,
Fachwerk, Giebel verbrettert, um 1701, rekonstruiert 1991-1997 (Pillgram, Oder-Spree)
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Mitteldeutsche Ernhäuser, die heute nur noch als
Querflurhäuser erhalten sind, stehen mit der Traufe
zur Straße, werden von dieser Seite erschlossen und besitzen einen
quer zur Hofseite durchlaufenden Flur. Am Anfang war auch das
quergegliederte Haus ein Wohnstallhaus, bei dem der Flur mit schwarzer
Küche den Wohnteil vom Stallteil trennte, etwa ab 1780 jedoch aus
praktischen und hygienischen Gründen zunehmend ein reines Wohnhaus.
Schon früh gab es Varianten ohne Stallteil mit beidseits des Flurs
liegenden Wohnräumen (Doppelstubenhaus) oder Doppelhäuser
mit zweifach vorhandenem Flur-Küchen-Trakt in der Mitte und jeweils außen
anliegenden Wohnräumen. Diese Gebäude sind von außen durch ihre beiden
benachbarten Hauseingänge zu erkennen; eine Verbindung bestand
ursprünglich nur durch den gemeinsamen Schlot über den schwarzen
Küchen. Unter einfachsten Verhältnissen wurden diese Haushälften
teilweise auch separat errichtet und dann "halbe Häuser" genannt.
Der Begriff "Ernhaus" wurde 1943 durch den Hausforscher Josef
Schepers (1908-1989) in die Literatur eingeführt. Er bezieht sich auf den
ursprünglich quer (in der Mitte) über die volle Gebäudebreite gelegenen
Durchgangsraum (Ern), in dem sich der Herd als offene Feuerstelle befand.
Dieser Raum war nach oben auf ganzer Fläche offen, der Rauch zog über den
Dachboden durch die Rohrdeckung ab, bei ungünstiger Witterung mussten
die Türen geöffnet werden. Von hier aus wurden sowohl Wohn- und
Stallteil erschlossen als auch die offenen Dachböden über beiden Teilen.
Später wurde der Ern so aufgeteilt, dass ein mittig gelegener fensterloser
Herdraum zwischen einem Vorder- und einem Hinterflur entstand. Die Flure
konnten damit nach oben durch die Geschossdecke geschlossen werden. Der
Herdraum blieb weiterhin nach oben offen, jedoch zog der Rauch jetzt über
einen auf den Herdraum aufgesetzten und sich nach oben verjüngenden Rauchabzug
(Schlot, Rauchschlot) ab, welcher bis über die Dachhaut geführt wurde. Erst
seit dieser Zeit waren die Dachböden rauchfrei und standen als vollwertiger
Lagerraum zur Verfügung.
Da innerhalb des Herdraums weiterhin mit offenem Feuer gearbeitet wurde, waren die
Wände durch Rußbildung schwarz, daher die Bezeichnung "schwarze Küche".
Die Rußschicht war aus Brandschutzgründen vorteilhaft, weil der Schlot
ursprünglich wie das ganze Haus eine Fachwerk-Lehmstaken-Konstruktion
war und Ruß zusätzlich zum Lehmverstrich einen Schutz gegen Funkenflug
darstellt. Die Holzschlote wurden durch Feuerverordnungen verboten und die
schwarzen Küchen samt Schlot als erster Gebäudeteil massiv ausgeführt;
von diesem Raum aus wurden auch die Stubenöfen beheizt ("Hinterlader").
• Querflurhaus als Fachwerkbau mit Drempel und Krüppelwalmdach
in Altwustrow (Märkisch-Oderland), errichtet nach 1812, dargestellter Zustand um 1938;
historische Aufmaßzeichnung erstellt 1936-1940, entnommen aus: Bauernhofaufmaße Brandenburg,
herausgegeben vom Landesamt für Baupflege im Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Leitung
Karl Brunne, Münster 1964, die Ortsbezeichnung wird dort in der eingedeutschten Schreibweise
mit "Alt-Wustrau" angegeben; weitere Zeichnungen zu diesem Gebäude siehe bei
Erich Kulke: Die Laube als ostgermanisches Baumerkmal, München 1939, S.128-131
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Spätestens mit Verdrängung des Fachwerkbaus durch den Massivbau und
Einsatz von Schornsteinen konnte die Küche in einen separaten Raum
verlagert werden, entweder neben oder hinter den Flur. Im ersten Fall
wurde der Flur zum reinen Durchgangsflur, siehe Abbildung oben. Im anderen
Fall wurde die Küche hinter den Flur zur Traufseite des Gebäudes verlegt,
der Hinterflur konnte entfallen und die Küche hatte einen direkten
Hinterausgang. In beiden Fällen hatte die Küche erstmals ein Fenster.
Bei Umbauten wurde über der ehemaligen schwarzen Küche aus
Brandschutzgründen meist eine massive Decke eingezogen (preußische
Kappen), weil von diesem Raum aus weiterhin die Stubenöfen beheizt
wurden. Der Rauchschlot im Dachboden blieb in seltenen Fällen funktionslos
erhalten oder wurde als Räucherkammer genutzt. Weil spätestens seit
dieser Zeit im ursprünglichen Wortsinn kein Ern als offener Dielen- und
Herdraum mehr vorhanden ist, kann auch nicht mehr von Ernhäusern
gesprochen werden, sondern nur noch von Querflurhäusern (soweit ein
solcher existiert) bzw. von quer geteilten oder quer erschlossenen /
quer aufgeschlossenen Häusern. Der Begriff "Querflurhaus" wird bei
entsprechenden Hausgrundrissen schon lange verwendet auch in anderen
deutschen Regionen (z.B. vom Bayerischen Landesverein für Heimatpflege),
Heinz Ellenberg benutzte ihn 1990 in "Bauernhaus und Landschaft in
ökologischer und historischer Sicht".
• Links: Quer erschlossenes Wohnhaus als Massivbau,
mitteldeutscher Haustyp in der Tradition der preußischen Landbauschule,
Pfarrhaus von 1828 (Rottstock, Potsdam-Mittelmark). Bauten dieser Art
galten als Vorbild für den Heimatstil / Heimatschutzstil und wurden als Musterbauten
für das ländliche Bauschaffen der Mark Brandenburg propagiert.
• Mitte: Quer erschlossenes Wohnhaus als Fachwerkbau,
vmtl. mit ehemals schwarzer Küche (ergibt sich aus der Lage des Schornsteins),
Kolonistenhaus um 1800 (Neubarnim, Märkisch-Oderland)
• Rechts: Quer erschlossenes Wohnhaus der Gründerzeit,
Massivbau mit Stuckfassade, zweigeschossig, Eingangsbereich mit Risalit, neue
Biber-Kronendeckung, perfekt saniert, um 1880 (Lühsdorf, Potsdam-Mittelmark)
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In der folgenden, anfangs noch spätklassizistisch geprägten Gründerzeit etwa
ab 1860, hauptsächlich jedoch nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871, entstanden in Fortsetzung dieser
Entwicklung die überall in Brandenburg bekannten Bauten mit mehr oder
weniger prächtigen Schaufassaden in Putz-Stuck-Ausführung (Historismus). Die Gebäude
wurden jetzt immer voll unterkellert, was eine allgemeine Anhebung der
Sockelzone zur Folge hatte und auch dem repräsentativen Bedürfnis des
neuen ländlichen Wohlstandes entsprach. Gleichzeitig erfolgte ein
massenhafter Abriss alter, inzwischen verbrauchter Fachwerkhäuser und
Ersatz durch Massivbauten im Zeitgeschmack. Noch standfähige
Fachwerkbauten wurden auch verputzt und mit vorgesetzten Stuckfassaden
versehen als Imitation massiver Bauweise.
Diese Bauphase und damit auch der fast ausnahmslos errichtete Haustyp
des quer erschlossenen Wohngebäudes mit all seinen Gestaltungsvarianten
fand im ersten Jahrzehnt des 20.Jahrhunderts, spätestens jedoch mit
Beginn des ersten Weltkrieges seinen Abschluss. Eine der besonders bei
Drei- und Vierseithöfen vorkommenden Varianten besteht z.B. aus einem
quer erschlossenen Wohnhaus in Traufstellung zur Straße mit integriertem
Torhaus (Tordurchfahrt zum Hof), dessen Dachraum als Speicher diente.
Wenn sich an dieses Torhaus noch ein Altenteil anschließt (alles unter
einem Dach), nennt man es regional auch "Langhaus". Hausgeschichtlich
ist dieser Begriff jedoch nicht korrekt, weil Langhäuser sämtliche
Funktionen enthielten, also auch Stall und Scheune. Alle Varianten sind
sowohl ein- als auch zweigeschossig möglich. Weitere Informationen und
Beispiele von quer erschlossenen Wohngebäuden in allen Bauformen finden
Sie im Teil 4 zu dieser Webseite, siehe direkt hier:
►.
• Quer / traufseitig erschlossene brandenburgische
Bauernhäuser aus der Zeit etwa zwischen 1860 und 1900
(Gründerzeit, Historismus) in verschiedenen Varianten ohne und mit
Drempel, alle voll unterkellert, mit repräsentativen Putz-Stuck-Fassaden,
Außentreppe und Satteldach. Die dargestellten Dachrinnen und Fallrohre
wurden häufig erst nachträglich angebracht, im ländlichen Raum waren
besonders die einfachen Wohngebäude noch bis nach 1900 nur selten mit
Dachrinnen ausgestattet, sie hatten noch eine echte Traufe. Zeichnungen
von Dipl.-Architekt Norbert Rauscher aus verschiedenen Planungsarbeiten,
erstellt zwischen 1996 und 2000, Maßstab im Original jeweils 1:100
____________________________________________________________
Die Zeit nach dem ersten Weltkrieg hat kaum prägnante Bauformen im
ländlichen Raum hervorgebracht. Die vorhandene bäuerliche Substanz wurde
weiter gebraucht und den jeweiligen Bedürfnissen angepasst. Neu
hinzugekommen sind lediglich diverse Formen von Wohngebäuden, die aus
dem städtischen Bereich in den ländlichen Raum übertragen wurden, so
etwa Häuser für Kleinsiedler, Angestellte und Arbeiter sowie diverse
villenähnliche Gebäudeformen.
Ein nicht auf den ländlichen Bereich beschränkter Komplex ist die allgemein
als Heimatstil oder Heimatschutzstil
bezeichnete Architekturströmung, welche in den Jahren nach dem ersten
Weltkrieg zunehmend Wirkung entfaltete, besonders im Siedlungs- und
Einfamilienhausbau. Architektonisches Programm der Bewegung war die
Rückkehr zu einer schlichten, regionalgebundenen Bauweise und zu
bodenständigen Materialien. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde
der Heimatstil ideologisch massiv vereinnahmt und in Form von Musterzeichnungen
und Beispielbauten publiziert. Für den brandenburgischen Raum wurden z.B. Bezüge
zur Schule der friderizianischen Landbaumeister hergestellt. Einzelne Protagonisten
der Heimatschutzbewegung, wie etwa der einflussreiche Architekt Paul
Schultze-Naumburg (1869-1949, Mitgründer des "Deutscher Bund Heimatschutz"
1904) entwickelten sich auch aus eigenem Antrieb in Richtung Nationalsozialismus und
wurden zu politisch aktiven NSDAP-Mitgliedern. Formal wirkte der Heimatstil noch bis
in die 1950er Jahre nach. Die Bautätigkeit nach dem Krieg wurde im privaten Bereich
stilistisch dort wieder aufgenommen, wo sie ab etwa 1940 zum Stillstand kam.
Diese formale Ähnlichkeit ist ganz besonders deutlich bei den Bauten der
Bodenreform festzustellen. Es fällt auf, dass
formal-architektonisch zumindest zwischen den bescheidenen ländlichen
Bauten der Vor- und Nachkriegszeit kaum Unterschiede zu erkennen sind.
Im Wesentlichen wurden nach 1945 als Bodenreformhäuser zwei Haustypen
errichtet: Neubauernhäuser als Wohnstallhäuser und reine Wohngebäude für
Landarbeiter. Beide Varianten waren äußerst bescheiden und wurden häufig
aus Abbruchmaterial des großbäuerlichen enteigneten Baubestandes oder
aus in Handarbeit hergestellten Betonsteinen errichtet; auch mit Lehmbau
wurde experimentiert. Fast alle Bauten waren ursprünglich unverputzt.
Die Gebäude der kurzen Bodenreformzeit etwa zwischen 1946 - 1955 sind
historisch interessante Sonderformen und als solche auch schutzwürdig;
allerdings ist zu vermerken, dass kaum eines dieser Gebäude unverändert
erhalten ist.
• Links: Quer geteiltes Wohnhaus der Gründerzeit, Massivbau mit
Stuckfassade, übergiebelter Mittelrisalit, Drempel mit kleinen
Drempelfenstern, bis auf Dachdeckung offenbar vollständiger Originalzustand, um
1900 (Staffelde, Oberhavel)
• Mitte: Wohnhaus im Landhausstil mit Mansard-Walmdach und
geschweiftem Zwerchgiebel, traufseitig / quer erschlossen, vollständig in zeittypischer Ausstattung, um 1910-1920
(Sputendorf, Potsdam-Mittelmark)
• Rechts: Wohnhaus im Heimatstil, Rundbogen-Tür mit Klappläden,
ursprüngliche Hohlpfannendeckung, um 1940; der Scherengitterzaun passt
jedoch besser in den Außenbereich (Neu Fahrland, Potsdam-Mittelmark)
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Bäuerliche Wirtschaftsgebäude
Besonders die ehemaligen Bauerndörfer sind noch heute durch große und
eindrucksvolle Wirtschaftsgebäude geprägt. In Dörfern mit weniger
Vollbauernhöfen ist diese Wirkung nicht ganz so vordergründig, aber
immer noch erkennbar. Bei Gutsdörfern dominiert der Baubestand des
Gutes, die Wirtschaftsgebäude der kleinen Häusler-, Kossäten- und
Tagelöhnerstellen treten in den Hintergrund. Auch dies ist jedoch ein
erhaltenswertes Kriterium des Dorfbildes, weil es den historischen
Status des Dorfes dokumentiert.
Ursprünglich waren die Nebengebäude wie auch die Wohnhäuser
Fachwerkbauten. Der weitaus größte Teil des heutigen Bestandes an
Nebengebäuden stammt jedoch aus der zweiten Hälfte des 19. sowie dem
Beginn des 20.Jahrhunderts, also aus einer Zeit, in der massiv gebaut
wurde. Ganz besonders verbreitet ist dabei in allen Regionen das
unverputzte Ziegel-Sichtmauerwerk, an den vom öffentlichen Straßenraum
aus sichtbaren Giebelseiten teilweise mit außergewöhnlich schönen
Schmuckformen. Besonders die rechtwinklig mit der Giebelseite zur Straße
stehenden Wirtschafts- und Stallgebäude fallen auf. Zu den regionalen
Besonderheiten gehören Stallgebäude mit massiven Erdgeschossen in
Ziegelmauerwerk und auf der Hofseite vorkragenden
Fachwerk-Obergeschossen, die vorzugsweise im südlichen Brandenburg auch
als Laubengang ausgebildet sind.
Auf der Feldseite ergibt sich aus der Reihung von Drei- und
Vierseithöfen bei Straßen- und Angerdörfern zwangsläufig eine Reihung
der Scheunen, die im traditionellen märkischen Dorf als Durchfahrtsscheunen
immer parallel zur Straße stehen. Besonders die Dächer dieser Reihung
("Scheunenlinie") prägen die Außenansicht eines Dorfes
entscheidend. Nur in wenigen Fällen sind die großen Scheunen in
ursprünglicher Form als Lehmstaken-Fachwerkbauten erhalten (am meisten
noch in der Prignitz), überwiegend handelt es sich um typische
Massivbauten der Jahrhundertwende in Ziegel-Sichtmauerwerk. In der
Niederlausitz existiert noch gelegentlich Bohlenfachwerk, im Barnim und
in der Uckermark Ziegel-Feldstein-Mauerwerk auch in Zwickeltechnik. Es
gibt auch Mischformen, z.B. Ziegelsichtmauerwerk im Erdgeschoss und ein
Dachgeschoss aus Fachwerk mit Drempel (Kniestock-Dachgeschoss).
Bei einigen der kleinen Ackerbürgerstädte sind noch separate Scheunenviertel am Stadtrand
erhalten, so z.B. in Friedland und in Kremmen. Bei diesen Städtchen, die nach ihrer
Sozialstruktur eine Übergangsform zwischen Dorf und Stadt darstellten, war aus
Platzgründen oder aus Brandschutzgründen das Lagern von Heu und Stroh im Stadtgebiet
nicht möglich oder verboten. Die Scheunen der Ackerbau betreibenden Bürger wurden
dann räumlich konzentriert außerhalb des Stadtgebietes errichtet.
• Links: Stallgebäude mit Sichtmauerwerk, Verzierungen
aus Ziegeln und Naturstein, um 1890-1900 (Treppeln, Oder-Spree)
• Mitte: Bauernhaus mit angebautem Torhaus, das
zweigeschossige Torhaus aus Ziegelsichtmauerwerk wurde genutzt
als Torscheune und Altenteil, um 1860-1910 (Schönefeld, Teltow-Fläming)
• Rechts: Scheunenviertel am Stadtrand, Scheunen der
Ackerbürger, der heutige massive Baubestand stammt aus dem Zeitraum etwa
1900-1930 (Friedland, Oder-Spree)
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Bis auf die niederdeutsch geprägte Region der Westprignitz und einige
regionale Besonderheiten sind alle Scheunen in Brandenburg ein- oder
zweitorige Querdielen-Durchfahrtsscheunen. Beidseits der Durchfahrt
(Diele, Tenne) und im Dachboden befanden sich die Stapelräume. Zur guten
Belüftung des Heubodens wurde häufig das Giebelfachwerk nicht mit
Lehmstaken gefüllt sondern nur von außen verbrettert; bei Ziegelbauten
wurden größere Flächenteile des Giebels durchbrochen gemauert.
Neben diesen wichtigsten und flächendeckend verbreiteten Nebengebäuden
gab es regional noch diverse Sonderformen, so z.B. separate oder ins
Haupthaus integrierte Torhäuser sowie Taubenhäuser, Backhäuser, kleinere
Speicherbauten usw.
Insgesamt muss festgestellt werden, dass sich ein großer Teil der
bäuerlichen Nebengebäude in kritischem Zustand befindet. Nur die noch
genutzte Substanz wird gesichert. Das Ziel der Dorferneuerung muss der
Erhalt und bei Bedarf die Hilfestellung zur Umnutzung sein. Es soll
jedoch nicht verschwiegen werden, dass Umnutzungen gerade der großen
Scheunen teilweise erhebliche planungsrechtliche, bauordnungsrechtliche,
bautechnische und finanzielle Fragen aufwerfen.
• Links: Kleine Feldscheune, Bohlen-Fachwerk, Giebel
verbrettert, um 1800 (Gruhno, Elbe-Elster)
• Mitte: Großer Stall-Speicherbau, Ziegel-Sichtmauerwerk mit
Ladeluke am Giebel, massive Torpfeiler, Vierseithof um 1900 (Groß Schulzendorf, Teltow-Fläming)
• Rechts: Stall mit Heuboden, Ziegelfachwerk, vorkragendes
Obergeschoss, um 1850 (Barenthin, Prignitz)
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Sonstige Bauten im dörflichen Rahmen
Neben dem bisher besprochenen Kernbestand der ländlichen Bausubstanz
wurde ein Dorf noch durch eine Vielzahl von anderen baulichen Nutzungen
geprägt. An herausragender Stelle sind zuerst Kirchen, Friedhöfe und
Herrenhäuser zu nennen, auf die aber hier nicht weiter eingegangen
werden soll, weil sie fast vollständig dem Denkmalschutz unterliegen und
damit auch für das Dorfbild gesichert sind. Wichtig und im Rahmen der
weiteren Überlegungen zur Dorfentwicklung zu untersuchen ist jedoch ihre
räumliche Einbindung in das dörfliche Gesamtensemble, z.B. durch die
Beachtung von Sichtachsen bei Baumpflanzungen, Freiflächengestaltungen,
Respektierung der traditionellen Größenverhältnisse bei Neubauten im
näheren Umfeld usw. Zur Kirche gehört meist auch ein Pfarrhaus,
eventuell noch mit der ehemaligen Schulstube, zu den Herrenhäusern der
Güter gehört der Bestand an teilweise gewaltigen Wirtschaftsgebäuden,
die sich in den meisten Fällen nach langjähriger Nutzung durch LPG in
schlechtem Bauzustand befinden.
Weiterhin existierten im Dorf und seinem Randbereich diverse Bauten für
Handwerk, Gewerbe und Industrie. Zu nennen sind z.B. Dorfschmieden, alte
Spritzenhäuser als Vorläufer der Feuerwehr, Mühlen für Wind und Wasser,
wassergetriebene Sägemühlen usw. Auch Gasthöfe und Gastwirtschaften mit
angebautem Saal, meist angesiedelt im Ortszentrum, fallen teilweise noch
heute durch außergewöhnliche Gestaltung auf und sind (leider nur noch
selten) der Treffpunkt des Dorfes. Sofern sich Gebäude dieser Art in
ursprünglicher Form erhalten haben, sollten sie als historische
Zeitzeugnisse bewahrt werden. Wenn dies als Baudenkmal nicht möglich
ist, so doch eingebunden in ein zeitgemäßes Nutzungskonzept unter
Wahrung ihres architektonischen Erscheinungsbildes.
• Links: Dorfschmiede auf dem Anger,
Ziegel-Feldsteinbau mit Giebellaube, alte Biberschwanz-Kronendeckung, im
Kern um 1720, die denkmalpflegerischen Untersuchungen waren zum
Aufnahmezeitpunkt noch nicht abgeschlossen (Danewitz, Barnim)
• Mitte: Schul- und Bethaus von 1820 im Oderbruch, errichtet
in der regionalen friderizianischen Tradition als Kirche ohne Turm, um gemäß den
staatlichen Vorgaben Holz zu sparen (Alttrebbin, Märkisch-Oderland)
• Rechts: Kleine Dorfkirche auf dem Anger, ein
Feldsteinbau um 1250, später umgebaut, dorfbildprägend für den gesamten
zentralen Ortsbereich (Zeuden, Potsdam-Mittelmark)
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Natur und Landschaft als Kulturgut
Auch Teile von Natur- und Landschaft im Siedlungsgebiet und dessen
Randbereich sind als Kulturgut zu betrachten, sie sind in Jahrhunderten
der Nachbarschaft durch den Menschen geprägt und nach seinen
Bedürfnissen geformt. Alles, was diesem Bereich zuzurechnen ist, besitzt
im weitesten Sinne einen Informationsgehalt mit Bezug zur
Dorfgeschichte. Als schutzwürdiges Kulturgut im hier besprochenen
Zusammenhang werden daher die Elemente von Natur und Landschaft
definiert, welche durch die Existenz des Menschen direkt oder indirekt
geprägt und durch bewusstes oder unbewusstes Handeln gestaltet wurden.
Damit sind vorerst auch die (aus heutiger Sicht) negativen
Hinterlassenschaften mit eingeschlossen. Zum schutzwürdigen und
erhaltenswerten Kulturgut werden sie hauptsächlich durch ihren
ästhetischen Wert, der zwangsläufig einer ständigen Entwicklung der
Wertvorstellungen unterworfen ist und sich daher weder vom Zeitgeschmack
noch von wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnisprozessen trennen
lässt.
Kulturhistorische Landschaftselemente können auch Bauwerke im Freiraum
sein, z.B. Brücken, wasserbauliche Anlagen, Mauern oder sonstige
Einfriedungen, Denkmäler, historische Meilensteine und vergleichbare
Objekte. Soweit es sich um bauliche Anlagen im Sinne der
Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)
handelt, sollen sie hier nicht behandelt werden. Zu beachten ist
weiterhin die gestalterische und raumbildende Wirkung von Straßen im
Landschaftsraum.
Die dörfliche Gemarkung und ihre Nutzung
Die historischen Gemarkungen waren geprägt durch ein Geflecht von
Wirtschafts- und Nutzungsbeziehungen zwischen Dorf und Außenbereich.
Hieraus sind die ursprünglichen Wegebeziehungen entstanden (z.B. die
Trift zum Upstall). Alle Wege dieser Art sollten ganz bewusst als
Elemente der Landschaftsgestaltung mit historischem Bezug gepflegt
werden, soweit sie nicht bereits den Flächenberäumungen der
Vergangenheit zum Opfer gefallen sind. Zu diesen Opfern gehören auch die
alten Feldraine.
Der Begriff "Rain" bezeichnet einen Streifen beidseits des Weges, der
ursprünglich nicht zur privaten landwirtschaftlichen Nutzfläche (Hufe)
gehörte, sondern Allgemeinbesitz (Allmende) war. Er diente der
Vorhaltung von Windschutzpflanzungen gegen Bodenerosion sowie als
Standort für Obstbäume, Schattenspender für die Mittagsruhe bei der
Feldarbeit, Lagerplatz für Lesesteine usw. An den Wegrändern finden sich
teilweise noch heute die alten Lesesteinhaufen (auf dem Acker
ausgelesene und am Weg zur weiteren Verwendung gesammelte Feldsteine).
• Links: Dorfbild und Landschaft. Kleine
Hofgruppe im schon niederdeutsch geprägten Landschaftsraum hinter dem
Elbdeich zwischen Besandten und Unbesandten, von der Elbseite aus
gesehen (Prignitz)
• Rechts: Dorfbild und Landschaft. Kirchturm, Scheunendächer und
innerörtlicher Baumbestand prägen die Silhouette des Dorfes im
märkischen Landschaftsraum (Rönnebeck, Oberhavel)
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Aus einigen Bereichen der Gemarkungen (z.B. ehemaligen Ton- oder
Kiesgruben) haben sich inzwischen Biotope entwickelt und nur der Name in
der Flurkarte erinnert noch an ihre ursprüngliche Funktion. Auch diese
Namen sollten gepflegt und im Sprachgebrauch erhalten werden, z.B. durch
Ortsbeschilderungen. Das Gleiche gilt für Sölle (kleine Rundteiche,
Toteislöcher der Eiszeit), die sich noch heute in der Landschaft oder
sogar innerhalb von Ortslagen finden. An Bächen und Kanälen stehen noch
alte Kopfweiden, die ursprünglich reine Nutzgehölze waren und erst heute
als kulturhistorisches Landschaftselement und Kleinlebensraum geschützt
und gepflegt werden.
Veränderungen brachte der Verkehr zwischen den Ortschaften. Je nach Intensität
sind aus den ursprünglichen Wegen inzwischen Land- und später Fernstraßen
entstanden. Nur wenn der Bau von Fernstraßen im 20.Jahrhundert auf neuen
Trassen erfolgte, haben die alten Landstraßen ihre überörtliche Funktion
wieder verloren und sind dadurch in unbedeutender Funktion als Nebenstraßen
in den Formen des 19.Jahrhunderts mit Pflasterbelag, eventuell Sommerweg und
Alleebäumen erhalten geblieben. In sehr seltenen Fällen existieren noch die
alten Meilensteine am Straßenrand, sie stehen unter Denkmalschutz. Eine solche
Situation ist im Sinne der Dorferneuerung als Kulturgut im Landschaftsraum
unbedingt zu erhalten, fachgerecht zu pflegen und möglichst in touristische
Konzeptionen einzubinden. Dabei ist auch der historische Pflasterbelag ein
wichtiges Zeitzeugnis. In den ehemaligen Ziegelregionen existieren teilweise
noch heute Straßen mit Ziegelpflaster (!), teilweise inzwischen mit einer
Asphaltdecke überzogen, darunter aber immerhin erhalten.
Für den Bau von Chausseen mit Alleebaumpflanzungen wurde 1814 durch die preußische
Regierung eine detaillierte "Anweisung zur Anlegung, Unterhaltung und
Instandsetzung der Kunststraßen" erlassen (siehe Literaturverzeichnis),
1824 und 1834 überarbeitet. Nach der letzten Fassung sollten die "zur Bezeichnung
der Straße bestimmten Bäume" im Abstand von drei Ruten (ca. 11,30 m) und mit der
Reihe gegenüber auf Lücke gesetzt werden. Als Baumarten wurden solche empfohlen,
"deren Äste möglichst aufwärts in die Höhe gehen", um den Lichtraum
über der Straße freizuhalten. "Wo es der Boden gestattet" konnten
auch Obstbäume gepflanzt werden, deren Äste sollten dann "mehr nach der
Länge als nach der Breite der Straße gezogen werden". Für diese Baumpflanzungen
waren möglichst im Umfeld der Chausseehäuser Baumschulen anzulegen. In dieser Zeit
liegen somit im Wesentlichen die Ursprünge der heutigen, in ganz Deutschland
berühmten Brandenburger Alleen ‒ ein Kulturgut ersten Ranges.
Dorfanger, Dorfstraße und öffentliche Freiräume
Die innere Struktur eines Dorfes ist nach bestimmten Kriterien
angelegt, organisiert und gestaltet, die auch bestimmte Grün- und
Freiraumstrukturen hervorgebracht haben. So befindet sich auf dem Anger
häufig ein Dorfteich, der ehemals als Viehtränke und Feuerlöschteich
diente; zwei von mehreren Gründen, warum der Anger gerade an dieser
Stelle angelegt wurde. Die Kirche mit dem alten Friedhof befindet sich
auf einem erhöhten Teil des Angers, fast immer umgeben von alten
Baumbeständen. Im 19.Jahrhundert verloren die Angerbereiche im
Zusammenhang mit der Separation ihre Funktion als Allmende und waren nun
eine vorerst funktionslose, öffentliche (kommunale oder fiskalische)
Freifläche, um deren "Verschönerung" man sich bald bemühte. Besonders
nach 1871 wurden viele Angerbereiche und Dorfstraßen auf konzeptioneller
Grundlage mit Bäumen (sehr häufig Eichen und Linden) bepflanzt und mit
Kriegerdenkmalen oder sonstigen Gedenksteinen gestaltet; nach dem ersten
Weltkrieg folgten weitere Gedenksteine. Die Pflanzungen aus jener Zeit
haben inzwischen eindrucksvolle Dimensionen erreicht.
Ursprünglich waren jedoch Holz und damit Bäume immer zuerst Nutzholz. Auch die
ersten Alleen des 18.Jahrhunderts dienten der Markierung und Abgrenzung von
Straßen sowie der Obstgewinnung und nur nachrangig der Landschaftsgestaltung.
1779 wurde unter Friedrich II. ein "Publicandum wegen Anpflanzung der
Pappeln und Weiden, ingleichen wegen Anlegung lebendiger Hecken"
veröffentlicht (siehe Literaturverzeichnis). Anlass war der erbärmliche
Zustand des öffentlichen Baumbestandes, besonders an Nutzbäumen, der
sorglose Umgang damit sowie der daraus resultierende hohe Verbrauch an
Bäumen aus den Forsten als Nutz- und Bauholz. Auf den Ängern, an Bächen
und Landstraßen usw. wurde unerlaubt Holz geschlagen, bereits bestehende
Vorschriften von 1755 und 1764 wurden nicht beachtet. Es sollte deshalb
bei Androhung von Strafzahlungen ab sofort jährlich jeder Bauer sechs,
jeder Halbbauer und Kossät drei und jeder Büdner eine Pappel oder Weide auf
eigenen oder zugewiesenen Flächen pflanzen. Die Landräte und Dorfschulzen
hatten für die Durchführung zu haften. Statt Holz für "tote Zäune"
zu verarbeiten sollten "lebendige Hecken" gepflanzt werden.
Besondere Bäume im öffentlichen Bereich waren teilweise über
Jahrhunderte ein Mittelpunkt des gesellschaftlichen Dorflebens (Tanz-
und Gerichtslinden), sie befanden sich in dieser Funktion meist in der
Nähe der Dorfschenke. Wenn historische Bezüge noch heute nachweisbar
sind, sollten die Bäume dokumentiert, gekennzeichnet und besonders
gepflegt werden.
• Links: Lindenallee in 6 Reihen in einem nach Brand 1840
an anderer Stelle neu aufgebauten Dorf. Straßendorf mit stark erweitertem Straßenraum
in der Tradition friderizianischer Kolonien, inzwischen modernisiert (Groß Breese, Prignitz)
• Mitte: Neu gestalteter Dorfplatz mit Wendeschleife und
Freiflächengestaltung. Saniertes Dorfgemeinschaftshaus (ehemals Dorfschule) im
Heimatstil von 1925 (Waltersdorf, Dahme-Spreewald)
• Rechts: Dorfanger mit Dorfteich, alter Baumbestand am
weitgehend naturbelassenen Teich, nur dezente grünordnerische Eingriffe
(Sputendorf, Potsdam-Mittelmark)
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Insgesamt hat sich eine Freiraumgestaltung ergeben, deren Entwicklung
man in der Ortschronik nachlesen kann und die als Zeitzeugnis bewahrt
werden sollte, unabhängig von der Tatsache, dass der größte Teil bereits
durch diverse Gesetze geschützt ist. Alte Bäume im öffentlichen Raum
sind nicht nur als das heute mit kommunalem Pflegeaufwand verbundene
"Großgrün" zu betrachten sondern auch als Zeitzeugen der märkischen
Kulturgeschichte und als solche im Dorfbild genau so zu beachten wie die
schutzwürdige historische Bausubstanz.
Parkanlagen und Friedhöfe
Die ersten unter rein ästhetischen Gesichtspunkten angelegten Ziergärten
und Parks entstanden im Umfeld der Herrenhäuser. Ursprünglich waren auch
diese Gärten zumindest teilweise Nutz- und Küchengärten, später reine
Ziergärten und Parkanlagen; sie werden noch heute allgemein als Gutspark
bezeichnet. Dort, wo Reste dieser Gartenanlagen um ehemalige
Herrenhäuser noch vorhanden sind, sollten sie unbedingt in
Dorfentwicklungskonzeptionen dokumentiert und bewertet werden um nach
Wegen zu suchen, sie zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Teilweise
sind die Anlagen durch Sichtachsen (Alleen oder in Wälder
eingeschnittene Schneisen) weit in die Landschaft eingebunden. Wenn
diese Systeme noch heute erkennbar sind, sollten auch sie erhalten und
wieder hergestellt werden. Bei den Untersuchungen sind die alten
Flurkarten aus DDR-Beständen hilfreich, weil sich die
landschaftsprägenden Systeme teilweise aus den alten Flurgrenzen
rekonstruieren lassen.
Auf dem Anger steht die Dorfkirche. Das Kirchengrundstück (Kirchhof)
diente ursprünglich immer als Friedhof. In der Regel waren Friedhöfe mit
besonderen Bäumen bepflanzt und durch eine Mauer abgegrenzt. Die Mauern
sind teilweise Denkmale ältester Feldstein- und Backsteinkunst und als
solche unbedingt zu erhalten; im Übrigen besteht Denkmalschutz. In sehr
seltenen Fällen existieren noch einzelne Maulbeerbäume, deren Anpflanzung
den Pfarrern im 18.Jahrhundert im Zusammenhang mit der Seidenraupenzucht
befohlen wurde. Beginnend im späten 18., meist aber erst im 19.Jahrhundert
wurde der größte Teil dieser Friedhöfe innerhalb des Dorfes geschlossen und
in die Randbereiche verlegt. 1811 wurden im Amtsblatt der Regierung Vorschläge
und Empfehlungen veröffentlicht zur Gestaltung und Bepflanzung von Friedhöfen,
Gliederung in vier gleich große, durch Wege und Baumpflanzungen getrennte
Felder; ein Gestaltungsprinzip, dem bis zum 20.Jahrhundert noch gefolgt
wurde und das heute vielfach unverändert existiert, dazu wurden geeignete
Pflanzenarten für Sträucher und Bäume genannt (siehe Teil 5, Literaturverzeichnis:
"Ueber die zweckmäßigste Anlegung und Verschönerung der Dorfkirchhöfe ...").
Die alten Kirchhöfe blieben als Gedenkstätten erhalten, teilweise sind hier noch
sehr alte Wild- und Zierpflanzenarten zu finden neben einigen alten Grabmalen.
• Links: Dorfkirche mit Friedhof noch an der ursprünglichen
Stelle im Kernbereich des Dorfes; Feldsteinkirche um 1250 mit
Fachwerkturm von 1706, Friedhofsmauer / Kirchhofmauer aus
Ziegelmauerwerk vmtl. um 1900 (Spaatz, Havelland)
• Mitte: Dorfkirche mit Friedhof noch an der ursprünglichen
Stelle im Kernbereich des Dorfes; Feldsteinkirche um 1250 (Metzelthin,
Ostprignitz-Ruppin)
• Rechts: Kirchhofmauer aus Naturstein (Wietstock, Teltow-Fläming)
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Private Bereiche
Bäume:
Die Lücken zwischen den Dächern eines Dorfes schließen üblicherweise
große Bäume. Diese Bäume sind nicht von ungefähr ins Dorf geraten
sondern als das Ergebnis einer langen und interessanten historischen
Entwicklung. Wie alles, was für den Menschen erreichbar und durch ihn
beeinflussbar war, wurden auch Bäume nach ihrem Nutzwert bemessen. Der
Nutzen bestand in der Verwendung als Bau- und Brennholz (Stamm, Äste,
Zweige), als Futter für Tiere und Einstreu für die Ställe (Eicheln,
Blätter), als Heilmittel (Lindenblüten), Rohstoff für Chemikalien
(Harz), Obstlieferant usw.
Durch Dekrete, Vorschriften und Lebenserfahrung wurden den Bäumen im
unmittelbaren Umfeld der Höfe noch andere Funktionen zugewiesen, z.B.
Brandschutz (Schutz vor Funkenflug und damit Verhinderung von Brandübertragung
über Strohdächer), Blitzschutz (Funktion als Blitzableiter), Windschutz und
zunehmend seit der friderizianischen Zeit auch gestalterische
Funktionen. Vor einigen Häusern stehen noch heute symmetrisch auf den
Eingang ausgerichtete Hausbäume, die teils auf eine uralte (heidnische)
und noch lange gepflegte Tradition verweisen, teils aber auch in
Erfüllung von königlichen Pflanzgeboten gesetzt wurden (Hochzeitsbäume);
eine Pflicht, die sich später zum Brauch entwickelt hat.
Obstgärten: Die heute noch erhaltenen alten Obstgärten
hinter den Gebäuden der Höfe, teilweise als Streuobstbestände bzw.
Streuobstwiesen nach BbgNatSchG in Verbindung mit BNatSchG geschützt,
haben ihren Ursprung nicht nur in der Deckung des Eigenbedarfs der
Familien sondern auch in älteren Verordnungen, welche sich bis auf
die Zeit des Großen Kurfürsten zurück verfolgen lassen. Diese Obstgärten
sind immer Bestandteil der Wörden (siehe Glossar unten). 1754 ordnete
Friedrich II. an, dass jeder Landwirt bei der Hofübernahme 6 bis 8 Obstbäume
zu setzen hatte. 1765 verschärfte er die bereits seit 1723 bestehende
"Dorfs-Ordnung" und wiederholte die Vorschrift zum Anlegen eines
Obstgartens zu jedem Gehöft und die jährliche Pflanzung von 10 bis 12 Obstbäumen.
Die Forderung war sehr hoch angesetzt, weil ein großer Teil der Pflanzungen wegen
mangelhafter Pflege schon bald wieder einging; weitere Forderungen betrafen allgemeine
Baum- und Strauchpflanzungen, Sanierung der Landstraßen durch Einbau von Faschinen,
usw. ("Edict, wie es in Zukunft wegen Anpflanzung der wilden Bäume und Obst-Stämme
im Königreich Preussen gehalten werden soll.", siehe Literaturverzeichnis). Als
Tradition wurden diese Gärten bis ins 20.Jahrhundert beibehalten. Nur selten existieren
noch die alten Flächenabgrenzungen durch Hecken. Dort, wo Hecken erhalten sind, sollten
sie nicht nur als Elemente der Landschaftsgestaltung Bestandsschutz genießen sondern
auch als Lebensraum für heckenbrütende Vogelarten und verschiedene Insekten.
Eine weitere Tradition ist in den sogenannten Bauerngärten zu sehen,
die in ihrer ursprünglichen Form als eine Mischung aus Nutz- und
Ziergarten, gelegentlich durch niedrige Buchsbaumhecken gegliedert und
gestaltet, nur noch sehr selten zu finden sind. Wo sie noch existieren,
befinden sie sich neben oder hinter den Gebäuden und enthalten neben
Obst-, Gemüse-, Gewürz- und Heilpflanzen auch Zierpflanzen, meist
alles in bunter Mischung. Weitere Angaben dazu gibt es unten im
Glossar sowie im Teil 2, siehe hier:
►
Vorgärten: Die kleinen Vorgärten als Ziergärten vor den
Bauernhäusern waren nicht in allen Regionen und nicht zu allen Zeiten
üblich. Wie sehr vielen historischen Flurkarten zu entnehmen ist, standen
die Wohnhäuser ursprünglich in den meisten Regionen Brandenburgs direkt
an der Flurstücksgrenze zur Dorfstraße bzw. zum Anger, besonders in
den zentralen Kernbereichen der Dörfer. Der Hofraum war Nutzfläche,
man hatte nichts zu verschenken. Nur in konzeptionell
angelegten und gebauten Dörfern (Kolonien) oder bei planmäßigen
Wiederaufbauten nach Dorfbränden finden sich gelegentlich schon
im 18.Jahrhundert durchgehend Vorgärten. Diese Vorgärten sind dann aber
nicht aus einem bäuerlichen / ländlichen Bedarf heraus entstanden
sondern das Ergebnis von städtebaulich-gestalterischen Vorstellungen
der plangebenden Behörden.
Die meisten der heute vorhandenen Vorgärten sind erst im 19.Jahrhundert
entstanden, als die alten Fachwerkhäuser den noch heute vorhandenen
Massivbauten weichen mussten und mit zunehmendem Wohlstand in den Dörfern
eine allgemeine Bereitschaft zur "Verschönerung" um sich griff,
dem Zeitgeist folgend. Mit den Stuckfassaden der Gründerzeit kamen
Selbstgefälligkeit und Selbstdarstellung hinzu. Nur die Wohnhäuser
wurden dann um etwa 2 bis 4 m zurückgesetzt und der kleine Bereich
vor dem Haus als reiner Ziergarten mit Blumen bepflanzt und mit immer
aufwendiger gestalteten Zaunanlagen verziert. In diesem Bereich
fanden auch die regionaltypischen Eingangs-Vorlauben ihren Platz,
besonders in der Niederlausitz (weitere Angaben dazu siehe hier:
►).
Die seitlichen Nebengebäude, auch als massive Ersatzbauten, wurden weiterhin
giebelständig an der Grundstücksgrenze errichtet. Dieses Siedlungsbild
prägt noch heute massenhaft die Dörfer Brandenburgs, es sollte als
typische Erscheinung erhalten bleiben.
Teilweise sind Vorgärten auch im Zusammenhang mit der Separation und der
nachfolgenden Umgestaltung ("Verschönerung") der Angerbereiche
entstanden. Die Anlieger waren dann (zwangsweise) bereit, einen Streifen
vor ihrem Haus käuflich zu erwerben, als Ziergarten zu gestalten und
einzufrieden. Einen Bericht zu diesen Vorgängen im ehemaligen mittelmärkischen
Dorf Schöneberg (heute Ortsteil von Berlin) liefert Wilhelm Feige in seiner
Dorfgeschichte (siehe Teil 5, Literaturverzeichnis). Dort wurde 1852 von
den Anliegern verlangt, einen Streifen fiskalischen Terrains vor den
Grundstücken zur Anlage von Vorgärten käuflich zu erwerben und "mit
einem freundlichen Staketenzaun zu umgeben". Die Flächen durften
"niemals bebaut" und "nur als Ziergärten genutzt"
werden. In der weiteren städtebaulichen Entwicklung besonders im Umland
von Berlin ist dann bei den formellen Fluchtlinienplänen aus diesen
Vorgärten die "Vorgartenflucht" zwischen Baufluchtlinie und
straßenseitiger Grundstücksgrenze entstanden; weitere Informationen
dazu siehe hier:
►.
Die festgesetzten Baufluchtlinien waren jedoch bei allen Bauten zu beachten,
also auch bei der Errichtung von Nebengebäuden. Zu Herkunft, Geschichte und
Inhalten des Begriffs "Landesverschönerung", den speziellen
historischen Entwicklungen in Brandenburg-Preußen sowie dem inflationären
Gebrauch dieses Begriffs ab etwa 1840 auch in der späteren Beziehung und
Abgrenzung zu Heimatschutz, Naturschutz und Denkmalpflege um 1900 gibt es
sehr interessante Informationen bei Gerd Däumel (siehe Literaturverzeichnis).
Volksglaube: Neben den Bäumen hatten auch noch andere
Pflanzen eine besondere Funktion im Dorf, z.B. Dachwurz / Hauswurz
(eigentlich: Dachwurzel). Diese sollte nach altem Volksglauben
vor Blitz und Feuer schützen. Man pflanzte sie auf die rohr- oder
strohgedeckten Firste der Häuser und später, als die Dächer massiv
gedeckt wurden, auf die Köpfe der gemauerten Torpfeiler. Dort
konnte sie nur überleben, weil sie eine äußerst anspruchslose Pflanze
ist. Der Glaube an die Schutzkräfte dieser Pflanze stammt schon aus der
römischen Antike. Die ursprüngliche Bedeutung im mitteleuropäischen
Raum wird daher kommen, dass Dachwurz den strohgedeckten und
witterungsempfindlichen First durchwurzelt, dabei stabilisiert und
außerdem trocken hält, indem sie ihm jede Feuchtigkeit entzieht.
Trockene Dachfirste wiederum ziehen weniger den Blitz an. Es
existieren auch noch diverse andere Theorien.
• Links: Hausbäume in alter Tradition vor einem
Bauernhaus. Das Dorf ist 1813 vollständig abgebrannt, 1815 wieder
aufgebaut und der Baubestand weitgehend unverändert erhalten.
Theoretisch könnten die Linden aus dieser Zeit stammen, vermutlich
wurden sie aber schon einmal nachgepflanzt (Breetz, Prignitz)
• Mitte: Das alte Pfarrhaus versteckt sich hinter seiner grünen
Hülle aus Efeu ... (Zehlendorf, Oberhavel)
• Rechts: Friedenseichen für die Siege von 1864 und 1871 neben einem
Denkmal für Dietrich von Quitzow, der 1593 an dieser Stelle erschlagen wurde (Legde, Prignitz)
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Kleines Glossar zur brandenburgischen Dorfgeschichte
Ablösung: Bestandteil der preußischen Agrarreformen nach 1815, bei dem
unter anderem die mit der sozialen Stellung (Bauer, Kossät, Büdner) verbundenen Abgaben- und
Leistungspflichten gegenüber dem Adel bzw. Grundbesitzer durch Zahlung eines Einmalbetrages
abgelöst, also für immer abgekauft wurden. Wer Geld nicht aufbringen konnte oder wollte, hat
teilweise Landbesitz gegeben. Erste Ablösungen begannen schon um 1760.
Anbauer: Meist ortsfremder Zuzügler, dem von der
Gemeinde ein Stück von der Allmende zugewiesen wurde zur Gründung einer eigenen
Existenz. Da sich diese Flächen fast immer am Dorfrand befanden, baute er an
das Dorf an und vergrößerte somit die Siedlungsfläche ohne das Hufenland
zu verkleinern, er war ein Anbauer. Mit dieser Bezeichnung war nur die
räumlichen Lage des Anwesens gemeint, nicht der soziale Status etwa im Sinne
eines Kleinbauern. Später ist aus dieser Bezeichnung wohl auch der Familienname
Anacker entstanden, ein Dorfbewohner ohne Acker (āne acker). In den
Rezess-Urkunden zur Separation wurden die Anbauer in der Rangfolge nach Bauern,
Kossäten, Büdnern und Häuslern meist als letzte Gruppe unter den Besitzenden
aufgeführt, obwohl sie Büdner oder Häusler waren.
Ausbauer, Abbauer: Entweder ein Dorfbewohner, der
wegen Platzmangels (z.B. nachgeborener Sohn) aus dem Dorf ausgezogen ist (Aussiedler)
oder ein ortsfremder Neusiedler, der außerhalb des Dorfes, aber noch innerhalb der
Gemarkung mit anderen eine neue Hofgruppe gegründet hat, wohl meist auf
erworbenem oder geerbtem Hufenland. Die Ortsnamen dieser kleinen Wohnplätze
im Außenbereich wurden aus dem Dorfnamen mit dem Zusatz Ausbau
oder Abbau gebildet (mit oder ohne Bindestrich), sie tauchen
vielfach in Brandenburg auf, auch im Zusammenhang mit Bodenreformsiedlungen nach
1945 auf enteignetem Land der Gutsbesitzer. Die meisten dieser Ausbau- oder Abbauhöfe
sind jedoch im Zusammenhang mit den Separationsverfahren im 19.Jahrhundert entstanden,
siehe dazu im Literaturverzeichnis Kretzschmer 1828, ab Seite 236. Die Bewohner
blieben schon dem Ortsnamen nach Angehörige ihres Dorfes.
Bauer: Ursprünglich ein Hüfner, später ganz allgemein ein Landwirt, der eigenes
Land (Ackernahrung) mit seiner Familie sowie eventuell Knechten und Mägden selbst bewirtschaftete und
davon leben konnte. Seit dem Mittelalter waren die Bauern ein eigener Stand mit eigenem Recht, sehr
ausführlich geregelt z.B. im preußischen Landrecht. Anfangs wurde zwischen Vollbauern (Vollhüfner)
und Halbbauern (Halbhüfner) unterschieden. Um die Mitte des 19.Jahrhunderts entstand die Einteilung
in Großbauern (20-100 ha), Mittelbauern (5-20 ha) und Kleinbauern (2-5 ha). Kleinbauern mit
Zuerwerbsbedarf sanken zu Kossäten ab, Agrarbetriebe über 100 ha wurden als Gut bezeichnet. Die
Besitzer dieser Großbauerngüter arbeiteten in der Regel nicht mehr selbst mit, im Gegensatz zu den
ursprünglichen Bauern. Nach 1945 wurden diese "Großgrundbesitzer" in der Sowjetischen
Besatzungszone im Rahmen des Bodenreformprogramms enteignet, das Land wurde parzelliert und zur
landwirtschaftlichen Nutzung an Neubauern / Neusiedler übergeben.
Bauerngarten: Ländlicher (dörflicher) hofgebundener und damit privater Nutzgarten,
auch bezeichnet als Haus-, Küchen-, Kohl-, Blumen-, Obst- oder Feldgarten, je nach Lage und vorherrschender
Nutzung. Der Begriff "Bauerngarten" ist kein historischer Rechtsbegriff, er geht wohl zurück auf
Christian Friedrich Germershausen, der 1785 in seiner Publikation "Der Hausvater ..." (siehe
Literaturverzeichnis) diese Bezeichnung verwendete, jedenfalls gibt es für Brandenburg bisher
keine älteren Belege. Der insgesamt als Hausgarten verwendete Flächenanteil der Hofstelle befand sich für
die tägliche Nutzung als Küchengarten meist unmittelbar neben dem Wohnhaus, für die weitere Nutzung als Kohl-
und Obstgarten hinter dem Hofraum in den Wörden (siehe unten). Außerdem gab es Bauerngärten auch als
Feldgärten außerhalb der Ortslage in der Gemarkung auf kleineren Restflächen mit guter Bodenqualität.
Büdner (Häusler, Kätner): Besitzer eines kleinen
Hauses (Bude, Kate) mit Garten zur Selbstversorgung. Büdner haben ihr
Geld als Handwerker, Heimarbeiter, Tagelöhner oder sonstige Arbeiter
verdient; sie stellten unter den Besitzenden im ländlichen Raum die
unterste soziale Schicht dar. Nicht selten erlangten sie durch gutes
Wirtschaften und Landkäufe mehr Besitz und bessere Lebensverhältnisse
als Kossäten - der festgefügten dörflichen Hierarchie nach behielten sie
jedoch ihren Status als Büdner. Häufig wurde in den brandenburgischen
Dörfern auch noch zwischen Büdnern und Häuslern unterschieden, die
Häusler standen dann unter den Büdnern. Dorfbewohner ohne Immobilienbesitz,
die als Mieter bei den Bauern wohnten, wurden in der Mark Brandenburg
Einlieger oder Häuslinge genannt, in der
vormals sächsischen Niederlausitz waren es die Hausgenossen.
Dorfschmied: Der Schmied war Büdner oder Kossät wie die meisten anderen ortsansässigen
Dorfhandwerker auch. Ursprünglich betrieb er die im Gemeindebesitz befindliche und auf der Allmende
errichtete Dorfschmiede im Lohnverhältnis. Die Dorfschmiede gehörte neben Dorfkirche, Friedhof,
Hirtenhaus und Küsterhaus (beides Büdner im Angestelltenverhältnis) sowie Backhaus zur Grundausstattung
des Dorfangers als Teil der Allmende, später kamen noch Dorfschule samt Lehrerwohnung sowie Spritzenhaus
hinzu. Alle auf der Allmende errichteten Baulichkeiten gehörten ursprünglich der Gemeinde. Falls der
Dorfanger einen gewissen Mindestabstand zwischen dem Schornstein der Schmiede und den stroh- oder
reetgedeckten Gebäuden der Umgebung nicht hergab, wurde die Schmiede aus Brandschutzgründen am
Ortsrand errichtet. Bei Straßendörfern war das fast immer der Fall. Durch kurmärkischen Amtsrezess
wurde 1702 festgelegt, dass die Dorfschmieden zu veräußern sind, seitdem sind Dorfschmiede zumeist
selbstständige Handwerker, sie blieben aber dem Stand nach Kossäten mit nebenbei betriebener kleiner
Landwirtschaft. Das Schmiedegebäude am Wohnort des Schmieds wurde als Wohnschmiede oder Setzschmiede
bezeichnet (der Schmied war ansässig), im Gegensatz zur Laufschmiede, die von einem auswärtigen
Schmied bedient wurde. Eine Laufschmiede durfte nicht ohne landesherrliche Genehmigung in eine
Wohnschmiede verwandelt werden (siehe dazu im Literaturverzeichnis Lamprecht 1797).
Dorfschule: Die Dorfschulen waren seit ihrer Gründung und meist noch bis
in die 1940er Jahre Einklassenschulen, weil alle Kinder des Dorfes in nur einem
Unterrichtsraum (Klassenzimmer) unterrichtet wurden. Die achtjährige allgemeine Schulpflicht wurde
in Preußen 1763 unter Friedrich II. eingeführt (Königlich-Preußisches General-Land-Schul-Reglement, siehe
Literaturverzeichnis), der Unterricht erfolgte meist im Halbtagsbetrieb. Bei größeren Kinderzahlen
wurden die Schüler aus organisatorischen Gründen auf zwei Klassen aufgeteilt, dabei bestand die
Klasse II aus den Jahrgängen 1 bis 4 ("Die Kleinen") und die Klasse I aus den Jahrgängen
5 bis 8 ("Die Großen"). Damals erfolgte die Zählung der Klassen von oben nach unten.
Beide Klassen saßen jedoch in einem Raum. Es wurden somit insgesamt acht Jahrgänge zusammen und
gleichzeitig von nur einem Lehrer in einem Schulzimmer unterrichtet. Das konnten durchaus 130
und mehr Schüler sein, die auf den Bänken im Schulzimmer Platz finden mussten. Nach dem Reglement
von 1763 durfte die Frau des Lehrers ihm "bey den Kleinen" helfen, wenn die Menge der
Kinder dies erforderte. Häufig erst ab den 1920er Jahren wurden den Lehrern zur Entlastung
Hilfslehrer zugewiesen. Im Schulgebäude befand sich auch die Lehrerwohnung, der Lehrer (der
"Schulmeister") war fast immer auch Küster, der Pfarrer (der "Prediger")
war sein örtlicher Vorgesetzter. Eine detaillierte Darstellung des ländlichen Schulwesens
(Elementarschulen) findet man bei Ebmeyer 1861; siehe Literaturverzeichnis.
Herrenhaus: Oberbegriff für die als Gutshaus, Rittergut oder auch Schloss
bezeichneten Herrschaftssitze des Landadels, deren Inhaber mit besonderen Rechten und Privilegien
ausgestattet waren, Sitz und Stimme im kurmärkischen Landtag hatten und einen landwirtschaftlichen
Betrieb leiteten. Der Begriff bezeichnet die Funktion; architektonisch reicht die Spanne von
ortsüblichen Bauernhausformen bis zu schlossartigen Prunkbauten. Mit dem späten 19.Jahrhundert
entstanden diverse Güter ohne Herrenhausfunktion; der Name bezieht sich dann nur noch auf den
Umfang des Flächenbesitzes (über 100 ha). Bekannt sind die nach 1870 zu "Bauerngütern"
aufgestiegenen reichen Großbauern im Umfeld von Berlin oder die vielen Abspaltungen von alten
Rittergütern, bei denen das Adelsprivileg beim Stammgut verblieb.
Hufe: In der Gründungszeit der brandenburgischen Dörfer entsprach eine Hufe der
Fläche, die eine bäuerliche Familie zur eigenen Ernährung benötigte und allein (incl. eigene Knechte
und Mägde) bewirtschaften konnte. Je nach Bodengüte und landschaftlichen Verhältnissen ergaben sich
daraus sehr unterschiedliche Größen. Im Brandenburger Raum wurden Größen zwischen 7 und 15 Hektar
nachgewiesen, im Schnitt etwa 10 Hektar, also etwa 40 Morgen. Als reguläres Feldmaß war die Hufe daher
im Geschäftsverkehr und als Besteuerungsgrundlage völlig ungeeignet. Mit der "Maaß- und Gewicht-Ordnung
für die Preußischen Staaten" von 1816 wurde festgesetzt, dass ab 1820 in öffentlichen Verhandlungen
nach Hufen nicht mehr gerechnet werden durfte; Agrarflächen wurden von da an nur noch in Morgen
und Quadratruten angegeben. Besonders für die Erstellung der Separationskarten mit den darauf basierenden
Wertberechnungen nach 1820 waren genaue Flächenangaben zwingend erforderlich. Weitere Informationen zur
Preußischen Maßordnung von 1816 siehe hier:
►. Weitere
Informationen zu den alten Maßen und Begriffen bei der Feldmessung in Brandenburg und der Niederlausitz
siehe hier:
►.
Hüfner: Bauer mit mindestens einer Hufe Land. In den meisten Regionen waren die
Bauern ursprünglich mit zwei (Zweihüfner), gelegentlich bis zu vier Hufen (Vierhüfner) ausgestattet.
Durch Teilung entstanden später kleinere Wirtschaften, die dann als Halb- oder Viertelhüfner bezeichnet
wurden. Damit jeder Bauer gerecht an den unterschiedlichen Bodenqualitäten der Gemarkung beteiligt war,
lag der Hufenbesitz eines Bauern nicht separat, sondern in schmalen Streifen im Gemenge mit den Anteilen
der anderen Besitzer; die einzelnen Streifen ("Stücke") waren nicht durch Wege getrennt. Eine
solche gemeinsame landwirtschaftliche Nutzungseinheit wurde als "Schlag" bezeichnet. Daraus
ergab sich der "Flurzwang", der Acker konnte nur durch alle Besitzer gleichzeitig bearbeitet
werden. Dem Hüfner (Vollbauer) standen besondere Anteils- bzw. Nutzungsrechte an der Allmende zu.
Insthaus: Mehrfamilienhaus für besitzlose Landarbeiter eines Gutes. Instleute
(Inste, Insassen) waren langfristig mit Vertrag auf einem Gut im Lohnverhältnis und teilweise auch
im Gewinnbeteiligungsverhältnis angestellte Landarbeiter mit ihren Familien, gelegentlich auch mit
eigenen Knechten. Insthäuser wurden durch das Gut unterhalten, mit gemeinsamen Küchen für bis zu
vier Wohnungen und gelegentlich kleinen Gärten ausgestattet und teilweise auch als Reihenhäuser
errichtet. Nach ihrem Grundriss waren es in Brandenburg immer Querflurhäuser.
Kate (Katen): Kleines, ärmliches Wohnhaus als Einzel- oder Doppelhaus. Das Wort stammt
aus dem norddeutschen Sprachraum, leitet sich ab von "kot", "kote", "köte" oder
"kotte" und bedeutet Hütte, Schuppen und/oder Stall. In der Kate wohnten Kätner, Büdner, Häusler
oder Kossäten.
Kossät: Ableitung von Kate (kote), "Kotsasse", "Katensitzer",
"Kötter". Ursprünglich nur mit Haus, Garten und etwas hofnahem Acker ausgestattete soziale Schicht.
Die hinter Hof und Gartenland liegenden kleinen Ackerstücke wurden auch als "Wörden" bezeichnet
(siehe unten). Die Kossäten vergrößerten später durch Erwerb von Hufenanteilen ihre Wirtschaft, waren aber
keine vollwertigen Bauern, weil sie sich allein von ihrer bäuerlichen Wirtschaft nicht ernähren konnten und
zusätzlich als Handwerker, Gärtner, Fischer usw. betätigen mussten. Der Kossätenstand ist sehr alt (nachweisbar
seit 1375, Landbuch Kaiser Karls IV.), sein Ursprung bisher aber nicht abschließend erforscht.
Lokator: Der im Mittelalter durch Adel oder Klerus mit der Gründung (Kolonisation)
eines Dorfes beauftrage Führer einer Kolonistengruppe. Er war mit besonderen Rechten und Privilegien
ausgestattet, erhielt allgemein den doppelten Anteil am Hufenbesitz und übte das Schulzenamt aus. Aus
den Lokatoren entwickelte sich teilweise in den späteren Jahrhunderten der niedere Adel.
Morgen: Historisches Flächenmaß für Agrarflächen von regional unterschiedlicher
Größe; ein "Preußischer Morgen" entsprach etwa einer Fläche von 0,25 Hektar = 25 Ar = 2.500 m²
(genau: 1 Preußischer Morgen = 180 Quadratruten = 2.553 m²).
Nahrung, Ackernahrung, Bauer-Nahrung: Ein seit der Zeit um 1300 nachweisbarer
Rechtsbegriff, mindestens seit dem alten preußischen Landrecht von 1721 die Bezeichnung für ein Ackergut,
eine Landwirtschaft, die den Inhaber als selbstständigen Landwirt ernährt, die Lebensgrundlage und
Erwerbsquelle für einen Bauern und seine Familie, sein "Haab, Gut und Nahrung". Nach der
Fläche kann eine Nahrung kleiner sein als eine Hufe. Eine städtische Nahrung konnte z.B. eine
Gastwirtschaft, Brauerei oder Apotheke sein. Nahrung ist auch der Lebensunterhalt, den der Bauer
seinen Eltern im Altenteil schuldet, also nicht nur Ernährung sondern auch Wohnung, Feuerung,
Pflege, usw. Nach dem Reglement zur Cantonspflicht von 1792 war ein Bauer, der als Inhaber einer
Ackernahrung diese allein bewirtschaftet, in Friedenszeiten vom Militärdienst befreit. Von da an findet
man den Begriff Ackernahrung regelmäßig in den Rechtstexten bis hin zum Reichserbhofgesetz 1933.
Schnitterkaserne: Durch ein Gut unterhaltene Herberge als Massenunterkunft für (in
Brandenburg meist polnische) Wander- oder Saisonarbeiter ohne Familien. Die meisten Arbeiter wurden zur
Getreideernte und Heuernte als Schnitter / Mäher benötigt, daher die Bezeichnung für das Gebäude.
Separation: Bestandteil der preußischen Agrarreformen nach 1815, auch als
"Gemeinheitsteilung" bezeichnet. Aufteilung der bisher gemeinsam genutzten Teile der Gemarkung
(Allmende) und Umwandlung in Privatbesitz, in deren Folge viele Büdnerstellen entstanden. Mit diesem
Vorgang verbunden war meist die nach Eigentümern sortierte Zusammenlegung ("Verkoppelung")
der bisher verstreut im Gemenge ("Gemengelage") mit anderen Eigentümern liegenden Hufenanteile
durch Flurneuordnung mit Wertausgleich. Weitere Informationen zu den Themen Separation und Entstehung
der dazu erforderlichen Separationskarten finden Sie hier:
►
Status- und Berufsbezeichnungen: Die historischen Statusbezeichnungen Dorfschulze,
Bauer, Halbbauer, Anbauer, Kossät, Büdner, Häusler, Altsitzer, Auszügler usw. wurden neben den
Berufsbezeichnungen wie Schmied, Lehrer oder Kaufmann noch bis in die 1930er Jahre ganz offiziell
in behördlichen Publikationen verwendet, so z.B. in den Verzeichnissen der Schöffen, Schiedsmänner,
Waisenräte usw. im Lübbener Kreiskalender von 1935 (siehe Literaturverzeichnis).
Wörde (meist in der Mehrzahl gebraucht: Die Wörden): Hausnahes bzw.
hofnahes und hofgebundenes Gartenland / Weideland / kleine Ackerstücke im direkten Anschluss an den Hofraum,
im Gegensatz zum Hufenland meist eingezäunt / eingefriedet. Die Wörden dienten nur den Bedürfnissen der
jeweiligen Familie, waren kein Bestandteil des Hufenlandes und unterlagen damit nicht dem Flurzwang.
Regional existierten unterschiedliche Bezeichnungen und Schreibweisen, z.B. Woerden, Wöhrden, Wörthen,
Worden, Wohrten, Worthen, Wurthen, auch in Verbindung mit Nutzungsart und Eigentümer, z.B. Wurthwiese,
Wörthweide, Küsterwörde. Nicht abschließend geklärt ist bisher, ob zumindest regional mit Wörde der
gesamte außerhalb des Hufenlandes liegende private Flächenanteil einer Familie in der Ortslage gemeint
war, also der an der Straße liegende Hofraum / Hofreite (= Bauland) zuzüglich rückwärtiges Gartenland,
oder nur die privaten Gärten und Wiesen hinter den Hofräumen. Nach den deutschen Rechts- und
Sprachwörterbüchern ist Letzteres zutreffend. Zu beachten ist außerdem die Mehrdeutigkeit dieser
Wortgruppe: Taucht eine der Bezeichnungen als Flurname nicht in Ortsrandlage sondern in freier
Landschaft auf, kann es sich auch um eine trockene Erhebung in sumpfiger Umgebung handeln oder
um eine aufgelassene ehemalige Hof- oder Siedlungsstelle (Wüstung).
Hier geht es weiter zu den vier anderen Themenseiten zur Dorfentwicklung im Land Brandenburg
sowie zu einer Seite mit interessanten Informationen von Erwin Seemel zur sozialen Zusammensetzung der ländlichen Bevölkerung im Amt Lübben
um 1720, also noch zu sächsischer Zeit. Danach eine externe Website, die sich neben der Siedlungs- und Baugeschichte auch den Menschen in
einem kleinen Dorf im Unterspreewald widmet:
►
Teil 2 ‒ Gebäude und Baugestaltung, Natur und Landschaft
►
Teil 3 ‒ Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes im ländlichen Raum
►
Teil 4 ‒ Bauernhausarchitektur in Stichworten und Bildern
►
Teil 5 ‒ Literaturverzeichnis zu den Teilen 1 bis 4
►
Bauern, Kossäten, Büdner ‒ Soziale Verhältnisse in den Dörfern des Amtes Lübben (Niederlausitz) um 1720
►
Kuschkow-Historie ‒ Bilddokumente und Informationen zu einer Dorf- und Familiengeschichte in der Niederlausitz
Wenn Sie sich für den Inhalt der Broschüre Dorfentwicklung in Brandenburg (siehe unten)
interessieren, dann finden Sie auf den Webseiten Teil 1 und Teil 2 weitere Informationen. Die Wiedergabe
der Texte auf diesen Seiten erfolgt mit diversen Ergänzungen, Korrekturen und Aktualisierungen sowie
mit zusätzlichen Fotos und Zeichnungen. Die Präsentationsblätter eines Vortrages zum Thema "Erhaltung
und Gestaltung des Ortsbildes im ländlichen Raum" sehen Sie im Teil 3. Der Teil 4 bietet einen
Überblick über die ländliche Architekturentwicklung in Brandenburg und ihre zeitgeschichtliche Einordnung,
besonders zu diesem Teil ist das Literaturverzeichnis eine Ergänzung.
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